Am 11. März 2020 gab US-Präsident Donald J. Trump als Maßnahme der Gesundheitsvorsorge zur Eindämmung des Corona-Virus eine Bekanntmachung heraus, die wir übersetzt haben. Lediglich das englische Originaldokument ist rechtsverbindlich.
Am 31. Januar 2020 habe ich die Proklamation 9984 (Aussetzung der Einreise von Einwanderern und Nicht-Einwanderern, die ein Risiko für die Übertragung des neuartigen Coronavirus von 2019 darstellen, und andere geeignete Maßnahmen zur Bewältigung dieses Risikos) erlassen. Ich habe festgestellt, dass die Möglichkeit einer großflächigen Übertragung eines neuartigen (neuen) Coronavirus (das inzwischen in „SARS-CoV-2“ umbenannt wurde und die Krankheit COVID-19 verursacht) („SARS-CoV-2“ oder „das Virus“) durch infizierte Personen, die in die Vereinigten Staaten einreisen wollen, die Sicherheit unseres Verkehrssystems und unserer Infrastruktur sowie die nationale Sicherheit bedroht. Da sich der Ausbruch des Virus zum damaligen Zeitpunkt auf die Volksrepublik China konzentrierte, habe ich die Einreise aller Ausländer, die sich in den 14 Tagen vor ihrer Einreise oder versuchten Einreise in die Vereinigten Staaten physisch in der Volksrepublik China, mit Ausnahme der Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macao, aufgehalten haben, ausgesetzt und eingeschränkt, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen. Am 29. Februar 2020 habe ich angesichts der anhaltenden Übertragung von SARS-CoV-2 in der Islamischen Republik Iran Proklamation 9992 (Aussetzung der Einreise von Einwanderern und Nicht-Einwanderern und anderer Personen, die ein Risiko für die Übertragung des neuartigen Coronavirus von 2019 darstellen) erlassen und damit die Einreise aller Ausländer, die in den 14 Tagen vor ihrer Einreise oder ihrer versuchten Einreise in die Vereinigten Staaten physisch in der Islamischen Republik Iran waren, vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen ausgesetzt und begrenzt.
Die Behörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC), eine nachgeordnete Behörde des US-Gesundheitsministeriums (Department of Health and Human Services), ist der Auffassung, dass das Virus eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Gesundheit darstellt, und ergreift weiterhin Maßnahmen, um dessen Ausbreitung zu verhindern. Aber die Ressourcen der CDC, der bundesstaatlichen und der kommunalen Gesundheitsbehörden sind begrenzt und eine anhaltende, großflächige Übertragung des Virus von Mensch zu Mensch in den Vereinigten Staaten könnte zu einer Überlastung des staatlichen Gesundheitssystems führen. Die anhaltende Übertragung von Mensch zu Mensch könnte lawinenartige Folgen für die öffentliche Gesundheit, die Wirtschaft, die nationale Sicherheit und die Gesellschaft haben.
Die Weltgesundheitsorganisation hat festgestellt, dass die Übertragung von SARS-CoV-2 von Mensch zu Mensch in mehreren Ländern innerhalb des Schengen-Raumes anhält. Im Sinne dieser Proklamation umfasst der Schengen-Raum folgende 26 europäischen Länder: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, die Schweiz, die Tschechische Republik und Ungarn. Der Schengen-Raum verzeichnet derzeit die höchste Zahl der bestätigten Fälle von COVID-19 außerhalb der Volksrepublik China. In den 26 Schengen-Ländern war der Stand am 11. März 2020 wie folgt: 17.442 Fälle, 711 Tote, weiterhin starke Wachstumsraten bei Neuinfektionen. Insgesamt kamen seit 9. März 2020 201 COVID-19-Fälle aus dem Schengen-Raum in 53 andere Länder. Darüber hinaus erschwert die Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raumes die Eindämmung der Ausbreitung des Virus.
Es ist der Regierung der Vereinigten Staaten nicht möglich, alle aus dem Schengen-Raum kommenden Reisenden effektiv zu überprüfen und zu überwachen. Das Potenzial einer unbemerkten Übertragung des Virus durch Infizierte, die aus dem Schengen-Raum in die Vereinigten Staaten einreisen, stellt eine Bedrohung für die Sicherheit unserer Transportsysteme und unserer Infrastruktur sowie für unsere nationale Sicherheit dar. Angesichts der Notwendigkeit, Menschen innerhalb der Vereinigten Staaten vor der Bedrohung durch dieses gefährliche übertragbare Virus zu schützen, habe ich entschieden, dass es im Interesse der Vereinigten Staaten ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einreise aller Ausländer, Einwanderer und Nicht-Einwanderer in die Vereinigten Staaten zu beschränken oder auszusetzen, die sich in den 14 Tagen vor ihrer Einreise oder versuchten Einreise in die Vereinigten Staaten physisch im Schengen-Raum aufgehalten haben. Der freie Warenverkehr zwischen den Vereinigten Staaten und den Ländern des Schengen-Raumes bleibt für die Vereinigten Staaten eine wirtschaftliche Priorität, und ich setze mich weiterhin dafür ein, den Handel zwischen unseren beiden Ländern zu ermöglichen.
