Seit 1998 legt das US-Außenministerium dem Kongress jährlich einen Bericht über den internationalen Umfang und die Qualität der Religionsfreiheit in 194 Ländern vor. Die Länderberichte werden auf Grundlage von Meldungen der US-Auslandsvertretungen erstellt und von der Abteilung für Demokratie, Menschenrechte und Arbeitsfragen des US-Außenministeriums herausgegeben.
Wir haben den Jahresbericht 2020 über Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland, der am 13. Mai 2021 auf der Website des US-Außenministeriums veröffentlicht wurde, übersetzt.
Zusammenfassung
Das Grundgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund der Religion und gewährleistet die Freiheit des Glaubens und Gewissens sowie die ungestörte Religionsausübung.
Die 16 Bundesländer verfügen bei der Anerkennung von Religionsgemeinschaften und in anderen Angelegenheiten über beträchtliche Unabhängigkeit.
Nicht anerkannte Religionsgemeinschaften erhalten keine Steuervorteile.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und einige Landesämter für Verfassungsschutz setzten ihre Beobachtung der Aktivitäten bestimmter muslimischer Gemeinschaften und Moscheen fort.
Die Behörden beobachteten auch die Scientology-Organisation, die von anhaltender Diskriminierung ihrer Mitglieder durch staatliche Stellen berichtete.
In einigen Bundesländern war bestimmten Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes das Tragen religiöser Kleidung oder Symbole wie beispielsweise Kopftücher nur eingeschränkt oder gar nicht erlaubt.
Hochrangige Regierungsvertreter verurteilten weiterhin Antisemitismus sowie islamfeindliche Geisteshaltungen und Taten.
Im September bezeichnete Bundeskanzlerin Angela Merkel den Antisemitismus als einen Angriff, der sich gegen die Würde des einzelnen Menschen richte und „entschieden bekämpft werden“ müsse, im Idealfall durch Bildung, aber mit der ganzen Konsequenz des Strafrechtssystems, wenn nötig.
Regierungsvertreter reagierten auf Enthüllungen über rechtsextreme und antisemitische Chat-Gruppen bei Polizei und Bundeswehr mit der Forderung nach Ermittlungen und der Entlassung von beteiligten Personen.
Zwei weitere Landesregierungen ernannten erstmals Antisemitismusbeauftragte; es gibt dieses Amt somit nun in 15 von 16 Bundesländern, zusätzlich zu dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus.
Im Oktober gab die Bundesregierung eine Erhöhung der Hilfsleistungen für Holocaust-Überlebende um 30,5 Millionen Euro für 2021 und die Bereitstellung von zusätzlich 564 Millionen Euro für die kommenden zwei Jahre bekannt, um Holocaust-Überlebende bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Während einer Sukkot-Feier für Studierende in der Hamburger Synagoge Hohe Weide am 04. Oktober schlug ein Mann in militärischer Uniform einen jüdischen Studenten mit einem Klappspaten und fügte ihm eine schwere Kopfverletzung zu.
Der Täter wurde von der Polizei verhaftet und ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Behördenvertreter, darunter Außenminister Heiko Maas, Justizministerin Christine Lambrecht und Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher, verurteilten die Tat.
Es gab zahlreiche Berichte über antisemitische, islamfeindliche und christenfeindliche Vorfälle.
Dazu gehörten tätliche Angriffe, verbale Belästigung, Drohungen, Diskriminierung und Vandalismus.
Der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2019 zufolge sind die antisemitischen Straftaten 2019 gegenüber dem Jahr 2018 um 13 Prozent auf 2.032 angestiegen.
Bei 72 dieser Straftaten kam es zu Gewaltanwendung.
93,4 Prozent der antisemitischen Straftaten wurden 2019 laut Polizeilicher Kriminalstatistik dem Phänomenbereich rechts zugeordnet.
Im November erklärte Felix Klein, der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus, dass sich Antisemitismus als Bindemittel zwischen politisch sehr unterschiedlichen Gruppen zeige, die vereint seien in ihren Protesten gegen die Corona-Maßnahmen.
Von Mitte März bis Mitte Juni registrierte die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus bei 123 verschiedenen Demonstrationen gegen Beschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 antisemitische Vorfälle.
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland sagte im Mai gegenüber Medien, rechte Demonstranten nutzten die durch die Pandemie ausgelösten Ängste, um im Internet antisemitische Verschwörungsmythen zu verbreiten.
Es gab auch Demonstrationen, auf denen Islamfeindlichkeit zum Ausdruck gebracht wurde.
Die US-Botschaft und die fünf Generalkonsulate bewerteten die staatliche Reaktion auf Vorfälle religiöser Intoleranz, brachten Bedenken angesichts antisemitischer, islamfeindlicher und christenfeindlicher Vorfälle zum Ausdruck und forderten eine verstärkte Strafverfolgung und weitere Ressourcen, um gewalttätige Angriffe auf Religionsgemeinschaften zu verhindern.
Eine hochrangige Vertreterin der Botschaft traf sich im September im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem Beauftragten der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit.
Generalkonsuln trafen sich mit Regierungsvertretern und Antisemitismusbeauftragten der Länder.
Die Botschaft und die Generalkonsulate blieben mit einem breiten Spektrum von Religionsgemeinschaften und auf dem Gebiet der Menschenrechte tätigen Nichtregierungsorganisationen im Gespräch, um über Belange der Religionsfreiheit und Möglichkeiten zur Förderung von Toleranz und Kommunikation unter den Religionsgemeinschaften zu sprechen.
Abschnitt I. Religiöse Demografie
Die US-Regierung geht von einer Bevölkerung von 80,2 Millionen Einwohnern aus (Schätzung zur Jahresmitte 2020).
Inoffizielle Schätzungen, die auf der Volkszählung und von Religionsgemeinschaften zur Verfügung gestellten Zahlen beruhen, legen nahe, dass etwa 27 Prozent der Bevölkerung katholisch sind und 25 Prozent der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD angehören – einem Zusammenschluss aus lutherischen und evangelisch-reformierten (calvinistischen) Kirchen und der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union.
Andere protestantische Konfessionen wie die Neuapostolische Kirche, Baptistengemeinden und andere, nicht konfessionsgebundene Christen machen insgesamt etwa zwei Prozent der Gesamtbevölkerung aus.
1,9 Prozent der Bevölkerung sind orthodoxe Christen.
Jüngsten Schätzungen der Regierung zufolge sind 5,7 Prozent der Bevölkerung Muslime; davon sind wiederum 75 Prozent Sunniten, 13 Prozent Aleviten und 7 Prozent Schiiten; die übrigen beinhalten Alawiten (70.000), Ahmadis (35.000) und Sufis (10.000).
Die Nachrichtendienste schätzen die Zahl der salafistischen Muslime in Deutschland auf etwa 12.150.
Der Anteil der jüdischen Bevölkerung wird sehr unterschiedlich geschätzt. So geht der Zentralrat der Juden von 94.771 Menschen aus, während andere Schätzungen – unter Einbeziehung der Jüdinnen und Juden, die keiner bestimmten Gemeinde angehören –, eher bei 190.000 liegen.
Der säkularen NGO Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst (REMID) zufolge machen Buddhisten (270.000), Zeugen Jehovas (167.000), Hindus (100.000), Jesiden (100.000), die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzen Tage (Mormonen) (40.000), Sikhs (10.000 – 15.000) und Scientology (3.400) zusammen weniger als ein Prozent der Bevölkerung aus.
Die Schätzungen von REMID basieren auf Mitgliedern, die bei einer Religionsgemeinschaft registriert sind.
Laut der gemeinnützigen Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland gehören 39 Prozent der Bevölkerung entweder keiner Religionsgemeinschaft an oder sind Mitglied einer Religionsgemeinschaft, die in den staatlichen Statistiken nicht erfasst wird.
Abschnitt II. Status der Achtung der Religionsfreiheit durch die Regierung
Rechts- und ordnungspolitischer Rahmen
Das Grundgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund der religiösen Überzeugung und gewährleistet die Freiheit des Glaubens und des Gewissens sowie die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und die ungestörte Religionsausübung.
Es besteht laut Grundgesetz außerdem keine Staatskirche.
Aus dem Grundgesetz geht hervor, dass niemand verpflichtet ist, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren oder zur Teilnahme an religiösen Handlungen gezwungen werden kann.
Es sieht Religionsunterricht im Lehrplan der öffentlichen Schulen vor, und die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
Das Recht zur Errichtung privater Konfessionsschulen wird vom Grundgesetz gewährleistet.
