Die Abteilung für Demokratie, Menschenrechte und Arbeitsfragen des US-Außenministeriums gibt jedes Jahr die Länderberichte über Religionsfreiheit und Maßnahmen der Vereinigten Staaten zu deren Förderung heraus. Wir haben den Jahresbericht 2019 über Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland vom 10. Juni 2020 übersetzt.
ZUSAMMENFASSUNG
Das Grundgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund der Religion und gewährleistet Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die freie Religionsausübung. Die 16 Bundesländer verfügen bei der Anerkennung von Religionsgemeinschaften und in anderen Angelegenheiten über beträchtliche Unabhängigkeit. Nicht anerkannte Religionsgemeinschaften erhalten keine Steuervorteile. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und einige Landesämter für Verfassungsschutz beobachteten weiterhin die Aktivitäten bestimmter muslimischer Gemeinschaften und Moscheen. Die Behörden beobachteten auch die Scientology-Organisation, die über die anhaltende Diskriminierung ihrer Mitglieder durch staatliche Stellen berichtete. In einigen Bundesländern wurde das Tragen religiöser Symbole wie beispielsweise Kopftücher — für bestimmte Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes weiterhin eingeschränkt oder verboten. Der Antisemitismusbeauftragte Felix Klein reagierte auf die, wie er erklärte, zunehmende Zahl antisemitischer Vorfälle in Deutschland, indem er sagte, er könne „Juden nicht empfehlen, jederzeit überall in Deutschland die Kippa zu tragen“. Von vielen führenden Angehörigen der jüdischen Gemeinde erhielt er hierfür Unterstützung, aber einige prominente Politiker, führende Mitglieder der jüdischen Gemeinde und nationale Medien reagierten negativ auf die Aussage Kleins. Hochrangige Regierungsvertreter verurteilten weiterhin Antisemitismus und islamfeindliche Haltungen. Sieben weitere Landesregierungen ernannten Antisemitismusbeauftragte; es gibt dieses Amt somit nun in 13 von 16 Bundesländern, zusätzlich zu dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus. Im Juli kündigte die Bundesregierung an, die Sozialleistungen für Holocaust-Überlebende im Jahr 2020 um 44 Millionen Euro zu erhöhen und unter anderem zum ersten Mal auch Renten an die verwitweten Ehegatten von NS-Opfern zu zahlen.
Es gab zahlreiche Berichte über antisemitische, islamfeindliche und christenfeindliche Vorfälle. Dazu gehörten tätliche Angriffe, verbale Belästigung, Drohungen, Diskriminierung und Vandalismus. Juden äußerten sich nach mehreren weithin publik gemachten antisemitischen Zwischenfällen besorgt über ihre Sicherheit, unter anderem nach einem Schusswaffenangriff in Halle an Jom Kippur, bei dem außerhalb einer Synagoge zwei Menschen getötet wurden. Der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2018 zufolge gab es im Verlauf des Jahres 1.799 antisemitische Straftaten, 20 Prozent mehr als im Jahr 2017. Bei 69 dieser Straftaten kam es zu Gewaltanwendung. Die Polizeiliche Kriminalstatistik schreibt 89 Prozent dieser 2018 verübten antisemitischen Straftaten Rechtsextremisten zu, allerdings bemängelte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung die Methodik, nach der alle Übergriffe, in denen der Täter nicht ermittelt werden konnte, als rechtsextrem eingestuft wurden. Er erklärte, die jüdische Gemeinde Deutschlands erfahre mehr offene Feindseligkeit von Muslimen als von anderen Gruppen. Es gab Demonstrationen, in denen islamfeindliche und antisemitische Haltungen zum Ausdruck gebracht wurden. Die Römisch-Katholische Kirche und die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) gaben weiterhin öffentliche Erklärungen ab, die sich gegen Scientology richteten.
Die US-Botschaft und die fünf Generalkonsulate werteten die Reaktionen der Regierung auf religiöse Intoleranz aus, brachten ihre Besorgnis über antisemitische, christenfeindliche und islamfeindliche Taten zum Ausdruck und plädierten zur Verhinderung gewalttätiger Angriffe auf religiöse Gemeinden für den Einsatz zusätzlicher Strafverfolgungs- und anderer Ressourcen. Der US-Außenminister besuchte im November die Synagoge in Halle, um seinen Respekt zu erweisen, sowie die Neue Synagoge in Berlin, in der des 81. Jahrestags der Reichspogromnacht (früher: Reichskristallnacht) gedacht wurde. Vertreter der Botschaft trafen sich mit dem Antisemitismusbeauftragten im Bundesministerium des Innern und mit dem Bundesbeauftragten für weltweite Religionsfreiheit im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; die Generalkonsuln und -konsulinnen trafen mit Vertretern der Landesregierungen und den Landesantisemitismusbeauftragten zusammen. Die Botschaft und die Generalkonsulate blieben mit einem breiten Spektrum von Religionsgemeinschaften und auf dem Gebiet der Menschenrechte tätigen Nichtregierungsorganisationen im Dialog, um über Belange der Religionsfreiheit und Möglichkeiten zur Förderung von Toleranz und Kommunikation unter den Religionsgemeinschaften zu sprechen.
Abschnitt I. Religiöse Demografie
Die US-Regierung geht von einer Bevölkerung von 80,3 Millionen Einwohnern aus (Schätzung Mitte 2019). Inoffizielle Schätzungen, beruhend auf der Volkszählung und auf von Religionsgemeinschaften zur Verfügung gestellten Zahlen, legen nahe, dass etwa 28 Prozent der Bevölkerung katholisch sind und 26 Prozent der EKD angehören – einer Gemeinschaft aus lutherischen, evangelisch-reformierten (calvinistischen) Kirchen und der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union. Andere protestantische Konfessionen wie die Neuapostolische Kirche, Baptistengemeinden und nicht konfessionsgebundene Christen machen etwa ein Prozent der Gesamtbevölkerung aus. 1,9 Prozent der Bevölkerung sind orthodoxe Christen.
Schätzungen der Regierung zufolge sind 5,3 Prozent der Bevölkerung Muslime; davon sind 75 Prozent Sunniten, 13 Prozent Aleviten und 7 Prozent Schiiten; die übrigen sind Alawiten (70.000), Ahmadiyya (35.000) und Sufisten (10.000). Laut den Nachrichtendiensten leben in Deutschland etwa 11.300 salafistische Muslime. Dem Innenministerium zufolge sind etwa 25 Prozent der Muslime kürzlich eingewandert; schätzungsweise 1,2 Millionen muslimische Einwanderer kamen zwischen 2011 und 2015 nach Deutschland. Der Anteil der jüdischen Bevölkerung wird sehr unterschiedlich geschätzt; der Zentralrat der Juden geht von 100.000 Personen aus, andere Schätzungen kommen einschließlich der Juden, die keiner bestimmten jüdischen Gemeinde angehören, auf etwa 200.000 Menschen. Laut dem säkularen Religionswissenschaftlichen Medien- und Informationsdienst (REMID) gehören zu den Gruppen, die weniger als ein Prozent der Bevölkerung ausmachen, Buddhisten (270.000), Zeugen Jehovas (169.000), Hindus (100.000), Jesiden (100.000), die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzen Tage (Kirche Jesu Christi) (40.000), Sikhs (10.000 – 15.000) und Scientology (3.400). Alle Schätzungen von REMID basieren auf bei einer religiösen Gemeinschaft registrierten Mitgliedern. Laut der gemeinnützigen Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland gehören etwa 39 Prozent der Bevölkerung entweder keiner Religionsgemeinschaft an oder sind Mitglied einer Religionsgemeinschaft, die in den staatlichen Statistiken nicht erfasst wird.
Abschnitt II. Status der Achtung der Religionsfreiheit durch die Regierung
Rechtliche Rahmenvorgaben
Das Grundgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund der religiösen Überzeugung und gewährleistet Glaubens- und Gewissensfreiheit, das freie Bekenntnis zu einer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung und freie Religionsausübung. Es darf laut Grundgesetz außerdem keine Staatskirche geben. Es legt fest, dass niemand zur Offenlegung seiner religiösen Überzeugung verpflichtet oder zur Teilnahme an religiösen Handlungen gezwungen werden kann. Das Grundgesetz sieht Religionsunterricht im Lehrplan der öffentlichen Schulen vor. Die Eltern haben das Recht zu entscheiden, ob ihre Kinder daran teilnehmen. Es erkennt das Recht auf Gründung konfessioneller Privatschulen an. Das Grundgesetz gewährleistet das Recht, eine Religionsgemeinschaft zu gründen und erlaubt jeder Gruppe, sich ohne Zwang zu privaten religiösen Zwecken zu organisieren. Es räumt registrierten Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die Möglichkeit ein, öffentliche Subventionen der Bundesländer zu erhalten und beim Militär, in Krankenhäusern und Justizvollzugsanstalten Gottesdienste anzubieten.
Das Strafgesetzbuch verbietet den Aufruf zu Gewalt, Volksverhetzung oder willkürlichen Maßnahmen gegen Religionsgemeinschaften oder ihre Mitglieder. Verstöße werden mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Es verbietet außerdem den Angriff auf die Menschenwürde von Religionsgemeinschaften oder deren Mitglieder durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumdung und sieht eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft vor, wobei Freiheitsstrafen jedoch selten verhängt werden. Das Verbot und das Strafmaß gelten auch für Äußerungen im Internet. Das Strafgesetzbuch verbietet das Stören von Gottesdiensten oder religiöser Handlungen; Störern droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Nationalsozialistische Propaganda, das Leugnen des Holocausts und Volksverhetzung sind gesetzlich verboten und werden mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft.
Social-Media-Unternehmen mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern sind in Deutschland verpflichtet, Verfahren zur Überprüfung von Beschwerden einzuführen und rechtswidrige Inhalte innerhalb von sieben Tagen nach Eingang einer Beschwerde zu entfernen oder zu sperren; bei „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalten muss dies binnen 24 Stunden geschehen. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro. Rechtswidrig sind Inhalte unter anderem dann, wenn es sich um laut Strafgesetzbuch strafbare Tatbestände handelt, wie das Verächtlichmachen von Religionen oder das Leugnen historischer Gräueltaten.