AUF GRUND DESSEN ERKLÄRE ICH, Donald J. Trump, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, kraft des mir durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten verliehenen Amtes, einschließlich der §§ 212 (f) and 215 (a) des Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsgesetzes, Titel 8 des United States Code 1182 (f) und 1185 (a), sowie § 301, Titel 3 des United States Code, hiermit, dass die uneingeschränkte Einreise der in § 1 dieser Proklamation genannten Personen in die Vereinigten Staaten den Interessen der Vereinigten Staaten schaden würde und ihre Einreise daher bestimmten Einschränkungen und Ausnahmen unterliegen sollte. Ich gebe daher wie folgt bekannt:
§ 1. Aussetzung und Begrenzung der Einreise
Die Einreise aller Ausländer, Einwanderer und Nicht-Einwanderer, die sich in den 14 Tagen vor ihrer Einreise oder versuchten Einreise in die Vereinigten Staaten im Schengen-Raum aufgehalten haben, in die Vereinigten Staaten, wird hiermit entsprechend § 2 dieser Proklamation ausgesetzt und begrenzt.
§ 2. Geltungsbereich des Einreisestopps und der -beschränkungen
(a) § 1 dieser Proklamation bezieht sich nicht auf:
(i) rechtmäßige Einwohner der Vereinigten Staaten mit Daueraufenthaltserlaubnis;
(ii) Ausländer, die Ehegatten eines US-Bürgers oder rechtmäßigen Einwohners der Vereinigten Staaten mit Daueraufenthaltserlaubnis sind;
(iii) Ausländer, die Eltern oder Vormund eines US-Bürgers oder rechtmäßigen Einwohners der Vereinigten Staaten mit Daueraufenthaltserlaubnis sind, vorausgesetzt, dass der US-Bürger oder rechtmäßige Einwohner der Vereinigten Staaten mit Daueraufenthaltserlaubnis unverheiratet und unter 21 Jahre alt ist;
(iv) Ausländer, die Geschwister eines US-Bürgers oder rechtmäßigen Einwohners der Vereinigten Staaten mit Daueraufenthaltserlaubnis sind, vorausgesetzt, dass beide Geschwister unverheiratet und unter 21 Jahre alt sind;
(v) Ausländer, die Kinder, Pflegekinder oder Schutzbefohlene eines US-Bürgers oder rechtmäßigen Einwohners der Vereinigten Staaten mit Daueraufenthaltserlaubnis sind oder im Rahmen des Adoptionsverfahrens und in Übereinstimmung mit den IR-4- oder IH-4-Visabestimmungen in die Vereinigten Staaten einreisen wollen;
(vi) Ausländer, die auf Einladung der US-Regierung im Zusammenhang mit der Eindämmung oder Bekämpfung des Virus einreisen;
(vii) Ausländer, die als Nicht-Einwanderer in Übereinstimmung mit den Bestimmungen für C-1-, D- oder C-1/D-Nichteinwanderungsvisa als Bordpersonal einreisen oder Ausländer, die anderweitig als Teil von Flugzeug- oder Schiffsbesatzung einreisen;
(viii) Ausländer,
(A) die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen zu einem der folgenden Visa in die Vereinigten Staaten einreisen wollen: A-1, A-2, C-2, C-3 (als Vertreter einer ausländischen Regierung oder unmittelbares Familienmitglied eines Regierungsvertreters), E-1 (als Mitarbeiter von TECRO oder TECO oder unmittelbares Familienmitglied des Mitarbeiters), G-1, G-2, G-3, G-4, NATO-1 bis NATO-4 oder NATO-6 (oder als Nicht-Einwanderer, der im Rahmen einer dieser NATO-Kategorien einreist; oder
(B) deren Reisen unter § 11 des Hauptvertrags mit den Vereinten Nationen fallen;
(ix) Ausländer, deren Einreise dem US-Gesundheitsminister zufolge in Absprache mit dem Leiter der CDC oder dessen Bevollmächtigten keine signifikante Gefahr der Einführung, Übertragung oder Ausbreitung des Virus bedeuten würde.
(x) Ausländer, deren Einreise dem US-Außenminister, dem US-Minister für innere Sicherheit oder ihren jeweiligen Bevollmächtigten zufolge, basierend auf einer Empfehlung des US-Justizministers oder dessen Bevollmächtigten, wichtigen Strafverfolgungszielen dient.