Das Grundgesetz gewährleistet das Recht, eine Religionsgemeinschaft zu gründen, und sieht vor, dass sich jede Gruppe ohne Zwang zu privaten religiösen Zwecken organisieren darf.
Es räumt eingetragenen Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die Möglichkeit ein, öffentliche Subventionen der Bundesländer zu erhalten und beim Militär, in Krankenhäusern und Justizvollzugsanstalten Gottesdienste anzubieten.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist seit August 2006 in Kraft.
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Das Strafgesetzbuch verbietet die Aufforderung zu Gewalt oder die Aufstachelung zu Hass oder das Ergreifen willkürlicher Maßnahmen gegen Religionsgemeinschaften oder ihre Mitglieder.
Verstöße werden mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Es verbietet außerdem den Angriff auf die Menschenwürde von Religionsgemeinschaften oder ihrer Mitglieder durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumdung und sieht eine Höchststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe vor; Haftstrafen werden jedoch selten verhängt.
Das Verbot und die Strafen gelten auch für Äußerungen im Internet.
Das Strafgesetzbuch verbietet, Gottesdienste oder gottesdienstliche Handlungen zu stören; Störern droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Nationalsozialistische Propaganda, das Leugnen des Holocausts und Volksverhetzung sind gesetzlich verboten und werden mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet.
Per Gesetz müssen Anbieter von sozialen Netzwerken mit mehr als zwei Millionen in Deutschland angemeldeten Nutzern Verfahren zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte und zur Entfernung oder Sperrung des Zugangs innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde einführen. Diese Frist verkürzt sich bei „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalten auf 24 Stunden.
Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro.
Rechtswidrige Inhalte sind unter anderem Handlungen, die laut Strafgesetzbuch rechtswidrig sind, wie die Beschimpfung von Religionsgesellschaften und das Leugnen historischer Gräueltaten.
Einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zufolge darf die Bundesregierung „nichttraditionelle“ Religionsgemeinschaften – wie Scientology – als „Sekten“, „Jugendreligionen“ und „Jugendsekten“ einordnen und „genaue Informationen“ über sie an die Öffentlichkeit geben oder vor ihnen warnen.
Unzulässig ist dabei allerdings, diese Gruppen als „destruktiv“, „pseudo-religiös“ oder „manipulativ“ zu bezeichnen.
Gerichte urteilten in mehreren Fällen, dass der Staat Religionen gegenüber neutral bleiben muss und nur dann eine öffentliche Warnung aussprechen darf, wenn das Angebot einer Religionsgemeinschaft die Grundrechte einer Person gefährden oder die Person in physische oder finanzielle Abhängigkeit bringen kann.
Religionsgemeinschaften müssen eingetragen sein, wenn sie als gemeinnützige Vereine gelten und damit von der Steuerbefreiung profitieren wollen.
Anträge auf Eintragung werden von den Landesbehörden geprüft und die Steuerbefreiung wird üblicherweise gewährt. Wenn die Entscheidung angefochten wird, unterliegt sie der gerichtlichen Prüfung.
Religionsgemeinschaften, die eine Steuerbefreiung beantragen, müssen belegen, dass sie gemäß ihrer Satzung, Geschichte und Aktivitäten eine Glaubensgemeinschaft sind.
Die besondere Partnerschaft zwischen den Ländern und den als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften geht aus dem Grundgesetz hervor.
Jede Religionsgemeinschaft kann den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beantragen, der sie – wenn er gewährt wird – dazu berechtigt, von den Mitgliedern, die den Steuerbehörden ihre Religionszugehörigkeit mitteilen müssen, Steuern zu erheben (in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent und in anderen Bundesländern neun Prozent).
Die Bundesländer ziehen die Kirchensteuer für die Religionsgemeinschaften zusätzlich zur Einkommenssteuer ein.
Für den Einzug der Steuern zahlen Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Aufwandsentschädigung an den Staat, aber nicht alle Gruppen mit diesem Status machen davon Gebrauch.
Mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind bestimmte Rechte verbunden, beispielsweise Steuerbefreiungen, die höher sind als jene für gemeinnützige Organisationen, Vertretung in Aufsichtsräten öffentlich-rechtlicher Fernseh- und Rundfunkanstalten und arbeitsrechtliche Sonderregelungen.
Die Landesregierungen bezuschussen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die öffentliche Dienstleistungen anbieten, wie beispielsweise konfessionelle Schulen und Krankenhäuser.
Aufgrund von historischen „Staatskirchenverträgen“, die bis in die Zeit vor 1919 zurückreichen, unterstützen alle Bundesländer, mit Ausnahme von Hamburg und Bremen, darüber hinaus die katholische Kirche und die EKD mit jährlich unterschiedlich hohen Beträgen.
Die Entscheidung über die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft wird laut Grundgesetz auf Länderebene getroffen.
Die jeweiligen Länder machen ihre Entscheidung darüber an verschiedenen Bedingungen fest, darunter die Gewähr des dauerhaften Bestehens und des Mitgliederbestands der Gemeinschaft sowie die Achtung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Grundrechte des Einzelnen.
Etwa 180 Religionsgemeinschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt, dazu gehören die katholische Kirche, die EKD, die Bahai, die Baptisten, die Christlichen Wissenschaftler, die Zeugen Jehovas, die Juden, die Mennoniten, die Methodisten, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, die Heilsarmee und die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten.
Außer der Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ), die in Hessen und Hamburg eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, wurde keiner anderen muslimischen Gemeinde dieser Status gewährt.
Kein Bundesland erkannte Scientology als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als gemeinnützigen Verein an.
Das Tierschutzrecht verbietet die Tötung von Tieren ohne Betäubung auch bei Anwendung halaler und koscherer Schlachtrituale.
Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erlaubt sachkundigen Personen jedoch das Schlachten ohne Betäubung in einem registrierten Schlachthof unter Aufsicht des zuständigen Veterinäramts, wenn das Fleisch nur zum Verzehr durch Mitglieder von Religionsgemeinschaften bestimmt ist, die eine Schlachtung ohne Betäubung vorschreiben.
Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015 zufolge verstößt das allgemeine Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen gegen das Recht auf freie Religionsausübung. Die Umsetzung wird allerdings den Bundesländern überlassen, die besondere Umstände berücksichtigen können.
Bayern, Nordrhein-Westfalen und das Saarland entscheiden im Einzelfall.
Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen verbieten Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht.
In Hessen dürfen Lehrerinnen ein Kopftuch tragen, sofern sie damit nicht den „Schulfrieden“ stören oder die staatliche Neutralität gefährden.
Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet seit 2020 sichtbare Zeichen religiöser Zugehörigkeit bei Polizei, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Strafverfolgungsbehörden, nicht jedoch bei Grundschul- und Sekundarschullehrern.
In Niedersachsen dürfen Richter und Staatsanwälte im Gerichtssaal keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen.
In anderen Bundesländern schränken Gesetze das Tragen religiöser Symbole unter bestimmten Umständen ein.
Aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der verkehrspolizeilichen Überwachung verbieten die Bundesgesetze das Verschleiern des Gesichts am Steuer; unter die Regelung fällt auch der Nikab.
Verstöße werden mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet.
Laut Bundesrecht können Religionsgemeinschaften besonders ausgebildeten Personen erlauben, in den ersten sechs Monaten nach Geburt eines männlichen Kindes Beschneidungen durchzuführen.
Ab einem Alter von sechs Monaten müssen Beschneidungen laut Gesetz „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ und ohne unnötige Schmerzen durchgeführt werden.
Alle Bundesländer bieten an öffentlichen Schulen Religions- und Ethikunterricht an.
Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder mit einer vergleichbaren Rechtsstellung, die ihnen durch eine Sondervereinbarung auf Landesebene eingeräumt wurde, können Lehrkräfte für Religion ernennen und in Zusammenarbeit mit den Bundesländern einen im Einklang mit dem Grundgesetz stehenden Religionslehrplan erarbeiten. Die Bundesländer kommen für die Gehälter der Lehrkräfte auf.
Die meisten öffentlichen Schulen bieten in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kirche evangelischen und katholischen und, bei einer ausreichenden Zahl interessierter Schüler (meist zwölf, dies variiert aber je nach Bundesland), auch jüdischen Religionsunterricht an.
In Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein wird teilweise auch islamischer Religionsunterricht angeboten.
In den meisten Bundesländern wird dieser Unterricht von muslimischen Gemeinden oder Verbänden angeboten, während er in Bayern und Schleswig-Holstein vom Land angeboten wird.
In Hamburg und Bremen wird für alle Schülerinnen und Schüler von der evangelischen Kirche bzw. dem Bundesland nicht konfessionsgebundener Religionsunterricht angeboten.
Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen, können sich davon befreien lassen. In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, stattdessen Ethikunterricht zu wählen.
Im Allgemeinen gestatten die Landesbehörden religiösen Gruppen die Einrichtung von Privatschulen, soweit grundlegende Vorgaben des Lehrplans eingehalten werden.
Laut Grundgesetz besteht eine Schulpflicht, und häuslicher Unterricht ist – auch aus religiösen Gründen – in allen Bundesländern verboten.
Der Staat leistet jährliche Zahlungen an NS-Opfer und ihre Nachkommen und weitet den Anwendungsbereich und somit den Kreis der Anspruchsberechtigten regelmäßig aus.
Staatliche Praktiken
Im Januar und erneut im Juli forderte die FDP in Baden-Württemberg eine Untersuchung, ob die Zeugen Jehovas die Voraussetzungen für den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bundesland erfüllten.
In beiden Fällen befand das Kultusministerium des Landes, dass keine Gründe für die Aberkennung des Status vorlagen.
Im August forderte der FDP-Sprecher für religiöse Angelegenheiten das Ministerium erneut auf, den Anspruch der Gemeinschaft auf den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Hinblick auf das Bluttransfusionsverbot für Kinder erneut zu prüfen.
Seit 2017 haben die Zeugen Jehovas in allen Bundesländern den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Im März setzte die Bundesregierung einen Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus ein.
Der Ausschuss erstellte einen Katalog von 89 konkreten Maßnahmen, von denen viele auf die Bekämpfung von Antisemitismus abzielen.
Die Bundesregierung erklärte, sie werde zwischen 2021 und 2024 mehr als eine Milliarde Euro für die Projekte bereitstellen.
Im Juni gründete Bundesfamilienministerin Franziska Giffey ein Netzwerk für die Bereitstellung staatlicher Mittel und die Förderung von Kontakten zwischen Bildungseinrichtungen und Forschungszentren, die sich für die Bekämpfung von Antisemitismus einsetzen.
Die Bundesregierung erklärte, sie werde in den kommenden vier Jahren das neue Kompetenznetzwerk Antisemitismus mit zwei Millionen Euro unterstützen.
Im Juli schrieben mehr als 60 Wissenschaftler, Akademiker, Autoren und Künstler an Bundeskanzlerin Angela Merkel und warnten vor einem „inflationären, sachlich unbegründeten und gesetzlich unfundierten Gebrauch des Antisemitismusbegriffs“.
Sie brachten ihre Bedenken zum Ausdruck, dies ziele auf die Unterdrückung „legitimer Kritik an der israelischen Regierungspolitik“ ab, und kritisierten den Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus Felix Klein dafür, dass er die Aufmerksamkeit damit von „realen antisemitischen Gesinnungen“ ablenke.
Im September brachte Bundeskanzlerin Merkel anlässlich des 70. Jubiläums des Zentralrats der Juden in Deutschland ihre „große Sorge“ angesichts der zunehmend offenen Bekundung von Antisemitismus im Land zum Ausdruck.
Sie beschrieb Antisemitismus als einen Angriff auf die Würde von Menschen, der „entschieden bekämpft“ werden müsse – idealerweise durch Bildung, aber, wenn erforderlich, auch mit der ganzen Konsequenz des Strafrechts.
Im September suspendierte das Innenministerium in NRW 29 Polizeibeamte vom Dienst, weil sie Teil einer rechtsextremen Chatgruppe waren; gegen einige von ihnen wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
In der Gruppe wurde extremistische Propaganda ausgetauscht, darunter auch Fotos von Adolf Hitler.
Das Innenministerium ordnete auch eine Überprüfung der betreffenden Polizeidienststelle an und schuf eine neue Stelle, die mit der Beobachtung von Rechtsextremismus in der gesamten Polizei in NRW betraut ist.
Im April veröffentlichte die Antisemitismusbeauftagte des Landes Nordrhein-Westfalen den ersten Antisemitismusbericht NRW, aus dem hervorging, dass 2019 in NRW 310 antisemitische Straftaten gemeldet wurden, von denen 291 auf rechtsextreme Ideologien zurückzuführen waren.
Die Straftaten reichten von Beschimpfungen bis hin zu Körperverletzung; in allen Fällen wurde strafrechtlich ermittelt.
Im Juni kündigte die Antisemitismusbeauftragte des Landes NRW an, eine Stelle zur Beobachtung und unabhängigen Untersuchung antisemitischer Straftaten einzurichten, die es den Opfern ermöglicht, sich anonym zu melden, um so die Zahl der Anzeigen zu erhöhen.
Im Laufe des Jahres richteten Schleswig-Holstein und Hamburg Positionen für Antisemitismusbeauftragte auf Landesebene ein, sodass Bremen das einzige verbleibende Bundesland ohne eine solche Stelle ist.
Die Aufgaben und Funktionen dieser Position variieren von Bundesland zu Bundesland, umfassen aber in der Regel die Herstellung von Kontakten zur jüdischen Gemeinde, die Erhebung von Daten über antisemitische Vorfälle und die Entwicklung von Bildungs- und Präventionsprogrammen.
2018 forderte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Klein alle Bundesländer auf, Antisemitismusbeauftragte einzusetzen, da die Kompetenzverteilung im föderalen System den Ländern mehr Kompetenzen zur Bekämpfung von Antisemitismus einräumt.
Im Februar richtete die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft einen Beauftragten für die Bekämpfung von Antisemitismus ein.
Neben der Bewertung judenfeindlicher Aspekte von Straftaten soll der oder die Beauftragte als Ansprechpartner für in- und ausländische Behörden dienen.
Im Januar eröffnete Hessen im Rahmen einer Landesinitiative aus dem Jahr 2019, einen umfassenderen Ansatz zur Bekämpfung von Hetze und Belästigung im Internet zu etablieren, eine neue Meldestelle für antisemitische Vorfälle.
Im Februar weitete der Bremer Senat seine Kooperation mit der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem auf die an der Hochschule für öffentliche Verwaltung ausgebildeten Polizeibeamten aus.
Neben anderen Aktivitäten bietet Yad Vashem einen Kurs für Polizeischüler zur Geschichte der jüdischen Gemeinde in Bremen an.
Der Kurs führt die Auszubildenden zu den wichtigsten historischen Stätten der jüdischen Gemeinde sowie in das Konzentrationslager Bergen-Belsen.
Yad Vashem führte auch Reisen in das Warschauer Ghetto und nach Israel durch; an der Reise nach Israel nahmen 18 Auszubildende teil.
Mehr als 1.000 Künstlerinnen und Künstler unterzeichneten einen offenen Brief gegen die Entscheidung des Bundestags von 2019, die Bewegung „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“ (BDS) als antisemitisch zu bezeichnen, und bezeichneten dies als Einschränkung des Boykottrechts, als Verstoß gegen demokratische Prinzipien und als Förderung eines „Klimas der Zensur“.
Sie schlossen sich den Bedenken der Leiter einiger deutscher Kultureinrichtungen an, die argumentierten, die Resolution könne ihre Arbeit behindern.
Zahlreiche Bundestagsabgeordnete wiesen die Vorwürfe zurück und erklärten, die Resolution verbiete keineswegs Dialog oder Kritik.
Auch sollten für BDS-Initiativen keine Steuergelder verwendet werden.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters sagte: „Es gehört zur Staatsräson der Bundesrepublik Deutschland, das Existenzrecht Israels zu schützen.
Daraus folgt, dass die Bundesregierung keine Organisationen oder Projekte aktiv unterstützt, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen, auch nicht im Rahmen der Kulturförderung.”
Im Juli warb der Rap-Musiker Farid Bang gemeinsam mit dem Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel in einem Video für COVID-19-Abstandsmaßnahmen.
Die Landesbeauftragte für Antisemitismus in NRW kritisierte die Entscheidung für Bang aufgrund seiner ihrer Meinung nach häufig frauenfeindlichen, antisemitischen und gewalttätigen Texte mit den Worten: „Das wäre ein falsches Zeichen für jüdisches Leben in diesem Land.“
Über die Angelegenheit wurde bundesweit berichtet, und das Video wurde nach einer Woche wieder aus dem Netz genommen.
Im Juli bestätigte das Bundesverfassungsgericht eine sechsmonatige Haftstrafe für Sascha Krolzig, den Bundesvorsitzenden der rechtsextremen Partei Die Rechte.
Krolzig hatte in einem Artikel ein prominentes Mitglied einer jüdischen Gemeinde als „frechen Juden-Funktionär“ bezeichnet und die „vorbildlichen und bewährten Männer von der Waffen-SS“ gelobt.
Krolzig wurde im Februar wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Hass gegen Juden und der Verwendung nationalsozialistischer Termini verurteilt.
Im Juli klagte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach einen Mann wegen Volksverhetzung an, der im Verdacht stand, im Internet das antisemitische Manifest des Attentäters verbreitet zu haben, der 2019 die Synagoge in Halle angegriffen hatte.
Im Dezember war der Fall noch anhängig.
Im August äußerte sich die jüdische Gemeinde Niedersachsen besorgt, nachdem der Polizeibeamte Michael F. aus Hannover, der mit der Ausarbeitung von Sicherheitskonzepten für Synagogen und jüdische Gemeindezentren in Niedersachsen betraut war, in einer Rede auf einer Demonstration gegen die Corona-Beschränkungen Parallelen zwischen den Beschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus und dem Nationalsozialismus gezogen hatte.
Der Beamte wurde im August vom Dienst suspendiert.
„Wer bei der Polizei für die sicherheitstechnischen Bewertungen jüdischer Einrichtungen zuständig ist, muss über jeden Zweifel erhaben sein, nicht irgendwelchem abstrusen, verschwörungstheoretischen Unsinn anzuhängen“, sagte der niedersächsische Landesbeauftragte gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens, Franz Rainer Enste.
Im Februar besuchte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet Israel und versicherte, Deutschland werde gegen Antisemitismus, Rassismus und rechtsextreme Gewalt entschlossen vorgehen.
Er sagte: „Ich schäme mich, dass wir das in Deutschland 75 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz wieder erleben.”
Nach seiner Rückkehr zeichnete die Union progressiver Juden in Deutschland Laschet in Anerkennung seiner Verdienste für das liberale Judentum und die Stärkung jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen mit dem Israel-Jacobson-Preis aus.
Im Mai stellten der bayerische Justizminister Georg Eisenreich und der bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle einen Leitfaden für Staatsanwälte vorgestellt, der helfen soll, antisemitische Straftaten leichter zu erkennen.
Nach Berichten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) – dem Inlandsnachrichtendienst – und Mitgliedern von Scientology, beobachteten der BfV und die Landesverfassungsschutzämter in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt weiterhin die Aktivitäten von Scientology, indem sie Berichten zufolge Scientology-Veröffentlichungen und öffentliche Aktivitäten der Mitglieder auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin auswerteten.
Mindestens vier der großen politischen Parteien – die Christlich-Demokratische Union (CDU), die Christlich-Soziale Union (CSU), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und die FDP – schlossen Mitglieder von Scientology weiterhin von der Mitgliedschaft aus.
„Sektenfilter“ – von potenziellen Arbeitnehmern zu unterzeichnende Erklärungen, dass sie keinen Kontakt zu Scientology haben – wurden im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft weiterhin verwendet.
Scientology berichtete, auch Firmen, die ihren Mitgliedern gehörten oder von ihnen geleitet wurden, seien staatlicher Diskriminierung ausgesetzt gewesen.
Bei der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats im September forderte der Präsident des europäischen Büros für Öffentlichkeitsarbeit und Menschenrechte von Scientology die Bundesrepublik dazu auf, die Verwendung sogenannter Sektenfilter einzustellen, und rief den Präsidenten des Menschenrechtsrats dazu auf, eine Untersuchung der Verstöße gegen die Religionsfreiheit vorzunehmen, die die Exekutive des Landes, wie er sagte, permanent gegen Mitglieder von Scientology verübe.
Nachdem in Deutschland am 30. April ein Betätigungsverbot gegen die Hisbollah verhängt worden war, führte die Polizei Razzien in Moscheen in Berlin, Bremen und NRW durch.
Die betreffenden Moscheen hatten bereits zuvor unter polizeilicher Beobachtung gestanden, da sie ihre Sympathie mit der Hisbollah bekundet und Verbindungen zu extremistischen Gruppen hatten.
Im Mai durchsuchte die Polizei die offiziellen Vereinsräume der Al-Mustafa-Gemeinschaft in Woltmershausen in Niedersachsen sowie die Privatwohnungen der Vorsitzenden der Gemeinschaft mit der Begründung, es gebe eine enge Verbindung zwischen Al-Mustafa und der Hisbollah.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter für Verfassungsschutz überwachten weiterhin zahlreiche muslimische Gruppierungen, darunter die terroristischen Vereinigungen IS-Terrormiliz, Hisbollah, und Hamas sowie Organisationen wie die türkische Hisbollah, die Hizb ut-Tahrir, die Tablighi Jamaat, Millatu Ibrahim, das Islamische Zentrum Hamburg, die Muslimbruderschaft, Millî Görüş und einige salafistische Bewegungen.
Die Hamburger Oppositionsparteien und zivilgesellschaftliche Gruppen forderten weiterhin, Hamburg solle die offiziellen Kontakte zum Islamischen Zentrum abbrechen, das als verlängerter Arm Irans gilt.
Im Mai berichtete das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen, es überwache zwei Moscheen, die von Salafisten dominiert würden.
Vom Verfassungsschutz überwachte Organisationen waren auch weiterhin der Ansicht, ihre Überwachung unterstelle, sie seien extremistisch. Dies schränke ihre Möglichkeiten ein, sich für staatlich geförderte Projekte zu bewerben.
Im Juli übernahm Deutschland den Vorsitz im Rat der Europäischen Union und richtete gemäß der Ankündigung, die Bekämpfung von Antisemitismus zu einem zentralen Anliegen der Ratspräsidentschaft zu machen, am 18. November eine Online-Konferenz gegen Antisemitismus und Hetze aus. Zwei Wochen später nahm der Rat einstimmig eine Erklärung zur Bekämpfung von Antisemitismus in allen Politikbereichen an.
Darüber hinaus veröffentlichte der Rat die größte Erhebung, die jemals unter europäischen Juden zu ihrer Wahrnehmung von und ihren Erfahrungen mit Antisemitismus durchgeführt wurde.
Im August sprach das Bundesarbeitsgericht einer muslimischen Informatikerin wegen Diskriminierung aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit Schadensersatz in Höhe von ca. 5.200 Euro zu.
Die Klägerin hatte 2017 bei einem Bewerbungsgespräch gesagt, dass sie ihr Kopftuch auch im Unterricht an einer öffentlichen Schule nicht ablegen werde und wurde daraufhin nicht eingestellt.
Die abgewiesene Bewerberin war der Meinung, es handele sich um Diskriminierung aufgrund der Religion, und klagte im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes auf Schadensersatz.
Das Berliner Arbeitsgericht wies die Klage ab, aber das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab der Klägerin recht und folgte einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015, demzufolge die Ablehnung von Bewerberinnen mit Kopftuch mit einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden zu begründen sei.
Das Land Berlin ging gegen das Urteil in Berufung, verlor aber vor dem Bundesarbeitsgericht, das die Haltung Berlins als „unverhältnismäßigen Eingriff in die Religionsfreiheit“ wertete.
Das Gericht forderte das Land Berlin auf, sein Neutralitätsgesetz zu überarbeiten, demzufolge es Beamten verboten ist, bei der Arbeit religiöse Kleidung und Symbole zu tragen.
Im Februar urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass einer muslimischen Rechtsreferendarin untersagt werden könne, bei Gerichtsverhandlungen ein Kopftuch zu tragen.
In dem Urteil argumentierte das Gericht, die Verpflichtung der Justiz zu vollkommener Neutralität stehe über dem Recht der Referendarin, ihre Religion frei auszuüben.
Die Rechtsreferendarin hatte das Bundesland Hessen 2017 verklagt, weil es ihr nicht erlaubt war, mit Kopftuch Gerichtsverfahren von der Bank aus zu verfolgen, Verhandlungen zu führen oder von Zeugen Beweise aufzunehmen.
Im Mai stimmte der niedersächsische Landtag für eine Gesetzesänderung, der zufolge Richter und Staatsanwälte keine religiösen Symbole oder Kleidungsstücke im Gerichtssaal tragen dürfen.
Landesjustizministerin Barbara Havliza sagte, dies sei angesichts der zunehmenden Vielfalt in der Gesellschaft und der wahrnehmbaren Neutralität der Justiz wichtig.
Im April verbot Rheinland-Pfalz die Vollverschleierung von Schülerinnen durch Nikab oder Burka in Grundschulen und weiterführenden Schulen.
Im Juli zog Baden-Württemberg nach.
In beiden Bundesländern gilt das Verbot der Vollverschleierung nicht für das Hochschulwesen.
Lehrerinnen in beiden Bundesländern war bereits zuvor untersagt worden, mit vollständiger Gesichtsverschleierung zu unterrichten.
Im Februar kippte das Oberverwaltungsgericht Hamburg ein Nikab-Verbot in Schulen mit der Begründung, die Gesetzgebung des Landes erlaube der Schulbehörde die Verhängung eines solchen Verbotes nicht.
Das Gericht erklärte, die 16-Jährige, die gegen das Verbot geklagt hatte, habe das Recht auf „uneingeschränkten Schutz“ ihrer Religionsfreiheit.
Der Hamburger Schulsenator sagte, er strebe eine Änderung des Schulgesetzes an, denn nur wenn „Lehrende und Lernende offen und frei ihr Gesicht zeigen, (…) kann Schule und Unterricht gelingen“.
Im September kippte das Oberverwaltungsgericht Münster ein Urteil eines Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2018, das den Gebetsruf einer Moschee in Oer-Erkenschwick über Lautsprecher verboten hatte.
Anwohner hatten sich über die Lärmbelästigung beschwert.
In seinem Urteil verglich das Münsteraner Gericht den Gebetsruf mit dem Läuten von Kirchenglocken.
Während des Corona-Lockdowns erhielten einige Moscheen in NRW die vorübergehende Erlaubnis, den Gebetsruf über Lautsprecher zu verstärken.
Im Juni urteilte das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, eine muslimische Lehrerin, der wegen ihres Kopftuchs die Einstellung verweigert worden war, habe Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz.
Im Februar verurteilte ein Bezirksgericht ein Fitnessstudio in Oststeinbek zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro an eine muslimische Kundin.
Das Studio hatte der Kundin verboten, mit Kopftuch zu trainieren, und dafür versicherungstechnische Gründe angeführt.
Die Frau reichte auf Grundlage des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes Klage ein.
Im September befand das Arbeitsgericht Karlsruhe, die Evangelische Landeskirche in Baden habe eine atheistische Bewerberin diskriminiert, die sich im Jahr 2019 erfolglos auf eine Sekretariatsstelle beworben hatte.
Das Gericht verurteilte die Kirche zur Zahlung von 5.000 Euro als Entschädigung, weil sie die Bewerberin unberechtigterweise nach ihren religiösen Überzeugungen gefragt hatte.
Einer im Mai durchgeführten Erhebung der Landesbildungsministerien zufolge boten mehr als 900 Schulen im Land islamischen Religionsunterricht an.
Fast 60.000 Schülerinnen und Schüler nahmen im Schuljahr 2019/2020 am islamischen Religionsunterricht teil, 4.000 mehr als im Vorjahr.
Seit dem Schuljahr 2017/18 haben etwa 35 Schulen islamischen Religionsunterricht eingeführt.
Im Oktober kündigten die Conference on Jewish Material Claims against Germany, auch bekannt als Jewish Claims Conference, und die Regierung eine Erhöhung der staatlichen Förderung für Sozialleistungen für Holocaust-Überlebende um 30,5 Millionen Euro an, eine Erhöhung des jährlichen Beitrags von 524 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 554,5 Millionen Euro im Jahr 2021.
Die Regierung sagte für die kommenden zwei Jahre weitere 564 Millionen Euro zu, um finanziell benachteiligte Holocaust-Überlebende während der Coronakrise zu unterstützen.
Einige jüdische Gruppen erhielten weiterhin staatliche Zuschüsse von der Regierung.
Auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen der Bundesregierung und dem Zentralrat der Juden in Deutschland unterstützte die Bundesregierung den Erhalt des jüdischen Kulturerbes und die Integration und Sozialarbeit mit 13 Millionen Euro.
Darüber hinaus förderte die Bundesregierung das Institut für Jüdische Studien in Heidelberg, das Seminar für Rabbiner an der Universität Potsdam und das Leo Baeck Institut, eine internationale Organisation, die zur Geschichte und Kultur des deutschen Judentums forscht.
Die Landesregierungen stellten jüdischen Gemeinden und Organisationen weiterhin Mittel in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung, beispielsweise für die Renovierung und den Neubau von Synagogen.
Der Bund übernahm weiterhin 50 Prozent der Kosten für die Pflege jüdischer Friedhöfe.
Einheiten der Landes- und Bundespolizei gewährleisteten weiterhin die Sicherheit von Synagogen und anderen jüdischen Einrichtungen.
Nach Angaben der Humanistischen Union, einer unabhängigen Bürgerrechtsorganisation, betrugen die staatlichen Zuschüsse der Landesregierungen für die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland im Jahr etwa 570 Millionen Euro.
Die Humanistische Union gab an, ihre Schätzung auf der Grundlage der Haushalte der 16 Bundesländer berechnet zu haben.
Die Humanistische Union befürwortet die Abschaffung staatlicher Privilegien für Kirchen wie konfessionellen Religionsunterricht als reguläres Schulfach, den Einzug von Kirchensteuern und andere finanzielle Hilfen.
Im Juli wies der Bundesgerichtshof die Revisionsklagen von sieben Männern ab, die 2019 von einem Landgericht zu Geldstrafen verurteilt worden waren, weil sie 2014 mit gelben Westen mit der Aufschrift „Shariah Police“ in den Straßen von Wuppertal patrouilliert hatten, um nicht-muslimisches Verhalten aufzudecken.
Ihnen wurde vorgeworfen, Uniformen als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.
Das Landgericht Wuppertal hatte sie 2016 freigesprochen, aber der Bundesgerichtshof hob diesen Freispruch 2018 auf.
Die Regierung setzte den Dialog mit den Muslimen im Land im Rahmen der Deutschen Islamkonferenz fort.
Ziel des Dialogs war es, die religiöse und gesellschaftliche Beteiligung der Muslime zu verbessern, den Beitrag der Muslime zur Gesellschaft stärker anzuerkennen und, mangels einer zentralen Organisation zur Vertretung aller Muslime im Land, die Partnerschaften zwischen der Regierung und den islamischen Organisationen auszubauen.
Im Rahmen der Videokonferenz fand am 10. November ein Gespräch mit Innenminister Horst Seehofer über die Ausbildung von Imamen statt.
Die Teilnehmenden sprachen über Initiativen zur Förderung der Imamausbildung, die Anstellung von Imamen in Gemeinden, Religionsunterricht an staatlichen Schulen sowie die Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen, vor allem die Gefängnis- und Militärseelsorge.
Der Innenminister sprach über den Unabhängigen Expertenkreis Islamfeindlichkeit, der im September eingerichtet wurde und dessen Schwerpunkt die Analyse der Unterschiede zwischen Religionskritik und Islamfeindlichkeit ist.
Im Mai nahm der Bundestag einstimmig einen Gesetzesentwurf an, der die Einrichtung eines Militärrabbinats vorsieht, um den Anspruch der rund 300 jüdischen Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr auf Seelsorge umzusetzen.
Im Juli nahm auch der Bundesrat als Vertretung der Bundesländer den Gesetzesentwurf an.
Die Auswahl der bis zu zehn Rabbiner sollte im Herbst beginnen.
Die Orthodoxe Rabbinerkonferenz begrüßte die Entscheidung als ein „wichtiges Signal, besonders in Zeiten … da es wieder fruchtbaren Boden für Antisemitismus, Hass der extremen Rechten und Verschwörungstheorien gibt“.
Die Bundesregierung sagte auch, sie arbeite an der Genehmigung islamischer Seelsorger für die rund 3.000 Muslime, die ihren Dienst in der Bundeswehr leisten, aber der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, sagte in einem Interview im Juli, die Regierung habe diesbezüglich noch keine konkreten Schritte eingeleitet.
Im Dezember ernannte das Bundesland Baden-Württemberg die ersten Polizeirabbiner in der Geschichte des Landes, einen für die Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg, einen für die Region Baden.
Zu ihren Aufgaben gehörte die Sensibilisierung von Polizeibeamten für die jüdische Gemeinschaft betreffende Themen.
Deutschland ist Mitglied die Bundesrepublik ist Mitglied der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken und führte 2020 den Vorsitz der Organisation.
Abschnitt III. Status der Achtung der Religionsfreiheit durch die Gesellschaft
Während einer Sukkot-Feier für Studierende in der Hamburger Synagoge Hohe Weide am 4. Oktober schlug ein Mann in militärischer Uniform einen jüdischen Studenten mit einem Klappspaten und fügte ihm eine schwere Kopfverletzung zu.
Die Polizei nahm den 29-jährigen Angreifer, einen Mann mit kasachischen Wurzeln mit Wohnsitz in Berlin, fest.
Behördenvertreter, darunter Außenminister Maas, Justizministerin Lambrecht und Hamburgs Erster Bürgermeister Tschentscher, verurteilten den Angriff.
Die Gerichtsverhandlung in dem Fall stand zum Jahresende noch aus.
Am 21. Dezember wurde der Schütze, der an Jom Kippur 2019 die Synagoge in Halle angegriffen und zwei Menschen getötet hatte, zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und befand den Täter wegen seines Angriffs auf die Synagoge des zweifachen Mordes, in 51 Fällen des Mordversuchs und, wegen seines Angriffs auf den Döner-Imbiss, Passanten und Polizeibeamte des vielfachen Mordversuchs für schuldig. Außerdem erkannte das Gericht Volksverhetzung, Leugnung des Holocaust, schwere Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung.
Im Urteil wurde die Verhängung der Höchststrafe mit der fehlenden Reue des Angreifers und seinem ausdrücklichen Wunsch begründet, wieder straffällig zu werden.
Es gab zahlreiche Berichte über antisemitische, islamfeindliche und christenfeindliche Vorfälle, darunter Überfälle, Beleidigung, Drohungen, Diskriminierung und Vandalismus.
Zahlen des Bundesinnenministeriums zufolge wurden 2019 2.032 antisemitische Straftaten verübt (neueste verfügbare Daten), darunter waren 72 Vorfälle, bei denen es zur Anwendung von Gewalt kam.
Dies entsprach einer Zunahme von 13 Prozent verglichen mit den 1.799 antisemitischen Straftaten (69 mit Gewaltanwendung), die 2018 festgestellt wurden.
Dem jährlichen Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz zufolge stieg die Zahl antisemitischer Vorfälle mit rechtsextremem Hintergrund von 48 im Jahr 2018 auf 56 im Jahr 2019.
Im Mai erklärte Bundesinnenminister Seehofer: „Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus … sind die größte Bedrohung für die Sicherheit in Deutschland.
Wir müssen weiterhin wachsam und wehrhaft sein.“
Dem Bericht zufolge stieg die Mitgliederzahl in rechtsextremen Parteien wie der Neonazi-Partei NPD von rund 5.500 im Jahr 2018 auf 13.330 im Jahr 2019.
Allerdings war dieser Anstieg dem Bericht zufolge dadurch begründet, dass die Jugendorganisation der AfD sowie der rechten Gruppe „Der Flügel“ neu als rechtsextrem eingestuft wurden.
Im Mai legte das Bundesinnenministerium seinen Jahresbericht über politisch motivierte Straftaten vor, der 41.177 derartige Straftaten auswies, ein Anstieg von 14,2 Prozent gegenüber 2018.
Die Polizei registrierte 8.585 rassistisch oder fremdenfeindlich motivierte Straftaten, zu denen auch Taten aufgrund der Religionszugehörigkeit zählen, ein Anstieg von 5,8 Prozent.
Die Recherche- und Informationsstelle (RIAS), bei der antisemitische Vorfälle unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei gemeldet werden können, berichtete 2019 über 1.253 antisemitische Vorfälle in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bayern und Schleswig-Holstein.
RIAS meldete in den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 410 antisemitische Vorfälle in Berlin, das entspricht trotz der strengen coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in etwa den 404 Vorfällen im gleichen Zeitraum 2019.
Darunter waren 26 Vorfälle mit Gewaltanwendung oder der Androhung von Gewalt (gegenüber 33 im Vorjahr/), 58 Fälle antisemitischer Massenzuschriften und 301 Fälle von verletzendem Verhalten, wie beispielsweise das Zeigen des Hitlergrußes.
Die von RIAS verwendeten Kategorien unterschieden sich von denen der offiziellen Kriminalstatistik insofern, dass auch antisemitische Vorfälle erfasst wurden, die nicht die Kriterien einer Straftat erfüllten.
Nach Angaben von RIAS war die wichtigste Motivation für antisemitische Angriffe eine rechte politische Gesinnung.
Von Mitte März bis Mitte Juni registrierte die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus bei 123 verschiedenen Demonstrationen gegen Beschränkungen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 antisemitische Vorfälle.
Zu den Vorfällen gehörten positive Aussagen über den Nationalsozialismus, darunter auch die Äußerung von Demonstrationsorganisator Attila Hildmann, Adolf Hitler sei im Vergleich zu Angela Merkel „ein Segen“ gewesen, und die Verbreitung antisemitischer Verschwörungsmythen, einschließlich der Behauptung, Juden seien für das Coronavirus verantwortlich.
Die niedersächsische Landesregierung registrierte für das Jahr 2019 172 antisemitische Straftaten, ein Anstieg im Vergleich zu den 127 im Jahr 2018.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns zählte in der ersten Jahreshälfte 2020 34 derartige Straftaten, 18 mehr als im gleichen Zeitraum 2019.
Alexander Rasumny von RIAS führte die Zunahme auf zwei Faktoren zurück: Erstens löse jeder Angriff potenziell einen weiteren Angriff aus und zweitens gebe es in Deutschland eine stärkere „Verrohung“ der Debattenkultur als in anderen Ländern.
Im Jahr 2019 (neueste verfügbare Daten) erfasste das Innenministerium 950 gegen Muslime und muslimische Einrichtungen wie Moscheen oder Gemeindezentren gerichtete Vorfälle.
Dies war ein Anstieg gegenüber den 910 Vorfällen im Jahr 2018.
Das Ministerium stufte 90,1 Prozent dieser Vorfälle als rechtsextrem ein.
Zudem wurde unter anderem Hetze gegen Muslime im Internet und per E-Mail sowie aggressives Verhalten im öffentlichen Raum gemeldet.
Ein Mann aus Hildesheim wurde am 5. Juni festgenommen, da er laut Staatsanwaltschaft einen Anschlag auf Muslime und Moscheen geplant haben soll.
In seiner Wohnung fand die Polizei Waffen und „Datenträger mit rechtsradikalen Inhalten“.
Der Verdächtige hatte in einem Internet-Chat angekündigt, „Muslime töten“ und einen Anschlag verüben zu wollen, der den Anschlägen auf Moscheen in Neuseeland ähnelte.
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle erhob wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Anklage gegen den 21-Jährigen.
Sein Verfahren begann im Dezember und war am Jahresende noch nicht abgeschlossen.
Das Innenministerium zählte 2019 128 christenfeindliche Vorfälle, darunter 16 mit Gewaltanwendung.
Das Innenministerium stufte 30 Prozent dieser Vorfälle als rechtsideologisch motiviert und 21 Prozent als linksideologisch motiviert ein.
Im März veröffentlichte das Innenministerium NRW Zahlen, die zeigten, dass politisch motivierte Angriffe auf Juden, Muslime und Christen 2019 maßgeblich zugenommen haben.
Die Zahl der gegen Juden gerichteten Delikte ist seit 2018 von sieben auf 35 gestiegen und hat sich damit verfünffacht, Angriffe auf Muslime haben sich mit einem Anstieg von 15 auf 42 verdreifacht und christenfeindliche Vorfälle haben sich mit einem Anstieg von vier auf neun mehr als verdoppelt.
Es wurden insgesamt 42 Tatverdächtige ermittelt, überwiegend deutsche Staatsangehörige mit rechtsextremem Hintergrund.
Im Januar fand ein Junge in der Nähe der Gedenkstätte des Konzentrationslagers Mittelbau-Dora in Thüringen einen selbstgebauten Sprengsatz.
Aufgrund der Nähe zur Gedenkstätte wurde auch der Staatsschutz in die Ermittlungen eingeschaltet, die Ende des Jahres noch andauerten.
Am 9. Juli wurde der Gemeinderabbiner Shmuel Aharon Brodman in der Münchner Innenstadt von vier Personen beschimpft und verfolgt.
Brodman rief die Polizei, die die Täter nicht ausfindig machen konnte.
Berichten zufolge hatten die Täter den Rabbi wiederholt auf Englisch beleidigt und untereinander Arabisch gesprochen.
Der bayerische Antisemitismusbeauftragte Spaenle äußerte sich besorgt, weil mehrere Augenzeugen nicht eingegriffen hatten.
Im Juli hinterließen bei zwei Vorfällen bisher nicht identifizierte Verdächtige abgetrennte Schweineköpfe vor dem Islamischen Kulturzentrum in Greifswald.
Die Polizei ermittelt seit Dezember.
Medienberichten zufolge sahen sich Frauen, die Hidschab trugen, weiterhin beruflicher Diskriminierung ausgesetzt.
Im Oktober lehnte eine Brandenburger Straßenbaufirma einen Bewerber ab, weil er praktizierender Muslim war.
Der Geschäftsführer schickte dem Bewerber eine Absage, in der er schrieb; „Der Islam ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.“
Er bestätigte dies gegenüber den örtlichen öffentlichen Medien und fügte hinzu: „Ich kann keine praktizierenden Muslime einstellen, weil es Unruhen geben würde.“
Die Brandenburger Polizei sagte dem Bewerber, er habe die Möglichkeit, dies zur Anzeige zu bringen, da die Ablehnung eines Bewerbers aufgrund seiner Religion gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße.
Am 4. Januar berichtete die Leipziger Volkszeitung, dass örtliche Baufirmen Aufträge im Zusammenhang mit dem Bau einer Moschee in Erfurt ausgeschlagen hatten, weil sie befürchteten, Gegner der Moschee könnten sonst ihre Fahrzeuge beschädigen.
Ein Geschäftsmann sagte, er habe bereits in der Vergangenheit Aufträge verloren, als sich herumgesprochen habe, dass er am Bau einer Moschee beteiligt war.
Es wurden vier Fälle von Brandstiftung in Kirchen gemeldet.
Bei drei unterschiedlichen Vorfällen im Februar, März und Mai setzten Unbekannte Gemeindeblätter, eine Bibel und einen Altar in einer Kirche in Krefeld in Brand.
Im August beschädigten Unbekannte ein Fenster in einer Kirche in Neuenkirchen, als sie versuchten, Feuer zu legen.
Im September schlugen Unbekannte ein Fenster ein und versuchten erfolglos, eine Kirche in Wolgast in Brand zu setzen.
Die Polizei nahm in allen Fällen Ermittlungen auf, die im Dezember noch nicht abgeschlossen waren.
Im Juli schändeten unbekannte Täter eine Gedenkstätte für die Überlebenden des Konzentrationslagers Mittelbau-Dora.
Es konnten keine Verdächtigen identifiziert werden, und die Ermittlungen der örtlichen Behörden dauerten im Dezember noch an.
Im Februar verwüsteten Unbekannte eine Moschee im baden-württembergischen Emmendingen mit Hakenkreuzen und rechtsgerichteten Parolen.
Die örtliche Polizei sagte, sie glaube, der Vorfall stehe im Zusammenhang mit einer Reihe ähnlicher Fälle von Vandalismus im Februar.
Im April wurde eine Toilette in einem jüdischen Restaurant in Frankfurt mit antisemitischen Bildern und Nazi-Symbolen beschmiert.
Die Landespolizei ermittelt seit Dezember.
Im August wurde eine israelische Kneipe in Berlin von Brandstiftern angegriffen, wie die Polizei mitteilte.
Ein RIAS-Vertreter sagte, die Kneipe sei bereits in der Vergangenheit Ziel antisemitischer Angriffe gewesen.
In der Kneipe wurden Schmierereien gefunden, darunter ein Davidstern und Zahlen, die mit dem Motto der Hitlerjugend in Verbindung gebracht werden.
Die Polizei ermittelt seit Dezember in dem Fall.
Im Januar nahm die Polizei zwei Personen wegen Vandalismus auf einem jüdischen Friedhof in Geilenkirchen fest.
Nach Angaben der Polizei stießen die beiden auf dem Friedhof mehr als 40 Grabsteine um und verschandelten einige der Gräber mit blauer Farbe.
Im Juni verschandelten Unbekannte im baden-württembergischen Ludwigsburg Gräber alevitischer Muslime.
Die örtliche Polizei ermittelt seit Dezember.
Im Oktober wurde ein Pergamentstück mit Versen aus der Tora aus einer Kapsel im Türpfosten der Berliner Synagoge Tiferet Israel herausgebrochen, mit Hakenkreuzen beschmiert und wieder eingesetzt.
Außenminister Maas twitterte: „Es tut einfach weh, so etwas Widerwärtiges zu sehen. Dieses Verbrechen muss schnell aufgeklärt und die Verantwortlichen bestraft werden!“
Die Landespolizei ermittelt seit Dezember.
Im April beschädigten Unbekannte die Tür und die Fenster der Moschee der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) in Köln.
In der gleichen Nacht schlugen Randalierer die Fenster eines DITIB-Verwaltungsgebäudes in Köln ein.
Kommunalpolitiker verurteilten die Tat.
Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker sagte, sie lehne jegliche Form von Gewalt gegen religiöse Einrichtungen ab.
Im Dezember waren die polizeilichen Ermittlungen noch im Gange.
Im August wurde ein Beteiligter an einem Vorfall im Jahr 2019, bei dem ein blutiger Schweinekopf, mit Blut gefüllte Plastiktüten, rechtsextreme Sprüche und Hakenkreuze vor der Arrahman-Moschee in Mönchengladbach gefunden wurden, zu acht Jahren auf Bewährung verurteilt.
Im Dezember war der Prozess gegen den Hauptverdächtigen noch anhängig.
Die katholische Kirche und die evangelische Kirche in Deutschland lehnten Scientology weiterhin öffentlich ab.
„Sektenbeauftragte“ oder „Stellen für Weltanschauungen und Sekten“ der katholischen Kirche und der EKD untersuchten weiter „Sekten und Kulte“ und informierten die Öffentlichkeit darüber, inwiefern die Gruppen ihres Erachtens eine Gefahr darstellten.
Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen warnte auf ihrer Website weiterhin vor den Gefahren, die ihrer Meinung nach von verschiedenen Religionsgruppen wie Scientology, der Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung (Vereinigungskirche), Bhagwan-Osho, Transzendentale Meditation und Universelles Leben ausgingen, und druckte weiterhin kritische Publikationen über diese Gruppen.
Im Mai veröffentlichten die Universität Duisburg-Essen, die Universität Bielefeld und die Stiftung Mercator eine gemeinsame Studie über die Einstellung junger Menschen in NRW zum Islam.
Die Studie kam zu dem Schluss, dass die Mehrheit der Jugendlichen zwar Vielfalt unterstützte, Diskriminierung ablehnte und über Wissen über den Islam verfügte, Klischees und Vorurteile aber dennoch weit verbreitet waren.
Die rechtsextreme Gruppe Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes (PEGIDA) organisierte weiterhin wöchentliche Demonstrationen in Dresden, allerdings ging aus Medienberichten hervor, dass es deutlich weniger Demonstranten waren als in den Vorjahren.
Etwa 300 bis 400 Demonstranten nahmen auch nach Ausbruch der Corona-Pandemie weiter an den PEGIDA-Kundgebungen teil.
Die Demonstrationen wurden von den Behörden unter der Auflage genehmigt, dass die Teilnehmer sich an die Masken- und Abstandsregeln halten.
Neben Rufen nach Einwanderungsbeschränkungen brachten PEGIDA-Anhänger während der Demonstrationen regelmäßig islamfeindliche Ansichten zum Ausdruck, unter anderem durch Plakate, die sich gegen Frauen mit religiösen Kopfbedeckungen richteten.
Am 14. Dezember verurteilte das Amtsgericht Dresden den Gründer und Organisator von PEGIDA, Lutz Bachmann, wegen Volksverhetzung und Verleumdung zu einer Geldstrafe von 4.200 Euro.
Bachmann hatte Muslime als „Mördermoslems“ und „Vergewaltigermoslems“ bezeichnet.
Nach der Ausrufung des Nazi-Notstands durch den Dresdner Stadtrat im Oktober 2019 arbeiteten sowohl etablierte Parteien als auch Basisorganisationen zusammen, um dem Rechtsextremismus entgegenzuwirken.
Die Dresdner Ortsverbände von CDU, SPD und Grünen bildeten im Februar ein parteienübergreifendes Bündnis gegen Rechtsextremismus.
Im April und Mai trugen einige Demonstranten bei Demonstrationen gegen die Corona-Beschränkungen in Stuttgart und Berlin als Zeichen ihres Widerstands gegen eine Impfpflicht gelbe Davidsterne und setzten damit den Corona-Lockdown mit der Verfolgung von Juden in der NS-Zeit gleich.
Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, sagte gegenüber Medien am 11. Mai, rechte Demonstranten würden die durch die Pandemie geschürten Ängste nutzen, um antisemitische Verschwörungstheorien und andere rechtsextreme Verkündigungen im Internet zu verbreiten.
Dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Klein, zufolge sind antisemitische Äußerungen regelmäßig Teil der Demonstrationen gegen die COVID-19-Beschränkungen der Regierung.
Im Juni beziehungsweise Juli, verboten München und Wiesbaden den Davidstern bei Corona-Demonstrationen.