Laut Gesetz darf die Bundesregierung „nichttraditionelle“ Religionsgemeinschaften wie beispielsweise Scientology als „Sekten“, „Jugendreligionen“ und „Jugendsekten“ einordnen, der Öffentlichkeit „genaue Informationen“ über sie zur Verfügung stellen und vor ihnen warnen. Unzulässig ist dabei allerdings, diese Gruppen als „destruktiv“, „pseudo-religiös“ oder „manipulativ“ zu bezeichnen. Gerichte urteilten in mehreren Fällen, dass der Staat Religionen gegenüber neutral bleiben muss und eine öffentliche Warnung aussprechen kann, wenn das Angebot einer Religionsgemeinschaft die Grundrechte gefährden oder physische oder finanzielle Abhängigkeit verursachen kann.
Religionsgemeinschaften müssen eingetragen sein, wenn sie als gemeinnützige Vereine gelten und damit von der Steuerbefreiung profitieren wollen. Anträge auf Eintragung werden von den Landesbehörden geprüft, die die Steuerbefreiung üblicherweise gewähren. Wenn die Entscheidung angefochten wird, unterliegt sie der gerichtlichen Prüfung. Wird eine Steuerbefreiung beantragt, so muss anhand der Satzung, Geschichte und Aktivitäten der Gemeinschaft nachgewiesen werden, dass es sich um eine Glaubensgemeinschaft handelt.
Die besondere Partnerschaft, die zwischen den Ländern und den als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften besteht, wird im Grundgesetz umrissen. Den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts kann jede Glaubensgemeinschaft beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, berechtigt sie dies, von ihren Mitgliedern Beiträge (in Bayern und Baden-Württemberg in Höhe von acht, in den anderen Ländern in Höhe von neun Prozent der Einkommensteuer) zu erheben. Die Länder ziehen die Beiträge für die Religionsgemeinschaften im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens getrennt von der Einkommensteuer ein. Für die Erhebung der Kirchensteuer zahlen die Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Gebühr an den Staat, aber nicht alle Gemeinschaften mit diesem Status machen von dieser Dienstleistung Gebrauch. Der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gewährt außerdem das Recht auf Steuerbefreiungen, die höher sind als jene für gemeinnützige Organisationen, Vertretung in Aufsichtsräten öffentlich-rechtlicher Fernseh- und Rundfunkanstalten und auf arbeitsrechtliche Sonderregelungen. Die Landesregierungen bezuschussen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die öffentliche Dienstleistungen anbieten, beispielsweise konfessionelle Schulen und Krankenhäuser. Aufgrund von historischen „Staatskirchenverträgen“, die bis in die Zeit vor 1919 zurückreichen, unterstützen mit Ausnahme von Bremen und Hamburg zudem alle Bundesländer die katholische Kirche und die EKD mit jährlich unterschiedlich hohen Beträgen.
Die Entscheidung über die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft wird laut Grundgesetz auf Länderebene getroffen. Die jeweiligen Länder knüpfen ihre Entscheidung an verschiedene Bedingungen, unter anderem die Gewähr des dauerhaften Bestehens, die Mitgliederzahl sowie die Achtung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Grundrechte des Einzelnen. Etwa 180 Religionsgemeinschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt, dazu gehören die katholische Kirche, die EKD, die Bahai, die Baptisten, die Christlichen Wissenschaftler, die Zeugen Jehovas, die Juden, die Mennoniten, die Methodisten, die Kirche Jesu Christi, die Heilsarmee und die Siebenten-Tags-Adventisten. Außer der muslimischen Ahmadiyya-Vereinigungen, die in Hessen und Hamburg eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, wurde keiner anderen muslimischen Gemeinde dieser Status gewährt. Scientology wurde in keinem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als gemeinnütziger Verein anerkannt.
Das Tierschutzrecht verbietet die Tötung von Tieren ohne Betäubung auch bei Anwendung halaler und koscherer Schlachtrituale. Laut einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts dürfen sachkundige Personen das Schlachten ohne Betäubung allerdings in einem registrierten Schlachthof unter Aufsicht des zuständigen Veterinäramts vornehmen, wenn das Fleisch nur zum Verzehr durch Mitglieder von Religionsgemeinschaften bestimmt ist, die eine Schlachtung ohne Betäubung vorschreiben.
Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge verstößt das allgemeine Kopftuchverbot für Lehrerinnen gegen das Recht auf freie Religionsausübung. Die Umsetzung wird allerdings den Bundesländern überlassen, die besondere Umstände berücksichtigen können. Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland entscheiden im Einzelfall. Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachen verbieten Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht. In Hessen dürfen Lehrerinnen ein Kopftuch tragen, sofern sie damit nicht den „Schulfrieden“ stören oder die staatliche Neutralität gefährden. Ein Gesetz in Berlin verbietet sichtbare Zeichen der Religionszugehörigkeit bei Polizisten, Rechtsanwälten, Richtern, Strafverfolgungsbeamten und Lehrern an Grund- und Sekundarschulen. Das Berliner Gesetz erlaubt Lehrerinnen an bestimmten Institutionen, beispielsweise an Berufsschulen, das Tragen von Kopftüchern. In anderen Bundesländern schränken Gesetze das Tragen religiöser Symbole unter bestimmten Umständen ein.
Aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der verkehrspolizeilichen Überwachung verbieten die Bundesgesetze das Verschleiern des Gesichts am Steuer, auch mit einem Nikab. Verstöße werden mit einer Geldbuße von 60 Euro geahndet.
Laut Bundesrecht können Religionsgemeinschaften besonders ausgebildeten Personen erlauben, in den ersten sechs Monaten nach Geburt eines männlichen Kindes Beschneidungen durchzuführen. Ab einem Alter von sechs Monaten müssen Beschneidungen laut Gesetz „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ und ohne unnötige Schmerzen durchgeführt werden.
Alle Bundesländer bieten an öffentlichen Schulen Religions- und Ethikunterricht an. Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einer vergleichbaren Rechtsstellung, die ihnen durch eine Sondervereinbarung auf Landesebene eingeräumt wurde, können Religionslehrer ernennen und in Zusammenarbeit mit den Bundesländern sicherstellen, dass der Lehrplan im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Die Bundesländer kommen für die Gehälter der Lehrer auf. Die meisten öffentlichen Schulen bieten in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kirche evangelischen und katholischen und, bei einer ausreichenden Zahl interessierter Schüler (meist zwölf, dies variiert aber je nach Bundesland), auch jüdischen Religionsunterricht an. In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein wird teilweise auch islamischer Religionsunterricht angeboten. In den meisten Bundesländern bieten die muslimischen Gemeinden oder muslimische Verbände diesen Unterricht an, in Bayern und Schleswig-Holstein ist das Land dafür zuständig. Im März entschied die bayerische Landesregierung, das Angebot, das bis dahin 16.500 Schülerinnen und Schüler an 350 Schulen erreichte, auszuweiten. In Hamburg und Bremen wird für alle Schülerinnen und Schüler von der evangelischen Kirche bzw. dem Bundesland nicht konfessionsgebundener Religionsunterricht angeboten.
Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen, können sich davon befreien lassen. In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, stattdessen Ethikunterricht zu wählen. Im Allgemeinen gestatten die Landesbehörden Religionsgemeinschaften die Einrichtung von Privatschulen, soweit grundlegende Vorgaben des Lehrplans eingehalten werden. Laut Grundgesetz besteht Schulpflicht, und häuslicher Unterricht ist, auch wenn er mit dem Glauben begründet wird, in allen Bundesländern verboten.
NS-Opfer und ihre Nachfahren erhalten vom Staat jährlich Leistungen, und durch Erweiterung der Anspruchsberechtigten erstrecken sich diese Leistungen regelmäßig auf einen größeren Personenkreis.
Staatliche Praktiken
Im Februar stellte Felix Klein, Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, eine bundeweite Online-Meldestelle für antisemitische Übergriffe vor. Dort werden auch Vorfälle erfasst, die nicht die Kriterien einer Straftat erfüllen. Zuständig für die Plattform ist die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS), eine gemeinnützige Organisation, die Zuschüsse vom Bund und von den Ländern erhält und bereits eine ähnliche Dienstleistung in Berlin betreibt.
Im September forderte Klein nach mehreren antisemitischen Übergriffen in Berlin härtere Strafen für derartige Angriffe. Er empfahl außerdem zusätzliche Schulungen für Polizeibeamte und Staatsanwälte, damit diese antisemitische Zwischenfälle zu erkennen und angemessen damit umzugehen lernen. Klein kritisierte die Praxis der automatischen Einstufung antisemitischer Übergriffe, in denen der Täter unbekannt ist, als rechtsextrem. Diese Praxis führe dazu, dass 89 Prozent der antisemitischen Vorfälle als rechtsextrem eingestuft würden. Klein erklärte, die jüdische Gemeinde Deutschlands erfahre mehr offene Feindseligkeit von Muslimen als von Rechtsextremen.
Im Juli kündigte das Bundesinnenministerium die Gründung eines neuen Expertenkreises zur Bekämpfung von Antisemitismus an. Der achtköpfige Ausschuss soll gemäß seines Mandats die Arbeit des Beauftragten unterstützen, indem er Strategien zur Ermittlung von Bereichen entwickelt, in denen gegen Judenfeindlichkeit vorgegangen und die Sichtbarkeit jüdischen Lebens in Deutschland erhöht werden kann. Im Berichtsjahr ernannten Berlin, Brandenburg, Thüringen, das Saarland, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen Landesantisemitismusbeauftragte, sodass nun 13 von 16 Bundesländer Antisemitismus-Beauftragte haben. Ihre Verantwortungsbereiche und Aufgaben unterscheiden sich je nach Bundesland, beinhalten aber im Allgemeinen den Ausbau von Kontakten zur jüdischen Gemeinde, die statistische Erfassung antisemitischer Vorfälle sowie die Entwicklung von Aufklärungs- und Präventionsprogrammen. Klein forderte alle Bundesländer auf, Antisemitismusbeauftragte zu ernennen, da sie aufgrund der Gewaltenteilung im föderalen System Deutschlands größere Befugnisse zur Bekämpfung von Judenfeindlichkeit haben.
Alle 16 Landesinnenminister legten gemeinsam mit Bundesinnenminister Horst Seehofer im Oktober einen neuen Plan zur Bekämpfung von Antisemitismus und Rechtsextremismus vor, der auch ein strengeres Waffengesetz, die Plicht, Hassbotschaften im Internet zu melden, mehr Schutz für jüdische Einrichtungen und die schnellere Bearbeitung von Fällen von Antisemitismus sowie hunderte neue Stellen im BKA und dem Bundesverfassungsschutz für solche Fälle beinhaltete. Seehofer hatte sich schon zuvor erfolglos für ähnliche Maßnahmen eingesetzt, aber erst der Anschlag in Halle verlieh die nötige Dringlichkeit und führte zu zusätzlicher Unterstützung für seinen Plan.
Am 29. November stimmte der Bundesrat einem Antrag zur Änderung eines Paragraphen im Strafgesetzbuch zu, der Antisemitismus zusammen mit „rassistischen, fremdenfeindlichen und unmenschlichen Motiven“ in den Katalog erschwerender Kriterien aufnimmt, die von den Richtern bei der Festlegung des Strafmaßes zu berücksichtigen sind. Am Tag zuvor sagte die Bundesjustizministerin unabhängig davon, sie würde ein solches gesetzgeberisches Vorhaben unterstützen. Am Jahresende hatte der Bundestag den vorgeschlagenen Änderungen noch nicht zugestimmt.
Im Mai verabschiedete der Bundestag einen unverbindlichen Beschluss, mit der die Bewegung Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen (BDS) gegen Israel als antisemitisch bezeichnet wird. Laut Beschluss werden keine Organisationen finanziell gefördert, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen oder die die BDS-Bewegung aktiv unterstützen. Die Resolution ersetzte den Parlamentsbeschluss zur entschlossenen Bekämpfung von Antisemitismus vom Januar 2018.
Im Januar richtete Schleswig-Holstein eine neue „Landesweite Informations- und Dokumentationsstelle Antisemitismus“ ein. Im März begann das hessische Kultusministerium ein landesweites Präventionsprojekt gegen Antisemitismus mit Workshops und Schulungsveranstaltungen für Lehrer und Schüler. Im April richtete der bayerische Antisemitismusbeauftragte eine Meldestelle für judenfeindliche Vorfälle ein, für die RIAS Berlin als Vorbild diente; im November tat der Antisemitismusbeauftragte Baden-Württembergs es ihm gleich.
Im Juli ernannte Düsseldorf im Rahmen eines umfassenden Plans zur Bekämpfung von Antisemitismus einen Beauftragen, und die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe und Stuttgart bestellten ebenfalls Antisemitismusbeauftragte. Der Antisemitismusbeauftragte Baden-Württembergs veröffentlichte im Juli seinen ersten Bericht an das Landesparlament, in dem vor Verschwörungstheorien gegen Juden gewarnt und 87 judenfeindliche Verstöße in den ersten neun Monaten des Jahres 2018 aufgelistet wurden, einem Anstieg von 38 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Juli stellte die nordrhein-westfälische Antisemitismusbeauftragte einen Plan für die Meldung antisemitischer Übergriffe vor. Sie forderte außerdem neue Aufklärungsangebote zur Bekämpfung judenfeindlicher Haltungen und Stereotypen.
Dem ersten Jahresbericht der Berliner Antisemitismusbeauftragten Claudia Vanoni zufolge leiteten die Behörden im Berichtsjahr 386 Verfahren zu Fällen mit antisemitischem Hintergrund ein, davon 156 Fälle im Internet. Am Jahresende waren 169 Fälle eingestellt worden, weil die Täter nicht ausgemacht werden konnten, 27 waren abgeschlossen, meistens wurden Geldbußen verhängt. Die Ermittlungen in 49 Fällen dauerten am Ende des Jahres an.
Klein, der Antisemitismusbeauftragte des Bundes, – reagierte auf die, wie er erklärte, zunehmende Zahl antisemitischer Vorfälle in Deutschland, indem er sagte, er könne „Juden nicht empfehlen, jederzeit überall in Deutschland die Kippa zu tragen“. Viele führende Mitglieder der jüdischen Gemeinde stützen seine Aussage, aber prominente Politiker und nationale Medien reagierten negativ darauf. Außenminister Heiko Maas sagte: „Niemand soll seinen jüdischen Glauben jemals wieder verstecken müssen — weder in Deutschland noch anderswo.“ Regierungssprecher Steffen Seibert hingegen erläuterte: „Der Staat hat zu gewährleisten, dass die freie Religionsausübung eines jeden möglich ist. Jeder Mensch soll sich an jedem Ort dieses Landes – auch mit einer Kippa – sicher bewegen können.“ Klein rief dann alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auf, am 1. Juni als Zeichen der Solidarität mit Juden während der jährlichen Al-Kuds-Demonstration in Berlin Kippa zu tragen.
Die AfD-Fraktion brachte im Landtag Nordrhein-Westfalen im April 2018 einen Beschlussantrag ein, der Ahmadiyyah Muslim Jamaat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verweigern, da sie „auf die Verwirklichung einer theokratischen Herrschaftsordnung“ hinwirke. Nach einer Anhörung im Januar lehnten alle anderen Fraktionen im Landtag den Antrag im Mai mit der Begründung ab, nur die Staatskanzlei habe das Recht, den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu gewähren. Am Ende des Berichtsjahres hatte die Staatskanzlei noch nicht über den Anfang 2018 eingereichten Antrag der Ahmadiyya entschieden.
Im April unterzeichnete Rheinland-Pfalz einen Staatsvertrag mit der muslimischen Alevitischen Gemeinde, in dem die Bedingungen für alevitische Feiertage und Religionsunterricht an Schulen skizziert wurden. Vier Grundschulen in Rheinland-Pfalz boten alevitischen Religionsunterricht an.
Im Juni entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein an einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf tätiger Arzt 2009 nicht hätte gekündigt werden dürfen. Er wurde entlassen, da das Krankenhaus seine zweite Eheschließung ohne Annullierung seiner ersten Ehe als Verstoß gegen Kirchenrecht wertete. Der Pressesprecher der Erzdiözese Köln erklärte, die Katholische Kirche habe ihr Arbeitsrecht im Jahr 2015 liberalisiert und die Entlassung wäre heute wahrscheinlich nicht erfolgt.
Berichten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und Scientology-Mitgliedern zufolge beobachteten der BfV und die Landesverfassungsschutzämter (LfV) in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen die Aktivitäten von Scientology weiter, angeblich, indem sie Scientology-Veröffentlichungen und öffentliche Aktivitäten der Mitglieder auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin auswerteten. Mindestens vier der großen politischen Parteien – die Christlich-Demokratische Union (CDU), die Christlich-Soziale Union (CSU), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und die Freie Demokratische Partei (FDP) – schlossen Scientology nach wie vor von der Mitgliedschaft aus. „Sektenfilter“ – von potenziellen Arbeitnehmern zu unterzeichnende Erklärungen, aus denen hervorging, dass sie keinen Kontakt zu Scientology hatten – wurden im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft weiterhin angewendet. Scientology berichtete, der Staat habe auch Firmen diskriminiert, die Mitgliedern gehörten oder von ihnen geleitet wurden.
Im Juli schrieben die Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen betreffend Minderheiten und für Religions- oder Glaubensfreiheit der Regierung und baten um eine Stellungnahme zu der Behauptung, „gegen Scientologen, die im Staatsdienst oder mit staatlichen Zuschüssen beschäftigt“ sind, würden „weiterhin diskriminierende Sektenfilter eingesetzt“. In ihrer Antwort zitierte die Bundesregierung im September ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1995, in dem es heißt, Scientology sei nach deutschen Recht keine Religionsgemeinschaft, die Lehren von Scientology seien Vorwand für wirtschaftliche Ziele und ihre Bestrebungen verstießen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, sodass Scientology keinen Anspruch auf staatliche Zuschüsse und Verträge habe. Der Regierung zufolge hatte Scientology daher keinen Anspruch auf Schutz als Religion und der Einsatz von Sektenfilter sei kein Verstoß gegen die Menschenrechte. Im September bat Scientology die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die deutsche Praxis der Sektenfilter „zu untersuchen“ und „die Förderung eines echten Dialogs“ zu diesem Thema zwischen Scientology und der Regierung „zu unterstützen“.
Im Mai legte die Landesregierung NRW auf eine kleine Anfrage hin offen, dass109 Moscheen wegen des Verdachts auf extremistische Aktivitäten unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen. Im Rahmen der Beobachtung ermittelten die Behörden 156 „relevante Personen“ und 260 „Gefährder“. 127 der „relevanten Personen“ und 110 der „Gefährder“ wurden als handlungsfähig eingestuft, weil sie sich im Inland aufhielten und nicht in Haft waren.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter für Verfassungsschutz überwachten weiterhin zahlreiche muslimische Gruppierungen, darunter die terroristischen Vereinigungen IS-Terrormiliz, Hisbollah, und Hamas sowie Organisationen wie die türkische Hisbollah, die Hizb ut-Tahrir, die Tablighi Jamaat, Millatu Ibrahim, das Islamische Zentrum Hamburg, die Muslimbruderschaft und Millî Görüş. Der Leiter des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzamtes erklärte im Juni, dass die Muslimbruderschaft Mitglieder unter den Geflüchteten rekrutiere und eine „größere Gefahr für die Demokratie“ darstelle als die Salafisten.
Organisationen, die der Bundesverfassungsschutz überwachte, waren auch weiterhin der Ansicht, ihre Überwachung unterstelle, sie seien extremistisch. Dies schränke ihre Möglichkeiten ein, sich um staatlich geförderte Projekte zu bewerben.
Bei einer Konferenz des Auswärtigen Amtes am 14. Mai mit dem Titel European Network: Combatting Antisemitism through Education erklärte Außenminister Heiko Maas, Deutschland werde den Kampf gegen Antisemitismus zu einem Schwerpunkt seiner EU-Ratspräsidentschaft 2020 machen.
Im Juni schändeten Unbekannte in der Rama-Moschee in Bremen 50 Ausfertigungen des Koran, indem sie sie in die Toilette warfen. Der Bremer Bürgermeister Sieling erklärte, der Bremer Senat sei „zutiefst erschüttert“ von der „niederträchtigen Tat“ und der Senat stehe fest an der Seite der muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger Bremens. Bremer Politiker besuchten die Freitagsgebete um sich solidarisch zu zeigen.
Im September ließ das Oberverwaltungsgericht die Berufung der Stadt Oer-Erkenschwick gegen ein Urteil eines Verwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2018 zu, mit dem der Gebetsruf einer örtlichen Moschee über Lautsprecher verboten wurde. Der Fall war am Ende des Berichtsjahrs noch anhängig.
Im März bestätigte der bayerische Verfassungsgerichtshof das Verbot des Landes für Richter und Staatsanwälte, Kopftuch, Kippa oder Kreuze zu tragen, Kreuze in Gerichtssälen könnten jedoch belassen werden.
