Egal wo es passiert, ein Todesfall ist immer eine Ausnahmesituation für die betroffenen Familienmitglieder und Freunde. Wenn der Tod im Ausland eintritt, kann das Erlebnis sogar noch traumatischer sein, besonders wenn die erforderlichen Abläufe nicht klar verständlich sind.
Wenn wir über den Tod eines U.S. Staatsbürgers informiert werden, versuchen wir so bald wie möglich die Angehörigen des Verstorbenen zu erreichen. Es ist unsere Priorität, die Angehörigen über alle Umstände des Todes eines geliebten Menschen zu informieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass in Deutschland, falls der Todesfall an einem Wochenende eintritt, die meisten offiziellen Stellen inklusive Polizeibehörden geschlossen sind. Daher kann es vorkommen, dass wir bis zum nächsten Werktag warten müssen, um die Angehörigen mit weiteren Informationen zu versorgen.
Wenn Sie uns über einen Todesfall informieren möchten, geben Sie uns bitte – wenn möglich – folgende Informationen:
- Name der verstorbenen Person,
- Geburtstag und Geburtsort,
- U.S. Passnummer,
- Letzte bekannte Adresse,
- Datum, Ort und Umstände des Todes,
- Kontaktdaten der nächsten Angehörigen und/oder Familienmitglied (falls bekannt),
- Auskunft, ob Sie und/oder andere Familienmitglieder sich bereits mit den deutschen Polizeibehörden in Verbindung gesetzt haben.
Konsularische Unterstützung beim Tod eines U.S. Staatsbürgers
Bitte beachten Sie folgendes: Wenn der in Deutschland verstorbene U.S. Staatsbürgers Angehöriger der U.S. Streitkräfte war, setzen Sie sich bitte so bald wie möglich mit dem Casualty Assistance Office in Verbindung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn ein U.S. Staatsbürger in Deutschland verstirbt, werden die deutschen Behörden umgehend versuchen, sich mit Angehörigen in Deutschland bezüglich des Todesfalls in Verbindung zu setzen und Ihre Hilfe anbieten. Wenn der nächste Angehörige des Verstorbenen in den USA lebt, und es keine Familienmitglieder oder Freunde in Deutschland gibt, setzen sich die deutschen Behörden mit der U.S. Botschaft oder dem U.S. Konsulat in Verbindung, um bei der Benachrichtigung der Angehörigen behilflich zu sein. Die U.S. Botschaft oder das Konsulat werden dementsprechend die Angehörigen sobald wie möglich über den Todesfall informieren, und Informationen zu den notwendigen Vorkehrungen bezüglich der Bestattung übermitteln.
Abhängig davon, in welchem konsularischem Distrikt der Betreffende verstarb, ist die U.S. Botschaft oder das Konsulat für die Ausstellung des sogenannten Consular Report of Death of a U.S. Citizen Abroad (konsularischer Sterbebericht) zuständig. Dieses Dokument wird in den USA als rechtsgültiges Equivalent zur Sterbeurkunde eines Bundesstaates anerkannt. In Deutschland ist das jeweilige Nachlassgericht für die Verwaltung von Gütern oder des persönlichen Eigentums eines verstorbenen U.S. Amerikaners zuständig.
Bestattungsvorkehrungen
Wenn Sie eine Liste von englischsprachigen Bestattungsunternehmen benötigen, klicken Sie bitte hier , um ein entsprechendes Unternehmen in Ihrem konsularischen Distrikt zu finden. Bitte beachten Sie, daß deutsche Bestattungsunternehmen eine Vorauszahlung erwarten. Familienangehörige können vor der Überweisung einen schriftlichen Kostenvoranschlag verlangen.
Der schnellste und kostengünstigste Weg, um die Bestattungskosten zu zahlen, ist in der Regel eine direkte Überweisung durch Western Union oder eine internationale Banküberweisung. Für die vereinbarten Dienstleistungen oder für die verlangten Gebühren können wir keine Verantwortung übernehmen.
Im Falle eines verstorbenen U.S. amerikanischen Touristen, sollten die Angehörigen überprüfen, ob der Verstorbene ein Reiseversicherung abgeschlossen hatte. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, bevor Sie irgendwelche Vorkehrungen treffen. Es könnte sein, dass die Versicherung ganz oder teilweise die Kosten für die Überführung und die Zusendung der persönlichen Gegenstände übernimmt.
Bitte beachten Sie, dass die Vorbereitung und Luftfrachtversendung nach den Gesetzen und Möglichkeiten in Deutschland erfolgt. Diese erfüllen nicht immer die Ansprüche in den USA.
Für Informationen zur Überführung von sterblichen Überresten in die USA besuchen Sie bitte die Webseite des CDC Centers for Disease Control and Prevention.
Bitte beachten Sie, dass COVID-19 eine ansteckende, meldepflichtige Erkrankung ist, die auch in den USA Quarantänemaßnahmen unterliegt. Die sterblichen Überreste einer Person, die bekanntermaßen oder auch vermutlich an dieser Krankheit gestorben ist, unterliegt bei der Überführung in die USA bestimmten Bedingungen.
- Laut deutschen Bestimmungen dürfen Personen, die n einer ansteckenden quarantänepflichtigen Krankheit gestorben sind, nicht einbalsamiert werden. Dies trifft auch auf COVID-19 zu. Da die CDC Richtlinien besagen, dass einbalsamierte Überreste nur in einem hermetisch abgeschlossenen Sarg eingeführt werden dürfen, können zur Zeit keine sterblichen Überreste von COVID-19 Todesopfern überführt werden. Die Einbalsamierung bei einem natürlichen Tod ist weiterhin möglich.
Urnen können unabhängig von der Todesursache in die USA geschickt werden. Für weitere Informationen zu den Regeln und Bestimmungen der Transport Security Agency zum Thema “Transport von eingeäscherten Verstorbenen” klicken Sie bitte hier.
Konsularischer Sterbebericht (Consular Report of Death of a U.S. Citizen Abroad)
Um Ihnen bei der Bewältigung von rechtlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit dem Todesfall aufkommen können, behilflich zu sein, werden wir den konsularischen Sterbebericht an die Angehörigen oder deren gesetzliche Vertreter schicken. Das Dokument ist auf englisch verfasst und die Daten basieren in der Regel auf der deutschen Sterbeurkunde. Es kann in der Regel vor einem U.S. Gericht zur Klärung von Erbfragen genutzt werden.
Manchmal wird von den deutschen Behörden eine Autopsie angeordnet, um die genaue Todesursache zu dokumentieren. Dieser Vorgang kann unter Umständen mehrere Monate dauern. Der konsularische Sterbebericht kann von der U.S. Botschaft oder dem Konsulat erst nach dem Abschluß der Autopsie durch die deutschen Behörden und nach Erhalt der erforderlichen Informationen durch die Angehörigen ausgestellt werden. Beglaubigte Kopien des Sterbeberichtes werden an die Angehörigen oder rechtliche Vertreter geschickt, das Original verbleibt zur ständigen Verwahrung beim U.S. Außenministerium.
Bis zu 20 Kopien des Sterbeberichtes werden zum Zeitpunkt des Todesfalls von der U.S. Botschaft oder dem Konsulat kostenfrei ausgestellt. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt weitere Exemplare benötigt werden sollten, können diese gegen eine Gebühr beim U.S. Außenministerium angefordert werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen.