Antworten auf häufig gestellte Fragen zu COVID-19/Visa
Konsularabteilungen in Deutschland bieten einige Visadienstleistungen wieder an
Die Konsularabteilungen in Berlin, Frankfurt und München die Bearbeitung einiger Antragskategorien für Nichteinwanderungsvisa wieder aufgenommen. Wir priorisieren Anträge von US-Bürgern und in Deutschland lebender Personen.
Studierende, die bereits im Besitz eines gültigen F- oder M-Visums sind, dürfen aktuell auf direktem Wege aus dem Schengen-Raum in die Vereinigten Staaten reisen. Zukünftige Studierende, die ein F- oder M-Visum benötigen, sollten einen Termin für ein Visa-Interview vereinbaren. Alle Reisenden mit F- und M-Visum müssen ein aktuelles I-20-Formular haben, das alle Anforderungen des Student and Exchange Visitor Program erfüllt; unabhängig davon, ob der Studiengang zu 100% online stafffindet oder nicht.
Ausnahmeregelungen aufgrund nationaler Interessen
Die folgenden Kategorien Reisender erfüllen möglicherweise Voraussetzungen für Ausnahmeregelungen aufgrund nationaler Interessen (National Interest Exceptions – NIEs) gemäß Proklamation 9993 des Präsidenten, mit der Reisen aus dem Schengen-Raum in die Vereinigten Staaten zeitweilig ausgesetzt wurden:
- Öffentliche Gesundheit: Reisende, die im Bereich öffentliche Gesundheit, in Heilberufen oder in der Forschung zur Eindämmung der Folgen der COVID-19-Pandemie tätig sind oder bereits bestehende Forschungen in einem Bereich von maßgeblicher Bedeutung für die öffentliche Gesundheit (wie der Krebs- oder Krankheitsforschung) fortsetzen.
- Studierende: Studierende und ihre Angehörigen, die mit einem F- oder M-Visum in die Vereinigten Staaten reisen, um zu studieren, oder die mit einem J-Visum einreisen, um als zugelassene Studierende an einem Austauschprogramm teilzunehmen.
- Wissenschaft: Alle Austauschbesucher und ihre Angehörigen, die mit einem J-Visum der folgenden Kategorien in die Vereinigten Staaten reisen: Professoren, Forschungsstipendiaten, Kurzzeitstipendiaten oder Fachgelehrte.
- Investoren: Reisen im Zusammenhang mit Investitionen in die oder Handel mit der US-Wirtschaft, die maßgebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben, einschließlich Investoren und Händler mit E-Visa sowie leitende Angestellte, die an der strategischen Ausrichtung beteiligt sind oder die Expertise haben, die für den Erfolg der Investition entscheidend ist, sowie ihre Angehörigen.
- Wirtschaft: Vorübergehende Reisen, die der US-Wirtschaft einen maßgeblichen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen, einschließlich von:
- technischen Sachverständigen und Spezialisten für die Montage, Bedienung und Wartung von Schiffen, Maschinen und anderer Spezialausrüstung, die von US-Firmen und ausländischen Unternehmen genutzt werden und mit maßgeblichen Investitionen in den Vereinigten Staaten verbunden sind, sowie von Auszubildenden in diesen Bereichen. Reisen sind vorübergehend und zeitlich begrenzt.
- Führungskräften und Vorstandsmitgliedern, die die strategische Ausrichtung vorgeben, die für den Erfolg des Unternehmens oder der Firma erforderlich ist, sowie ihren Angehörigen.
- Profi-Sportlern, ihren Angehörigen und unentbehrlichen Mitarbeitern, die für die Teilnahme an großen Sportveranstaltungen, die die US-Wirtschaft stärken, in die Vereinigten Staaten reisen.
Antragsverfahren
Reisende, die ein Visum benötigen und glauben, in eine der oben genannten Ausnahmekategorien zu fallen, sollten ihr Visum wie gewohnt beantragen. Besuchen Sie für die Antragstellung bitte www.ustraveldocs.com/de. Reisende mit gültigem Visum oder einer ESTA-Genehmigung, die annehmen, einer der oben genannten Ausnahmekategorien anzugehören, sollten Sie ihre nächste Botschaft oder Konsulate kontaktieren, um eine Ausnahme aufgrund nationaler Interessen zu beantragen. Die abschließende Entscheidung darüber, ob ein/e Antragsteller/in die Voraussetzungen für ein Visum und für die Ausnahmeregelung aufgrund nationaler Interessen erfüllt, wird von einem Konsularbeamten getroffen und Neuantragstellern beim Visa-Interview und Visainhabern und ESTA-Reisenden per E-Mail mitgeteilt. Die für Reisen geltenden Bestimmungen werden beim Visa-Interview oder per E-Mail erläutert.
Weitere Ausnahmen
Die US-Botschaft in Berlin wird Dienst- und Diplomatenvisa weiterhin nach dem üblichen Verfahren bearbeiten. Zusätzlich zu den oben genannten Kategorien für Ausnahmeregelungen aus nationalem Interesse umfasst die Präsidialproklamation 9993 auch eine Aufzählung mit Ausnahmen, zu denen auch Personal der Luft- und Seefahrt sowie Ehepartner und minderjährige Kinder von US-Bürgern und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung gehören. Wenn Sie annehmen, die Voraussetzungen für eine Ausnahme zu erfüllen, vereinbaren Sie bitte einen Termin oder setzen Sie sich mit FrankfurtVisaInquiries@state.gov oder ConsMunich@state.gov oder der Visaabteilung in Berlin in Verbindung.