Im Juni setzte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz das Verbot von Burkinis, eines von einigen muslimischen Frauen getragenen Ganzkörperbadeanzugs, der Stadt Koblenz außer Kraft. Das Burkiniverbot verletze das Grundrecht auf Gleichbehandlung. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Juli, dass Sikhs beim Motorradfahren nicht von der Helmpflicht ausgenommen sind, auch wenn der Helm nicht über dem Turban getragen werden kann.
Im Oktober lehnte das Oberverwaltungsgericht Münster die Klage auf Entschädigung zweier Lehrerinnen muslimischen Glaubens ab, die angeführt hatten, wegen ihrer religiösen Überzeugungen beruflich benachteiligt worden zu sein. Das Gericht entschied, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass das Land eine Anstellung aus religiösen Gründen verweigert habe.
Im März legte die von der EKD finanzierte Diakonie beim Bundesverfassungsgericht Berufung gegen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2018 ein, mit dem der Diakonie untersagt wurde, einer Sozialarbeiterin die Anstellung zu versagen, weil sie keiner christlichen Kirche angehöre. Der Fall war am Ende des Berichtsjahrs noch anhängig.
Im Januar urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass deutsche Behörden nicht gegen die Menschenrechte einer christlichen Familie verstießen, als sie die Kinder der Familie 2013 drei Wochen im Heim unterbrachten Die Familie aus Darmstadt hatte argumentiert, dass die deutschen Behörden gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hätten, indem sie den häuslichen Unterricht der vier Kinder im Rahmen eines christlichen Fernschulangebots verboten hätten. Der EGMR entschied, dass es gerechtfertigt war, die Kinder aus der Familie zu nehmen und dass Grund zu der Annahme bestand, die Eltern schadeten den Kindern, wenn sie sie nicht zur Schule schickten, da die Kinder isoliert würden und zu niemandem außerhalb der Familie Kontakt hätten.
Im Mai rief die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, die Regierung auf zu prüfen, ob ein Kopftuchverbot für Kinder an Schulen rechtlich möglich wäre. Der Präsident des deutschen Lehrerverbands sprach sich für ein Verbot aus und bezeichnete Kopftücher als „integrationsfeindlich“.
Im Januar errichtete die baden-württembergische Landesregierung die Stiftung Sunnitischer Schulrat, die als Vermittler zwischen dem Bundesland und den verschiedenen islamischen Verbänden fungieren könne. Diese Maßnahme folgte auf die Ankündigung im Jahr 2018, die baden-württembergische Landesregierung plane den islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen neu zu organisieren. Zwei der größeren muslimischen Organisationen — die Türkisch-Islamische Union DITIB (die Verbindungen zum Ministerium für Religionsangelegenheiten der türkischen Regierung unterhält) und die Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg — weigerten sich teilzunehmen, weil sie die Vereinbarung für verfassungswidrig hielten.
Im September entschied ein Verwaltungsgericht in Hessen, dass staatlicher Islamunterricht an Schulen gemäß nationalem Recht verfassungsgemäß sei. Das Verfahren wurde als Reaktion auf die Entscheidung des Bundeslandes eingeleitet, die Zusammenarbeit mit DITIB wegen der Verbindungen der Organisation zur türkischen Regierung auslaufen zu lassen und zu einem rein staatlichen Angebot überzugehen.
Die hessischen Behörden ermittelten weiter im Fall eines mutmaßlichen Neonazi-Netzwerks innerhalb der Frankfurter Polizei, das im Dezember 2018 entdeckt wurde. Am Jahresende waren aufgrund des Skandals sechs Polizeibeamte aus dem Dienst entlassen worden. Insgesamt wurde gegen 38 Beamte ermittelt.
Im September kündigte das saarländische Kultusministerium an, seine Zusammenarbeit mit mehreren islamischen Verbänden, die islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen anbieten, bis mindestens 2023 fortsetzen zu wollen. Das Ministerium kündigte außerdem die Ausdehnung des Angebots auf weitere Schulen an.
Im Februar entzog das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung dem Al-Nur-Kindergarten in Mainz, dem einzigen muslimischen Kindergarten in Rheinland-Pfalz, wegen seiner Unterstützung des Salafismus und seiner Nähe zu extremistischen Gruppierungen wie der Muslimbruderschaft die Betriebserlaubnis. Al-Nur wurde mitgeteilt, dass der Betrieb bis 31. März eingestellt werden müsse und die Stadt Mainz die Einrichtung nicht mehr finanzieren werde. Das Mainzer Verwaltungsgericht lehnte den Antrag gegen die Entscheidung ab und auch das Oberverwaltungsgericht in Koblenz gab der Berufung nicht statt.
Im Mai kündigte die öffentliche Berliner Humboldt-Universität an, dass die erste Gruppe Studierender der Fachrichtung islamische Theologie nicht Religionslehrer werden könnten, weil sie aufgrund des Mangels an Islamunterricht an Berliner Oberschulen das erforderliche Referendariat für angehende Lehrer nicht absolvieren könnten. Diese Studierenden könnten allerdings als Imame oder in anderen religiösen Funktionen arbeiten. Das Institut für Islamische Theologie wurde im Herbst 2018 zur Ausbildung zukünftiger Imame und Religionslehrer gegründet.
Im April schätzten Experten, dass in Nordrhein-Westfalen über 2.000 Islam-Lehrer für islamischen Religionsunterricht fehlten. Lediglich zwei Universitäten in Nordrhein-Westfalen boten den Studiengang an, mit dem die Lehrerlaubnis erlangt werden kann, und nur 251 Lehrer in NRW hatten eine solche Lehrerlaubnis. Es gibt in Nordrhein-Westfalen über 4.000 muslimische Studierende, allerdings erhielten nur etwa 20.000 islamischen Religionsunterricht.
Im Juli richtete die nordrhein-westfälische Landesregierung eine Koordinierungsstelle für muslimisches Engagement ein, um die Beziehungen zu einem breiten Spektrum muslimischer Organisationen und zivilgesellschaftlicher Gruppen auf eine neue Grundlage zu stellen. DITIB war unter diesen Organisationen, obwohl Nordrhein-Westfalen zuvor die gesamte Zusammenarbeit mit DITIB eingestellt und erklärt hatte, die Beziehungen erst wieder aufzunehmen, wenn DITIB Maßnahmen ergreife, den Einfluss der türkischen Regierung auf seine Aktivitäten zu reduzieren. Am Ende des Jahres hatte die Regierung über die neue Koordinierungsstelle hinaus noch keine weitere Zusammenarbeit mit DITIB aufgenommen.
Im Juli kündigten die Conference on Jewish Material Claims against Germany, auch bekannt als Jewish Claims Conference, und die Regierung eine Erhöhung der staatlichen Förderung für Sozialleistungen für Holocaust-Überlebende um 44 Millionen Euro an, eine Erhöhung des jährlichen Beitrags von 480 Millionen Euro im Jahr 2019 auf 524 Millionen Euro im Jahr 2020. Zum ersten Mal werden Renten auch an die überlebenden Ehegatten von NS-Opfern ausgezahlt, und diese Leistungen sollen rückwirkend gezahlt werden.
Die Regierung setzte ihre Förderung einiger jüdischer Gruppen fort. Auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen der Bundesregierung und dem Zentralrat der Juden in Deutschland unterstützte die Bundesregierung den Erhalt des jüdischen Kulturerbes und die Integration und Sozialarbeit mit jährlich 13 Millionen Euro. Darüber hinaus förderte die Bundesregierung das Institut für Jüdische Studien in Heidelberg, das Seminar für Rabbiner an der Universität Potsdam und das Leo Baeck Institut, eine internationale Organisation, die zur Geschichte und Kultur des deutschen Judentums forscht.
Die Landesregierungen stellten jüdischen Gemeinden und Organisationen weiterhin Mittel in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung, beispielsweise für die Renovierung und den Neubau von Synagogen. Der Bund übernahm weiterhin 50 Prozent der Kosten für die Pflege jüdischer Friedhöfe. Einheiten der Landes- und Bundespolizei gewährleisteten weiterhin die Sicherheit von Synagogen und anderen jüdischen Einrichtungen.
Nach Angaben der Humanistischen Union, einer unabhängigen Bürgerrechtsorganisation, betrugen die staatlichen Zuschüsse der Landesregierungen für die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland im Jahr etwa 548,7 Millionen Euro. Die Union gab an, ihre Schätzung auf der Grundlage der Haushalte der Bundesländer berechnet zu haben.
Im Mai verurteilte das Landgericht Wuppertal sieben Männer zu einer Geldstrafe zwischen 300 und 1.800 Euro, weil sie mit gelben Westen mit dem Aufdruck Scharia-Polizei durch die Straßen gezogen waren, um gegen „nicht-muslimisches Verhalten“ vorzugehen. Ihnen wurde vorgeworfen, Uniformen als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen. Das Landgericht Wuppertal hatte die Männer 2016 freigesprochen, aber der Bundesgerichtshof hob diesen Freispruch 2018 auf. Die Angeklagten legten im Juni Berufung beim BGH ein und der Fall war am Jahresende noch anhängig.
Im April berichteten die Medien über einen Polizeischüler in NRW, der wegen enger Kontakte zu Salafisten und extremistischer Ansichten entlassen wurde. Das Polizeipräsidium in Bielefeld lehnte es ab, den muslimischen Mann nach seiner dreijährigen Ausbildung ins Beamtenverhältnis zu übernehmen.
Die Regierung setzte den 2006 begonnenen Dialog mit den Muslimen im Land im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz fort. Ziel des Dialogs war es, die religiöse und gesellschaftliche Beteiligung der Muslime zu verbessern, den Beitrag der Muslime zur Gesellschaft stärker anzuerkennen und, mangels einer zentralen Organisation zur Vertretung aller Muslime im Land, die Partnerschaften zwischen der Regierung und den islamischen Organisationen auszubauen.
Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg organisierten jeweils im August und September Konferenzen mit Vertretern der Strafverfolgungsbehörden, um Methoden zur besseren Prävention und polizeilichen Verfolgung von Antisemitismus zu erörtern. Bei den Veranstaltungen handelte es sich in erster Linie um bewusstseinsbildende Maßnahmen. In beiden Bundesländern kamen bei den Konferenzen jeweils mehr als 150 Angehörige der Sicherheitskräfte, der Landes- und Kommunalverwaltungen sowie der jüdischen Gemeinde zusammen.