Im Vorfeld einer Demonstration im November in Frankfurt verbot die Stadt das Zeigen des Davidsterns mit Inschriften wie „ungeimpft“, „Impfen macht frei“, „Dr. Mengele“ oder „Zion“.
Am 1. August zog eine von Neonazi-Gruppen unterstützte Kundgebung in Berlin mehr als 20.000 Demonstranten an, die ein Ende der Corona-Maßnahmen forderten.
Die Kundgebung wurde von den Veranstaltern, der Stuttgarter Gruppe Querdenken 711, als „Tag der Freiheit“ bezeichnet.
Nach Angaben von RIAS zeigten einige Teilnehmer Schilder mit antisemitischen Parolen, während andere die Corona-Beschränkungen der Regierung mit NS-Vorschriften verglichen.
Die Polizei erhob wegen Nichteinhaltung der Abstandsvorschriften Anklage gegen den Organisator der Kundgebung.
Etwa 23 Kirchen benutzten weiterhin Glocken mit NS-Symbolen und -Inschriften.
Im Januar ersetzte eine evangelische Kirche in Thüringen eine Glocke mit NS-Symbolen, nachdem die Vereinigung Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM) vereinbart hatte, alle derartigen Glocken auszutauschen.
Die EKM bot Kirchen in Mitteldeutschland auch finanzielle Unterstützung für den Erwerb neuer Glocken an.
Im Februar suspendierte die Polizeihochschule Villingen-Schwenningen in Baden-Württemberg sieben Polizeianwärter, die in einer Chat-Gruppe Nachrichten mit antisemitischen und NS-Inhalten ausgetauscht hatten.
Von Ende 2018 bis 2020 wurden mehr als 85 Drohbriefe mit rechtsextremem und teils antisemitischem Inhalt an Politiker, Journalisten und andere prominente Persönlichkeiten verschickt.
Unter den sichtbarsten Zielen waren viele muslimische Frauen.
Empfänger waren unter anderem der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland.
Einige Briefe enthielten persönliche, nicht öffentlich zugängliche Daten, die von Polizeicomputern entwendet wurden.
Im September wurde im Zusammenhang mit diesem Fall ein Polizeibeamter aus Frankfurt festgenommen.
Am Jahresende dauerten die Ermittlungen weiter an.
Eine Woche, nachdem ein Mann in zwei Shisha-Bars in Hanau neun Menschen mit Migrationshintergrund getötet hatte, erhielt eine Hanauer Moschee im Februar einen anonymen Drohbrief, in dem direkt auf das Attentat Bezug genommen wurde.
Im Dezember waren die polizeilichen Ermittlungen noch im Gange.
Im Februar wurden Moscheen in Essen, Unna, Bielefeld und Hagen evakuiert, nachdem sie per E-Mail Bombendrohungen erhalten hatten.
Es wurden keine Bomben gefunden.
Ein Vertreter der DITIB sagte, die anonymen Bombendrohungen seien von der rechtsextremen Kampfgruppe 18 unterschrieben und politisch motiviert gewesen.
Im Februar veröffentlichte das Pew Research Center die Ergebnisse einer Erhebung über die Haltung zu demokratischen Prinzipien wie regelmäßigen Wahlen, freier Meinungsäußerung und einer freien Zivilgesellschaft und Religionsfreiheit in 34 Ländern. Die Ergebnisse stammen aus Befragungen im Rahmen des Global Attitudes Survey im Frühjahr 2019.
Demzufolge hielten 72 Prozent der deutschen Befragten Religionsfreiheit für „sehr wichtig“ und ordneten sie damit unter den neun demokratischen Prinzipien, die zur Auswahl standen, in der Mitte ein.
Abschnitt IV. Politik und Maßnahmen der US-Regierung
Die US-Botschaft und die fünf Konsulate arbeiteten bezüglich der Reaktion auf religiöse Intoleranz weiterhin auf allen Regierungsebenen eng mit den Behörden zusammen, wobei persönliche Treffen und Veranstaltungen im Bereich Religionsfreiheit aufgrund der Corona-Pandemie häufig durch Online-Treffen und -Veranstaltungen ersetzt wurden.
Vertreter und Vertreterinnen der Botschaft und der Konsulate trafen sich regelmäßig mit einer Vielzahl von Bundes- und Landtagsabgeordneten, um Fragen der Religionsfreiheit zu erörtern.
Vertreter und Vertreterinnen der Botschaft und der Konsulate sprachen auch mit Mitgliedern und führenden Vertretern zahlreicher kommunaler und nationaler religiöser und zivilgesellschaftlicher Gruppen über Anliegen der Toleranz und Religionsfreiheit.
Mit jüdischen Gruppen sprachen sie unter anderem über die Besorgnis angesichts der zunehmenden Akzeptanz von Antisemitismus im ganzen Land und über die Sorge, dass rechtsextreme Gruppen den Antisemitismus verschärfen.
Über Religionsfreiheit und Toleranz diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der Botschaft und der Konsulate auch mit der katholischen, der evangelischen und anderen protestantischen Kirchen, dem Zentralrat der Muslime, dem Verband der Islamischen Kulturzentren, dem Zentralrat der Juden in Deutschland, dem Koordinationsrat der Muslime in Deutschland, dem Weltkongress der Uiguren, alevitischen Muslimen, den Zeugen Jehovas sowie mit Menschenrechts-NGOs.
Am 27. Januar nahm der US-Generalkonsul in Leipzig an einer Holocaust-Gedenkveranstaltung teil, die von der jüdischen Gemeinde vor Ort und der Friedrich-Ebert-Stiftung in Erfurt (Thüringen) durchgeführt wurde.
Er sprach dort über die Bemühungen des Konsulats, junge Menschen aus der Region über den Holocaust zu informieren, beispielsweise mit dem Vorhaben, eine Ausstellung des Simon Wiesenthal Center über jüdische Geschichte nach Leipzig zu bringen.
Die Botschaft und die Konsulate arbeiteten, insbesondere im Osten Deutschlands, eng mit jüdischen Gemeinden zusammen und vergaben kleine Zuschüsse für die Förderung religiöser Toleranz an führende Nichtregierungsorganisationen, die sich gegen gewalttätigen Extremismus im Zusammenhang mit Religion und Antisemitismus stellen.
Im August sponserte das Generalkonsulat Leipzig den 20. Yiddish Summer Weimar in Thüringen, der zu den weltweit führenden Sommerveranstaltungen gehört, bei denen man die traditionelle und gegenwärtige jiddischen Kultur kennenlernen und erleben kann.
Aufgrund der Corona-Pandemie fanden die Konzerte und Workshops im Freien an öffentlichen Orten in Weimar, Erfurt und Eisenach statt und zogen ein breiteres Publikum an als üblich.
Im Februar trafen sich Vertreterinnen und Vertreter des Düsseldorfer Generalkonsulats mit der Geschäftsführung der Jüdischen Gemeinde Köln.
Bei dem Gespräch ging es um die Erfahrungen der jüdischen Gemeinschaft im ganzen Land und um die Planung der Öffentlichkeitsarbeit für das Festival „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ im Jahr 2021.
Am 4. und 5. Dezember organisierte die US-Botschaft eine virtuelle Teacher Academy mit dem Titel Jewish-American Life and Culture, bei der deutsche und amerikanische Experten mit 70 Lehrkräften aus ganz Deutschland ins Gespräch kamen.
Bei der Veranstaltung wurden Werkzeuge und Inhalte für den Unterricht vorgestellt, damit dieser auf einer anderen Ebene zur Bekämpfung von Antisemitismus beitragen kann als nur durch die Nacherzählung geschichtlicher Ereignisse.
Die Konferenz erreichte deutschlandweit indirekt ein Publikum aus Hunderten Lehrenden und etwa 10.000 bis 14.000 ihrer Schülerinnen und Schüler.
Die US-Botschaft und die Konsulate sprachen sich über ihre Social-Media-Kanäle wie Twitter, Facebook und Instagram aktiv für Religionsfreiheit und Toleranz aus und zeigten das Engagement hochrangiger Botschaftsmitarbeitender zu dem Thema auf.
So veröffentlichte die Botschaft am ersten Jahrestag des geplanten Anschlags auf die Synagoge in Halle folgende Erklärung auf ihren Social-Media-Kanälen: „…gedenken wir der Opfer dieser sinnlosen Tragödie. Wir bleiben fest entschlossen, uns Antisemitismus und Rechtsextremismus entgegenzustellen, sie zu verurteilen und ihnen Einhalt zu gebieten“.
Die Posts erreichten ein breites Publikum.
Originaltext: 2020 Report on International Religious Freedom: Germany