(xi) Ausländer, deren Einreise dem US-Außenminister, dem Minister für innere Sicherheit oder deren Bevollmächtigten zufolge im nationalen Interesse der Vereinigten Staaten liegt; oder
(xii) Mitglieder der US-Streitkräfte und Ehepartner und Kinder von Mitgliedern der US-Streitkräfte.
(b) Nichts in dieser Proklamation ist so auszulegen, dass es sich auf den Asylanspruch, die Aussetzung der Abschiebung oder den Schutz auswirkt, der sich aus den Regelungen gemäß der Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften der Vereinigten Staaten, ergibt.
§ 3. Durchführung und Durchsetzung.
a) Der US-Außenminister wird diese Proklamation im Hinblick auf Visa gemäß den Verfahren umsetzen, die der Außenminister in Absprache mit dem Minister für innere Sicherheit festlegt. Der Minister für innere Sicherheit wird diese Proklamation in der Form umsetzen, wie sie für die Einreise von Ausländern gemäß den Verfahren gilt, die der Außenminister in Absprache mit dem Minister für innere Sicherheit festlegt.
b) In Übereinstimmung mit dem geltenden Recht tragen der Außenminister, der Verkehrsminister und der Minister für innere Sicherheit dafür Sorge, dass kein Ausländer, auf den diese Proklamation anzuwenden ist, ein Flugzeug besteigt, das in die Vereinigten Staaten fliegt.
c) Der Minister für innere Sicherheit kann Standards und Verfahren festlegen, um die Anwendung dieser Proklamation an und zwischen allen Einreisehäfen der Vereinigten Staaten zu gewährleisten.
d) Ausländer, die die Anwendung dieser Proklamation durch Betrug, Vorspiegelung falscher Tatsachen oder illegale Einreise umgehen, werden vom Ministerium für innere Sicherheit vorrangig abgeschoben.
§ 4. Aufhebung.
Diese Proklamation bleibt in Kraft, bis sie vom Präsidenten aufgehoben wird. Der Gesundheitsminister empfiehlt dem Präsidenten, diese Proklamation wie in § 5 der geänderten Fassung von Proklamation 9984 beschrieben fortzusetzen, zu ändern oder zu beenden.
§ 5. Datum des Inkrafttretens.
Diese Proklamation tritt am 13. März 2020 um 23:59 Uhr Ostküsten-Sommerzeit in Kraft. Diese Proklamation gilt nicht für Personen an Bord eines Fluges in die Vereinigten Staaten,
der am 13. März 2020 vor 23.59 Uhr Ostküstensommerzeit gestartet ist.
§ 6. Salvatorische Klausel.
Im Interesse der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Sicherheit und der außenpolitischen Interessen der Vereinigten Staaten werden die Vereinigten Staaten diese Proklamation grundsätzlich möglichst weitreichend durchsetzen. Demzufolge:
(a) bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Proklamation und die Anwendung ihrer Bestimmungen auf andere Personen oder Umstände davon unberührt, sollte eine Bestimmung dieser Proklamation oder die Anwendung einer Bestimmung auf eine Person oder einen Umstand unwirksam sein; und
(b) sollte eine Bestimmung dieser Proklamation oder die Anwendung einer Bestimmung auf eine Person oder einen Umstand aufgrund verfahrensrechtlicher Mängel für ungültig erklärt werden, erfüllen die zuständigen Beamten der Exekutive die verfahrensrechtlichen Anforderungen so, dass sie mit dem geltenden Recht und den geltenden Gerichtsbeschlüssen übereinstimmen.
§ 7. Allgemeine Bestimmungen.
(a) Nichts in dieser Proklamation ist so auszulegen, dass dies eine Beeinträchtigung bedeuten würde für oder andere Auswirkungen hätte auf:
(i) die einem Ministerium oder einer Behörde der Exekutive oder deren Leiter gesetzlich verliehene Autorität oder
(ii) die Zuständigkeiten des Leiters der Haushaltsbehörde (Office of Management and Budget) in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzesvorschläge.
(b) Diese Proklamation wird im Einklang mit dem geltenden Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln umgesetzt.
(c) Diese Proklamation bezweckt nicht die Einräumung und führt nicht zur Schaffung materieller oder verfahrensrechtlicher Ansprüche oder Leistungen, die nach Recht oder Billigkeit von irgendeiner Partei gegenüber den Vereinigten Staaten, ihren Ministerien, Behörden oder Körperschaften, ihren Beamten, Angestellten oder Beauftragten oder irgendeiner anderen Person durchsetzbar sind.
ZU URKUND DESSEN setze ich an diesem elften Tag des Märzes im Jahre des Herrn zweitausendundzwanzig und im zweihundertvierundvierzigsten Jahr der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten meine Unterschrift unter dieses Dokument.
DONALD J. TRUMP