Im August berichteten Medien, die Kommunalbehörden hätten einer brasilianischen Pfingstgemeinde den Erwerb eines Gebäudes einer ehemaligen evangelischen Kirche in Berlin untersagt, das sie bereits seit 2016 als Sitz des deutschen und österreichischen Ablegers ihrer Glaubensgemeinschaft gemietet hatte. Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel versprach, den Verkauf an die Universalkirche des Königreichs Gottes (Universal Church of the Kingdom of God – UCKG), deren Botschaft er mit den Worten beschrieb: „Die Menschen sollten der Kirche viel Geld spenden, dann verschwinden ihre Probleme einfach“, weiter zu verhindern. Von Dassel wurde in den Medien mit folgender Aussage zitiert: „Die UCKG ist weder eine Bereicherung für unser Viertel noch ihr Umfeld.“ In der jüngsten Verkaufsurkunde wurde festgelegt, dass die Kirche nur mit Zustimmung der Stadtverwaltung weiterverkauft werden darf.
Im September zogen die Stadt Dortmund und die Jury für die Verleihung des Nelly-Sachs-Preises, eines der renommiertesten Literaturpreise des Landes, die Auszeichnung der Autorin Kamila Shamsie wegen ihrer aktiven Beteiligung an der BDS-Bewegung zurück. Ebenfalls im September kündigte der Aachener Kunstverein an, den Preis an den Künstler Walid Raad wegen seiner Unterstützung der BDS-Bewegung zurückzuziehen, hob diese Entscheidung jedoch im Oktober auf, nachdem sich herausgestellt hatte, dass er kein antisemitisches Verhalten an den Tag gelegt hatte. Der Aachener Oberbürgermeister reagierte darauf mit dem Rückzug der Stadt aus der Preisverleihung und kritisierte Raads Beteiligung an einem „Kulturboykott Israels“.
Das Land ist Mitglied der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken (IHRA).
Abschnitt III Status der Achtung der Religionsfreiheit durch die Gesellschaft
Es gab zahlreiche Berichte über antisemitische, islamfeindliche und christenfeindliche Vorfälle, darunter Überfälle, verbale Belästigung, Drohungen, Diskriminierung und Vandalismus. Zahlen des Bundesinnenministeriums zufolge wurden 2018 1.799 antisemitische Straftaten verübt (neueste verfügbare Daten). Darunter waren 69 Gewalttaten, ein Anstieg von 20 Prozent im Vergleich zu den 1.504 antisemitischen Straftaten im Jahr 2017, von denen 37 Gewalttaten waren.
Am 9. Oktober verübte ein bewaffneter Mann einen Angriff auf die Synagoge in der ostdeutschen Stadt Halle, in der zu Jom Kippur etwa 50 Personen an einem Gottesdienst teilnahmen. Als es dem Bewaffneten nicht gelang, in das verschlossene Gebäude einzudringen, erschoss er zwei Personen außerhalb der Synagoge in einem Imbiss. Kurz nach dem Angriff wurde er festgenommen. Die Ermittlungen der Bundesstaatsanwaltschaft über Hintergrund und Motive des Verdächtigen waren bis Jahresende noch nicht abgeschlossen, aber Medienberichten zufolge hat er den Ermittlungsbehörden gegenüber eingeräumt, mit dem rechtsextremen politischen Spektrum zu sympathisieren. Mehrere prominente jüdische Organisationen forderten in allen Synagogen Polizeischutz während der Gottesdienste. Führende Politiker, darunter auch Bundeskanzlerin Merkel, Bundespräsident Steinmeier und Außenminister Maas sagten zu, entschlossener gegen Antisemitismus und gewalttätigen Rechtsextremismus vorgehen zu wollen.
Dem jährlichen Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz zufolge stieg die Zahl antisemitischer Vorfälle mit rechtsextremem Hintergrund von 28 im Jahr 2017 auf 48 im Jahr 2018. Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte: „Wir können in fast allen Bereichen des Rechtsextremismus eine ablehnende Haltung gegenüber Juden feststellen. … Es ist eine Entwicklung, die wir sehr, sehr ernst nehmen müssen.“ Dem Bericht zufolge sank die Mitgliederzahl in rechtsextremen Parteien wie der Neonazi-Partei NPD von rund 6.000 im Jahr 2017 auf 5.500 Personen im Jahr 2018.
Im Mai legte das BKA seine Jahresstatistik vor, die für das Jahr 2018 36.062 politisch motivierte Straftaten ausweist, was einem Rückgang von 8,7 Prozent gegenüber 2017 entspricht. Im BKA-Bericht wird der Begriff der „politisch motivierten Kriminalität“ weiter gefasst als im separaten Jahresbericht des Innenministeriums. Ungeachtet des allgemeinen Abwärtstrends haben antisemitische Straftaten um 19,6 Prozent zugenommen. Darüber hinaus nahmen die als rassistisch oder fremdenfeindlich motivierten Straftaten um 22 Prozent zu, und die Gesamtzahl der politisch motivierten Straftaten war die dritthöchste seit der erstmaligen Erfassung dieser Statistik im Jahr 2000.
Die Nichtregierungsorganisation Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS), bei der Opfer antisemitische Vorfälle unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei melden können, berichtete über 404 antisemitische Vorfälle in Berlin in den ersten sechs Monaten des Jahres, im gleichen Zeitraum 2018 waren es 579 Vorfälle. Darunter waren auch 33 Vorfälle, bei denen Gewalt oder Gewaltandrohung im Spiel war (Rückgang von 47) und 46 Hassbotschaften im Internet (Rückgang von 73). Die von RIAS verwendeten Kategorien unterschieden sich von denen der offiziellen Kriminalstatistik; es wurden auch antisemitische Vorfälle erfasst, die nicht die Kriterien einer Straftat erfüllten. Nach Angaben von RIAS war die wichtigste Motivation für antisemitische Angriffe die rechte politische Gesinnung.
Auf einer Konferenz, die am 16. Mai von mehreren deutschen Nichtregierungsorganisationen zur Bekämpfung von Antisemitismus veranstaltet wurde, sagten die Teilnehmer, dass Antisemitismus „in Deutschland heute offener zum Ausdruck kommt“ als noch vor zwei Jahren. Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Dr. Josef Schuster, bezeichnete die Zunahme antisemitischer Vorfälle als „alarmierend“, sagte aber, dies könnte zum Teil darauf zurückzuführen sein, dass die Opfer von Antisemitismus mehr Möglichkeiten haben, Vorfälle und Straftaten zu melden. Der Leiter des Berliner Anne-Frank-Zentrums, Patrick Siegele, zitierte eine Studie der Universität Bielefeld, aus der hervorgeht, dass Jüdinnen und Juden im Alter von 16 bis 29 Jahren im Vergleich zu früheren Generationen schwerwiegendere antisemitische Stereotypen erlebt haben – eine deutliche Veränderung in den letzten Jahren. Thomas Heppener, Leiter des Programms „Demokratie leben!“ des Familienministeriums, beschrieb, wie das Programm Nichtregierungsorganisationen, die Antisemitismus und andere Formen der Diskriminierung bekämpfen, finanziell unterstützt. Er sagte, das Ministerium habe es versäumt, der Bekämpfung von Rechtsextremismus, der eine der Hauptursachen für Antisemitismus ist, in seiner Finanzierungsrunde 2015 den entsprechenden Nachdruck zu verleihen, und sagte zu, dies in seiner Programmplanung für 2020 anzugehen.
Im April veröffentlichte das Bundesamt für Verfassungsschutz den Bericht „Antisemitismus im Islamismus“, in dem es hieß „Antisemitische Ereignisse mit islamischem Hintergrund sind in Deutschland keine Seltenheit“. Dem Bericht zufolge war Antisemitismus zwar traditionell mit der extremen Rechten verbunden, aber auch in der sozialen und politischen Mitte der Gesellschaft weit verbreitet. Der Bericht stellt fest, dass der Zuzug von mehr als einer Million Muslimen zwischen 2014 und 2017 die Bedeutung des islamischen Antisemitismus erhöht habe. Der Bericht stellte fest, dass das von Islamisten verbreitete antisemitische Gedankengut zunehmend auch in muslimischen Gesellschaftsgruppen außerhalb islamistischer Organisationen anzutreffen ist.
Im Januar meldete der Hamburger Senat für das Jahr 2018 74 antisemitische Straftaten – ein Anstieg im Vergleich zu 44 Straftaten im Jahr 2017 und 35 im Jahr 2016. Der Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt berichtete, dass die antisemitischen Straftaten in dem Bundesland von 54 im Jahr 2017 auf 62 im Jahr 2018 angestiegen seien.
Im Jahr 2018 erfasste das Innenministerium 910 Vorfälle, die gegen Muslime und muslimische Einrichtungen wie Moscheen oder Gemeindezentren gerichtet waren, darunter 74 Angriffe mit Körperverletzung. Dies war ein Rückgang gegenüber den 1.075 Vorfällen im Jahr 2017. Das Innenministerium stufte 92 Prozent dieser Vorfälle als rechtsextremistisch ein, obwohl es sich auch um Vorfälle handelte, bei denen die Täter unbekannt waren. Weitere gemeldete Verstöße waren unter anderem Hetze gegen Muslime im Internet, per E-Mail und aggressives Verhalten im öffentlichen Raum.
Das Innenministerium zählte 2018 121 gegen Christen gerichtete Vorfälle, darunter 11 Gewalttaten — ein leichter Rückgang gegenüber 129 Vorfällen 2017. Das Innenministerium stufte 39 Prozent dieser Vorfälle als religiös ideologisch motiviert und 35 Prozent als rechtsideologisch motiviert ein.
Im März verurteilte das Düsseldorfer Landgericht einen irakischen Asylbewerber zu drei Jahren und zehn Monaten Haft, weil er 2017 einen Iraner niedergestochen und ihm lebensgefährliche Verletzungen zugefügt hatte. Das angebliche Motiv war der Übertritt des Iraners zum Christentum, was der Iraker allerdings bestritt.
Im Mai beschimpfte ein 27-jähriger Mann in einer Bremer Straßenbahn lautstark zwei Jugendliche mit antimuslimischen Parolen, bevor er einem von ihnen mit einem Messer in den Hals stach. Der Verdächtige gestand den Messerangriff, nachdem er festgenommen und zur psychiatrischen Untersuchung in ein medizinisches Zentrum gebracht worden war.
Im März befand das Landgericht drei junge Männer wegen des Überfalls auf eine Moschee im baden-württembergischen Lauffen-am-Neckar im Jahr 2018 der Brandstiftung für schuldig und verurteilte sie zu jeweils zweieinhalb und drei Jahren Haft.
