Als US-amerikanischer Elternteil sollten Sie die Geburt Ihres Kindes im Ausland so bald wie möglich der US-Botschaft oder einem US Konsulat mitteilen, um einen offiziellen Nachweis über den Anspruch des Kindes auf die US Staatsbürgerschaft oder den Erhalt des Kindes auf die US Staatsbürgerschaft bei der Geburt zu erhalten. Der konsularische Geburtsbericht (Consular Report of Birth Abroad CRBA), Formular FS-240 ist der offizielle Nachweis. Diese Formular bescheinigt die US Staatsbürgerschaft und wird für ein Kind ausgestellt, das im Ausland als Nachkomme eines US-amerikanischen Elternteils oder US-amerikanischer Eltern, welche die Bedingungen zur Übertragung der Staatsbürgerschaft gemäß des Immigration und Nationality Act (INA) erfüllen, geboren wurde. Ein CRBA Antrag (Formular DS-2029) muss vor dem 18. Geburtstag des Kindes eingereicht werden.
Der Geburtsbericht (CRBA) ist kein Reisedokument. Wenn Sie eine Reise in die USA planen, muss Ihr Kind mit einem US Reisepass in die USA ein- und ausreisen.
Beim US-Außenministerium finden Sie weitere Informationen darüber, wie Ihr Kind die US-Staatsbürgerschaft bei der Geburt erhalten kann.
Wenn Sie glauben, dass Ihr Kind einen Anspruch auf die US Staatsbürgerschaft hat, folgen Sie bitte diesen Anweisungen, um ein CRBA und den ersten Reisepass Ihres Kindes zu beantragen.
Bitte beachten Sie, daß Sie auch eine Sozialversicherungsnummer (Social Security Number) über das Federal Benefits Unit beantragen müssen. Für weitere Informationen hierzu besuchen Sie bitte die Webseite der Federal Benefits Abteilung in Frankfurt. Alternativ können Sie auch eine Email direkt an FBU.Frankfurt@ssa.gov schicken.