Es gab vier gemeldete Fälle von Brandstiftung in Kirchen. In der Nacht zum 18. Mai schlugen Unbekannte in der Kirche der Heiligen Dreifaltigkeit in Grossholbach ein Kirchenfenster mit Steinen ein, zerschlugen mehrere sakrale Gegenstände und verbrannten eine Jesusstatue. In der gleichen Nacht entdeckte die Polizei, dass in der evangelischen Kirche St. Blasii in Nordhausen eine Tischdecke und ein Kirchenbalkon angezündet worden waren. Am 1. Juni war ein Schwelbrand in der katholischen Kirche St. Nikolaus in Ankum entdeckt worden. Am 29. Juli wurde in der St. Magnus-Kirche der Abtei Schussenried in Bad Schussenried Feuer gelegt. Dabei wurden Bilder und ein Holzkreuz beschädigt. In allen Fällen leitete die Polizei Ermittlungen ein, die zum Jahresende noch nicht abgeschlossen waren.
Bei voneinander unabhängigen Vorfällen im Juni in Berlin wurden zwei junge jüdische Männer überfallen. Ein 23-jähriger Tourist mit US-Staatsbürgerschaft wurde von drei Personen belästigt, von denen ihm einer ins Gesicht schlug. Die Polizei behandelte den Angriff als antisemitische Straftat. Tage zuvor wurde ein 20 Jahre alter Mann, der eine Kippa trug, belästigt, und der Täter versuchte, ihn anzuspucken. In beiden Fällen wurde Ende des Jahres ermittelt.
Im Oktober wurde ein Deutscher mit palästinensischen Wurzeln wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung, Körperverletzung und Schwarzfahrens verurteilt, nachdem er im Juli 2018 eine Universitätsprofessorin bei einem Besuch in Bonn antisemitisch angegriffen hatte. Der Angreifer wurde zusätzlich zu einer bereits bestehenden Strafe wegen Raubes zu insgesamt vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Im März berichteten örtliche Medien über die Einstellung eines Strafverfahrens gegen vier Polizeibeamte, die während eines Zwischenfalls angeblich übermäßige Gewalt gegen ein jüdisches Opfer angewandt hatten; sie hatten ihn ursprünglich mit dem Angreifer verwechselt. Gegen die Beamten wurde eine interne Untersuchung durchgeführt, aber die Staatsanwaltschaft lehnte den Antrag des Opfers auf eine Zeugenaussage im Rahmen der Untersuchung ab, und die Beamten kehrten ohne Anklage in den regulären Dienst zurück.
Im Juni wurden der Hamburger Oberrabbiner Shlomo Bistritzky und ein hochrangiges Mitglied der jüdischen Gemeinde im Rathaus von einem mutmaßlich psychisch labilen Mann marokkanischer Abstammung bedroht. Am 27. Juni starteten der Hamburger Bürgermeister und der Rabbiner eine neue Initiative zur Bekämpfung von Antisemitismus und Diskriminierung.
Im Juni wurde ein Rabbiner in Düsseldorf von einem Passanten bedroht. Im Juli wurde ein bekannter amerikanischer Rabbiner und Gemeindevorsteher in Berlin, der mit seinem Sohn auf dem Heimweg von einer Synagoge war, bespuckt und beschimpft. Im August wurde ein weiterer Rabbiner in Berlin von zwei nicht identifizierten Personen beleidigt und dann zu Boden gestoßen. Ebenfalls im August wurden ein Rabbiner und seine beiden Söhne beim Verlassen einer Synagoge in München beschimpft und bespuckt.
Im Juni schändeten unbekannte Täter auf dem jüdischen Friedhof von Gotha im Bundesland Thüringen 20 Grabsteine und eine Mauer mit Nazi-Schmierereien. Oberbürgermeister Knut Kreuch rief während der Stadtratssitzung zu einer Schweigeminute auf, und die Ermittlungen der örtlichen Behörden waren am Jahresende noch nicht abgeschlossen.
Die katholische Kirche und die evangelische Kirche in Deutschland lehnten Scientology weiterhin öffentlich ab. Sogenannte Sektenbeauftragte oder „Stellen für Weltanschauungen und Sekten“ der katholischen Kirche und der EKD untersuchten „Sekten und Kulte“ und informierten die Öffentlichkeit darüber, inwiefern die Gruppen ihres Erachtens eine Gefahr darstellten. Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen warnte die Öffentlichkeit auf ihrer Website vor den Gefahren, die ihrer Meinung nach von verschiedenen Religionsgruppen wie Scientology, der Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung (Vereinigungskirche), Bhagwan-Osho, Transzendentale Meditation und Universelles Leben ausgingen, und druckte weiterhin kritische Publikationen über diese Gruppen.
Der im Oktober veröffentlichten Umfrage Global Attitudes von Pew Research zufolge äußerten sich 24 Prozent der Befragten im Land kritisch über Muslime, während sich sechs Prozent kritisch über Juden äußerten.
Im Mai führte die Europäische Kommission (EK) in jedem EU-Mitgliedsstaat eine Studie zur Wahrnehmung von Diskriminierung durch und veröffentlichte im September die Ergebnisse. Den Ergebnissen zufolge glaubten 43 Prozent der Befragten, dass Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung im Land weit verbreitet sei, während 52 Prozent sagten, sie sei selten; 64 Prozent wären damit einverstanden, dass das höchste politische Amt im Land von einer Person bekleidet würde, die einen anderen religiösen Glauben hat als die Mehrheitsbevölkerung. Ohne sich unwohl zu fühlen, würden darüber hinaus 87 Prozent eng mit einem Christen, 79 Prozent mit einem Atheisten, 77 Prozent mit einem Juden, 74 Prozent mit einem Buddhisten und 68 Prozent mit einem Muslimen zusammenarbeiten. Auf die Frage, wie sie sich fühlen würden, wenn eines ihrer Kinder eine „Liebesbeziehung“ mit einer Person einer anderen Gruppe hätte, sagten 85 Prozent, dass sie einverstanden wären, wenn der Partner Christ wäre, 73 Prozent, wenn er Atheist wäre, 71 Prozent, wenn er Jude wäre, 66 Prozent, wenn er Buddhist wäre, und 51 Prozent, wenn er Muslim wäre.
Im Januar veröffentlichte die Europäische Kommission basierend auf im Dezember 2018 in jedem EU-Mitgliedsstaat durchgeführten Befragungen eine spezielle Eurobarometer-Umfrage zur Wahrnehmung von Antisemitismus. Der Erhebung zufolge betrachteten 66 Prozent der Einwohner Antisemitismus in Deutschland als Problem, und 61 Prozent glaubten, er habe in den vergangenen fünf Jahren zugenommen. Der Anteil derjenigen, die Antisemitismus in neun verschiedenen Kategorien für ein Problem hielten, stellt sich prozentual folgendermaßen dar: Leugnung des Holocaust (71 Prozent), Internet (67 Prozent), antisemitische Schmierereien oder Vandalismus (62 Prozent), Feindseligkeit oder Drohungen gegenüber Juden an öffentlichen Orten (64 Prozent), Schändung jüdischer Friedhöfe (63 Prozent), körperliche Angriffe auf Juden (64 Prozent), Antisemitismus an Schulen und Universitäten (48 Prozent), Antisemitismus im politischen Leben (50 Prozent) und Antisemitismus in den Medien (43 Prozent).
Im November veröffentlichte die Anti-Defamation League (ADL) die Ergebnisse einer Umfrage über antisemitische Ansichten der deutschen Bevölkerung. In der Umfrage wurden stereotype Aussagen über Juden zitiert und die Teilnehmer gefragt, ob sie solche Aussagen für „wahrscheinlich wahr“ oder „wahrscheinlich falsch“ hielten. Der Anteil derer, die der Meinung waren, dass verschiedene Aussagen „wahrscheinlich wahr“ seien, lag bei: 49 Prozent, dass Juden gegenüber Israel loyaler sind als gegenüber Deutschland; 27 Prozent, dass Juden zu viel Macht in der Wirtschaft haben; und 42 Prozent, dass Juden zu viel über den Holocaust reden.
Im Juli fand eine Studie der Bertelsmann-Stiftung heraus, dass viele Deutsche eine negative Wahrnehmung des Islam haben. Der Studie zufolge glaubten die Befragten, dass die Überzeugungen des Islam und seine Haltung gegenüber anderen Religionen der Demokratie langfristig schaden könnten. Die Hälfte der Befragten betrachtete den Islam als Bedrohung. Diese Wahrnehmung war im Osten stärker, wo 30 Prozent der Befragten angaben, keine Muslime als Nachbarn zu wollen, verglichen mit 16 Prozent in den westlichen Bundesländern.
Medienberichten zufolge sahen sich Frauen, die den Hidschab trugen, weiterhin beruflicher Diskriminierung ausgesetzt.
Im September wurden an der Universität Duisburg-Essen im Rahmen eines Forschungsprojekts Ergebnisse einer Umfrage unter Schülerinnen und Schülern zu islamfeindlichen Haltungen und deren Ursachen bei Jugendlichen veröffentlicht. Die Umfrage ergab, dass junge Menschen ohne Interaktion mit Muslimen, die ihr Wissen über sie aus sozialen Medien beziehen, eher dazu neigen stereotype und negative Ansichten über Muslime zu entwickeln. Schülerinnen und Schüler, die mit muslimischen Gleichaltrigen interagierten, standen negativen Medienberichten kritischer gegenüber und waren weniger muslimfeindlich.
Die rechtsextreme Gruppe Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes (PEGIDA) organisierte weiterhin wöchentliche Demonstrationen in Dresden, allerdings zeigten Medienberichte, dass es deutlich weniger Demonstranten waren als in den vergangenen Jahren. Am fünften Jahrestag der ersten PEGIDA-Demonstration am 20. Oktober versammelten sich etwa 3.000 PEGIDA-Demonstranten, die Zahl der Gegendemonstranten war mit über 5.000 aber deutlich höher. Inmitten der Rufe nach Eindämmung der Einwanderung brachten PEGIDA-Anhänger während der Demonstrationen regelmäßig islamfeindliche Ansichten zum Ausdruck, unter anderem durch Plakate, die sich gegen Frauen mit religiösen Kopfbedeckungen richteten. Im Mai meldete die Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen, dass sie zwischen 2014 und 2018 198 Ermittlungsverfahren gegen Sprecher und Unterstützer von PEGIDA eingeleitet hat; die häufigsten Straftaten waren Körperverletzung und das Zurschaustellen von Symbolen verfassungswidriger Organisationen.
Im Oktober rief der Dresdner Stadtrat den Nazinotstand aus. Der Kommunalpolitiker Max Aschenbach initiierte die Maßnahme als Reaktion auf die steigende Zahl rechtsextremistischer Einstellungen und Aktionen: „Die Politik muss endlich anfangen, das klar zu ächten und sagen: Nein, das ist inakzeptabel.“ Mit dem Beschluss wurden die Stadt und zivilgesellschaftliche Organisationen aufgefordert, die demokratische Kultur zu stärken, Minderheiten- und Menschenrechte zu schützen und den Opfern rechter Gewalt zu helfen.
Etwa 23 Kirchen benutzten weiterhin Glocken mit NS-Symbolen und -Inschriften. Am 2. Februar erstatte eine Person Strafanzeige gegen eine evangelische Kirche im Bundesland Thüringen, weil sie gegen das Verbot der Verwendung von NS-Symbolen verstoßen habe, indem sie in fünf Kirchen sechs Glocken mit NS-Symbolen verwende. Die Person sagte, sie habe die Kirche wiederholt aufgefordert, die Glocken nicht mehr einzusetzen, habe aber kein Gehör gefunden. Die jüdische Gemeinde in Thüringen hatte sich im Januar über die sechs Nazi-Glocken beschwert. Ein Kirchensprecher teilte der Nachrichtenagentur KNA mit, Kommunalpolitiker hätten sich an die Kirchen gewandt, die die Glocken verwenden, und im April ein Treffen organisiert, um das Thema zu erörtern. Die Staatsanwaltschaft im thüringischen Erfurt lehnte es im Mai ab, gegen den Landesbischof oder die Evangelische Kirche Mitteldeutschlands zu ermitteln. Der Mann, der im Februar Anzeige erstattet hatte, legte Berufung gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ein; das Verfahren war zum Jahresende noch anhängig.
Im Juni nahmen rund 1.200 Teilnehmer an der jährlichen Al-Kuds-Demonstration gegen Israel in Berlin teil, 2018 waren es noch 2.000 Teilnehmer. Die Demonstranten forderten die Zerstörung Israels und die Rückgabe Jerusalems an die Muslime. Einige Teilnehmer zeigten Schilder mit rechtswidrigen Inhalten oder skandierten verbotene Parolen zur Unterstützung der verbotenen Gruppen Hisbollah oder Hamas. An einer Gegendemonstration nahmen ungefähr 1.200 Personen teil. Der Berliner Innensenator Andreas Geisel sagte, er bedauere, keine rechtliche Handhabe für das Verbot der Demonstration zu haben. Er sprach sich dafür aus, die Hisbollah auf die Liste terroristischer Vereinigungen zu setzen, was es ihm ermöglichen würde, Al-Kuds-Märsche in Zukunft zu verbieten.
Im Mai warnte der Hessische Verfassungsschutz vor dem „Radikalisierungspotenzial“ der Gruppe Realität Islam. Der Verfassungsschutz erklärte, die Gruppe lehne die freiheitlich-demokratische Ordnung des Landes ab und strebe eine Theokratie an.
Am Abend des 23. Februar marschierten achtzehn Rechtsextremisten, darunter Mitglieder der NPD und der rechtsextremen Gruppierung Wodans Erben Germanien, vor einer Flüchtlingsunterkunft in Nürnberg auf. Die Polizei stellte die Personalien der Demonstranten fest und machte Aufnahmen von ihrem Marsch. Nachdem die Polizei aber abgezogen war, marschierten die Demonstranten mit brennenden Fackeln weiter zum ehemaligen NS-Reichsparteitagsgelände in Nürnberg, einem Areal, das Adolf Hitler von 1933 bis 1938 für die jährlichen Reichsparteitage nutzte. Die Demonstranten filmten sich selbst und veröffentlichten im Internet später ein Video. Die Staatsanwaltschaft erwäge, Anklage zu erheben, so der Nürnberger Oberbürgermeister Ulrich Maly, der sagte: „Es ist eine Erscheinung, die uns alarmieren muss – in ganz Deutschland und natürlich speziell auch in Nürnberg, dass mit solchen Symbolen an solchen Orten gearbeitet wird.“ Die Polizei räumte ein, die Absichten der Gruppierung nicht richtig eingeschätzt zu haben, und die Präventionsmaßnahmen hätten die Gruppen nicht davon abgehalten, den „historisch belasteten“ Ort für ihre Propaganda zu nutzen.
Im April verteilte eine militante Neonazi-Gruppe Flugblätter an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. In den Flugblättern wurde zur Tötung von Muslimen, Imamen und Rabbinern und zum „totalen Bürgerkrieg“ aufgerufen. Die Gruppe unterschrieb ihre Flugblätter mit „Atomwaffendivision Deutschland“ und behauptete, Verbindungen zum gleichnamigen US-Netzwerk zu haben.
Während eines Qualifikationsspiels der Europa League in Frankfurt beleidigten im August mehrere Fußballfans einen israelischen Schiedsrichter antisemitisch. Die Fans wurden aus dem Stadion begleitet und mindestens einem von ihnen wurde Hausverbot erteilt.
Im Juni waren Politiker der AfD nicht eingeladen, auf der alle zwei Jahre stattfindenden Versammlung der Evangelischen Kirche in Dortmund zu sprechen. Hochrangige Vertreter anderer wichtiger politischer Parteien wurden eingeladen. 2017 führte die Teilnahme der AfD an der Veranstaltung zu Protesten. Die AfD kritisierte die Führung der EKD als parteiisch.
Im Juli kündigten zwei Kindertagesstätten in Leipzig an, aus Rücksicht auf zwei muslimische Kinder beim Mittagessen keine Schweinefleischprodukte mehr anzubieten. BILD, Die größte Tageszeitung des Landes, berichtete über das Thema, das daraufhin in den sozialen Medien zu einem Trendthema wurde. Die Kindertagesstätten erhielten anonyme Morddrohungen, und der Polizeischutz wurde verstärkt. Im Juli kündigte der Leiter der Einrichtungen an, er werde die Entscheidung vorerst aussetzen.
Im Mai wurden vor der Arrahman-Moschee in Mönchengladbach ein blutiger Schweinekopf, mit Blut gefüllte Plastiktüten, rechtsextreme Parolen und Hakenkreuze gefunden. Die Behörden ermittelten, hatten aber bis Ende des Jahres keine Anklage erhoben. Am darauffolgenden Wochenende nahmen rund 260 Demonstranten an einer rechten Demonstration teil, die von einem Vertreter des „Bündnisses der Hooligans gegen Salafisten“ initiiert worden war, der auch Mitglied des Stadtrates von Mönchengladbach war. An einer Gegenkundgebung nahmen etwa 325 Demonstranten teil.
Im Juli hinterließen Unbekannte im Gebetsraum sowie in der Moschee der DITIB-Gemeinde in Minden (NRW) Exkremente unter herausgerissenen Koranseiten sowie einen zerrissenen und verschmutzten Koran. Vor dem Vorfall war der Gebetsraum für die Öffentlichkeit frei zugänglich gewesen, seither ist er verschlossen. Die polizeilichen Ermittlungen waren am Jahresende noch nicht abgeschlossen.
Im Juli erhielt die DITIB-Moschee in Duisburg (NRW) per E-Mail eine Bombendrohung, die von dem gewalttätigen rechtsextremen Netzwerk Combat 18 unterzeichnet war. Die Moschee wurde evakuiert und durchsucht, es wurde jedoch kein Sprengstoff gefunden. Im September erhielt die Moschee eine zweite Bombendrohung. Die polizeilichen Ermittlungen waren am Jahresende noch nicht abgeschlossen.
Im Juli erhielt die DITIB-Zentralmoschee in Köln per E-Mail eine von der „Volksfront“ unterzeichnete Bombendrohung, eine nach Ansicht der Behörden rechtsextreme Organisation mit Ursprung in den Vereinigten Staaten. Der Moscheekomplex, der größte des Landes, wurde evakuiert und durchsucht, aber es wurde kein Sprengstoff gefunden. Die Ermittlungen der Behörden dauerten am Jahresende noch an.
Im März starteten die Diakonie und eine örtliche Organisation von Muslimen in Düsseldorf ein gemeinsames Projekt im Rahmen der frühkindlichen Erziehung, in dem Vorschulkinder etwas über islamische Bräuche erfahren. Im Rahmen des Programms sollten ein evangelischer Pfarrer und ein Imam gemeinsam die Kindertagesstätte besuchen, um für religiöse Toleranz zu werben. Vor der ersten Veranstaltung im April erhielt die Diakonie Drohungen und Hassbriefe, darunter Anschuldigungen, der Imam könnte radikale Ansichten vertreten. Der Imam wies die Anschuldigung zurück, und sowohl die Diakonie als auch die örtliche jüdische Gemeinde unterstützten ihn. Das Vorschulprogramm wurde wie geplant durchgeführt.
Im Mai wurde dem Duisburger Verein „Jungs e.V.“, einer Gruppe junger Muslime, die sich für die Bekämpfung von Antisemitismus engagieren, von der nordrhein-westfälischen Landesregierung die erstmals vergebene Mevlüde-Genç-Medaille verliehen. Das Land rief den Preis 2018 ins Leben, um besondere Verdienste um die Förderung von Toleranz, die Versöhnung zwischen den Kulturen und das friedliche Zusammenleben der Religionen zu würdigen.
Im April warnte der Verein Sekten-Info NRW öffentlich vor der koreanischen Shinchonji-Bibelbewegung, deren Anhänger angeblich psychologischen Druck und soziale Isolation nutzen, um neue Mitglieder zu werben, vor allem in der Nähe der Universität in Essen. Die Bewegung hatte im Großraum Ruhrgebiet rund 200 aktive Mitglieder.
Volkswagen kündigte im Juni an, wegen des zunehmenden Extremismus und insbesondere von Antisemitismus in Europa ein Büro der Anti-Defamation League (ADL) in Berlin zu finanzieren. Zum Jahresende war das Büro noch nicht eröffnet, aber die ADL würdigte Volkswagen für seine „großzügige Spende“.
Im August weihte die jesidische Gemeinde Medienberichten zufolge in Augsburg ihren ersten Tempel und Friedhof des Landes ein.
Abschnitt IV Politik und Maßnahmen der US-Regierung
Die US-Botschaft und die fünf Konsulate arbeiteten bezüglich der Reaktion auf religiöse Intoleranz weiterhin auf allen Regierungsebenen eng mit den Behörden zusammen. Der Botschafter und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Botschaft trafen sich regelmäßig mit dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus Klein und dem Bundesbeauftragten für weltweite Religionsfreiheit des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Markus Grübel. Der Botschafter und andere Botschafts- und Konsulatsvertreter trafen regelmäßig mit einer Vielzahl von Bundes- und Landtagsabgeordneten zusammen, um Fragen der Religionsfreiheit zu erörtern. Vertreter des Konsulats in Frankfurt trafen sich mit den Antisemitismusbeauftragten der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz, um ihrer Sorge angesichts von Antisemitismus Ausdruck zu verleihen und darüber zu sprechen, wie man die korrekte Erfassung antisemitischer Vorfälle sicherstellen kann. In Düsseldorf kamen Vertreter des Konsulats mit dem Antisemitismusbeauftragten des Landes NRW zusammen, um Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu erörtern.
Im November besuchte der US-Außenminister die Synagoge in Halle, um nach dem Anschlag auf die Gemeinde an Jom Kippur 2019 sein Mitgefühl zum Ausdruck zu bringen. Außerdem besuchte er anlässlich des 81. Jahrestages der Reichspogromnacht (früher bekannt als Kristallnacht), die das NS-Regime 1938 auf jüdische Einrichtungen verübte, die Neue Synagoge in Berlin. In Halle sagte der Außenminister: „Die Welt muss sich gemeinsam gegen diese Bedrohung und diesen bösartigen Angriff auf die Religionsfreiheit und insbesondere die Religionsfreiheit des jüdischen Volkes stellen.“
Im Oktober besuchte der US-Sonderbeauftragte für die Überwachung und Bekämpfung von Antisemitismus Frankfurt, Berlin, Halle und München und traf sich mit einer Reihe von Regierungsvertretern sowie Fürsprechern und Vertretern der jüdischen Gemeinde, um mit ihnen darüber zu sprechen, wie Antisemitismus am besten zu bekämpfen ist. In Frankfurt traf er sich mit Vertretern der Strafverfolgungsbehörden aus vier Bundesländern. Unter ihnen waren 30 hochrangige Beamte aus den Innen- und Justizministerien der Länder, unter anderem Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter und Antisemitismusbeauftragte der Länder. In Halle besuchte der Sonderbeauftragte eine Synagoge, auf die Anfang des Monats ein bewaffneter Angreifer einen Anschlagsversuch unternommen hatte. In München nahm er am Internationalen Treffen der Sonderbeauftragten und Koordinatoren zur Bekämpfung von Antisemitismus teil, das vom Jüdischen Weltkongress ausgerichtet wurde. Der US-Botschafter richtete für den Sonderbeauftragten in Berlin eine Veranstaltung aus, an der Vertreter der Strafverfolgungsbehörden, Politiker, jüdische Nichtregierungsorganisationen und andere Repräsentanten der jüdischen Gemeinschaft vertreten waren.
Vertreter der Botschaft und der Generalkonsulate trafen sich mit Mitgliedern und führenden Vertretern zahlreicher kommunaler und nationaler religiöser und zivilgesellschaftlicher Gruppen und sprachen mit ihnen über ihre Besorgnis im Hinblick auf Toleranz und Religionsfreiheit. Mit jüdischen Gruppen sprachen sie unter anderem über die Besorgnis angesichts der zunehmenden Akzeptanz von Antisemitismus in der sich verändernden politischen Landschaft Deutschlands sowie die Sorge, Flüchtlinge und andere Migranten könnten antisemitische Vorstellungen mit ins Land bringen. Über Religionsfreiheit und Toleranz diskutierten Vertreter der Botschaft und der Konsulate auch mit der katholischen, der evangelischen und anderen protestantischen Kirchen, Scientology, dem Zentralrat der Muslime in Deutschland, dem Verband der Islamischen Kulturzentren, dem Zentralrat der Juden in Deutschland, dem Koordinationsrat der Muslime in Deutschland, dem Weltkongress der Uiguren, den alevitischen Muslimen, den Zeugen Jehovas sowie mit Menschenrechts-NGOs.
Der Botschafter traf sich regelmäßig mit Nichtregierungsorganisationen und führenden Vertretern der jüdischen Gemeinschaft, um darüber zu sprechen, wie der zunehmende Antisemitismus bekämpft werden könne. Im März richtete er in Frankfurt eine Diskussionsrunde mit führenden Mitgliedern der örtlichen Gemeinde, Regierungsvertretern und Vertretern der Zivilgesellschaft aus, die sich für den Kampf gegen Antisemitismus engagieren. Die Diskussion konzentrierte sich auf Strategien für das Engagement junger Menschen und Strategien für effektive Bildungsangebote, die genaue Erfassung und Quantifizierung antisemitischer Vorfälle und auf die Notwendigkeit strengerer Gesetze als Abschreckung vor antisemitischen Übergriffen.
Im April nahm der Botschafter an einem Gedenkgottesdienst anlässlich des 74. Jahrestags der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen teil. Im Mai widersprach der US-Botschafter der öffentlich geäußerten Warnung des Antisemitismusbeauftragten Klein an Juden, ihre Kippa wegen des zunehmenden Antisemitismus im Land nicht immer und überall zu tragen, indem er auf Twitter schrieb: „Tragen Sie Ihre Kippa. Tragen Sie die Kippa Ihres Freundes. Leihen Sie sich eine Kippa und tragen Sie sie für Ihre jüdischen Nachbarn.“ Der US-Botschafter sprach auch bei einer Gegendemonstration anlässlich des jährlich in Berlin stattfindenden Al-Kuds-Marschs im Juni, wo er sich der antisemitischen Botschaft der Veranstaltung entgegenstellte und sich für ein Verbot der Hisbollah im Land aussprach. Im September lud der Botschafter zu einem Abendessen zu Ehren des Nahost-Friedensforums, bei dem die Teilnehmer erörterten, wie man sich der BDS-Bewegung entgegenstellen könne.
Im März traf er sich mit zwei Mitgliedern der kurdischen Gemeinschaft zu einem Gespräch über den säkularen Islam, Antisemitismus und Extremismus. Im Juli traf er sich mit Vertretern der Zeugen Jehovas zu einem Gespräch über die Schwierigkeiten von russischen Zeugen Jehovas bei der Beantragung von Asyl in Deutschland und über die größere Diskriminierung, der sie ausgesetzt sind.
Im Januar richtete im Rahmen des umfassenden Engagements der Botschaft im Hinblick auf den Internationalen Holocaust-Gedenktag ein hochrangiger Botschaftsmitarbeiter eine Gesprächsrunde mit dem Leiter des amerikanischen Holocaust-Gedenkmuseums und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen und der Regierung aus, die sich für die Förderung religiöser Toleranz und die Bekämpfung von Antisemitismus einsetzen. Die Diskussion konzentrierte sich auf Holocausterziehung, Integration und Religionsfreiheit. Eine hochrangige Botschaftsmitarbeiterin traf sich darüber hinaus im September mit ihrem israelischen Amtskollegen, um über Möglichkeiten der Bekämpfung von Antisemitismus im Land zu sprechen.
Die Botschaft und die Konsulate arbeiteten eng mit jüdischen Gemeinden zusammen, insbesondere im Osten Deutschlands, um kleine Zuschüsse zur Unterstützung von Programmen zur Förderung religiöser Toleranz an führende Nichtregierungsorganisationen zu ermöglichen, die sich gegen (gewalttätigen) Extremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit stellen.
Im Mai besuchten Mitarbeiter der US-Botschaft in Berlin und des US-Konsulats in Düsseldorf die Alevitische Gemeinde Deutschland e.V. und den VIKZ Verband der Islamischen Kulturzentren zu einem Gespräch über Themen, die für diese beiden Religionsgemeinschaften relevant sind. Sie trafen sich auch mit dem Geschäftsführer der jüdischen Synagogen-Gemeinde Köln und mit einem muslimischen Kontakt, um über Religionsfreiheit zu sprechen.
Im August trafen sich Mitarbeiter der US-Botschaft und des US-Konsulats in Düsseldorf mit dem Verwaltungsleiter der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf und mit Mitarbeitern von SABRA, einer in Düsseldorf ansässigen Nichtregierungsorganisation für Antidiskriminierungsarbeit und Beratung bei Rassismus und Antisemitismus. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Erfahrungen der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf und auf die Bekämpfung von Antisemitismus.
Im Oktober trafen sich Mitarbeiter des US-Generalkonsulats in Frankfurt mit Beamten der Polizei und des Justizministeriums aus Rheinland-Pfalz, Hessen, dem Saarland und Baden-Württemberg zu einem Gespräch über die Bekämpfung von Antisemitismus. Viele der Teilnehmer bewerteten positiv, dass die Veranstaltung einen neutralen Raum geboten habe, um bewährte Verfahrensweisen und Herausforderungen zu besprechen, und baten das Konsulat, sie in regelmäßigen Abständen auszurichten.
Im November trafen sich Mitarbeiter der Botschaft mit dem Imam einer Moschee, in der das Beten in einem nicht nach Geschlechtern getrennten Bereich und auch für LGBTI möglich ist. Sie sprachen über Möglichkeiten der zukünftigen Zusammenarbeit und Unterstützung.
Die US-Botschaft finanzierte ein zehntägiges Besuchsprogramm der in Berlin ansässigen Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus für eine Gruppe von 16 jungen Führungspersönlichkeiten, die im Februar und März nach Washington, Birmingham und Dallas reisten. Schwerpunkt des Programms war die Bekämpfung von Intoleranz durch effektive Antisemitismus-Programme. Der US-Botschafter nahm an der Auftakt- und der Abschlussveranstaltung in der Botschaft teil.
Die US-Botschaft und die Konsulate sprachen sich über ihre Social-Media-Kanäle wie Twitter, Facebook und Instagram aktiv für Religionsfreiheit und Toleranz aus und zeigten das Engagement des Botschafters und anderer hochrangiger Botschaftsmitarbeiter zu dem Thema auf. So veröffentlichte die Botschaft nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober über ihre Social-Media-Kanäle eine Erklärung, mit der sie diesen als Angriff auf die Religionsfreiheit und Toleranz verurteilte. Die Posts wurden vielfach geteilt und kommentiert.
Originaltext: GERMANY 2019 INTERNATIONAL RELIGIOUS FREEDOM REPORT