Bundesrepublik Deutschland
Am 1. Juli 2021 erschienen die vom Büro zur Überwachung und Bekämpfung von Menschenhandel im US-Außenministerium jährlich herausgegebenen Länderberichte zu Menschenhandel. Den Deutschlandteil haben wir übersetzt.
Deutschland (Kategorie 2)
Die Bundesregierung erfüllt die Mindeststandards für die Beseitigung von Menschenhandel nicht vollständig, unternimmt aber maßgebliche Anstrengungen, um dies zu erreichen. Angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf ihre Bemühungen im Kampf gegen Menschenhandel zeigte die Regierung insgesamt größere Anstrengungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, weshalb Deutschland auch weiterhin der Kategorie 2 angehört. Zu diesen Anstrengungen gehörten die strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung einer größeren Zahl mutmaßlicher Menschenhändler als im Vorjahr sowie eine Erhöhung der finanziellen Mittel für den Opferschutz. Zudem wurden ein Gesetz und eine Gesetzesänderung mit dem Ziel verabschiedet, gefährdete Arbeitskräfte aus dem Ausland besser vor Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft zu schützen. Allerdings wurden die Mindeststandards in einigen Schwerpunktbereichen nicht erfüllt. Aufgrund milder Urteile erhielten 72 Prozent der Menschenhändler nur Bewährungstrafen, Geldstrafen oder mussten für weniger als ein Jahr ins Gefängnis, was Bestrebungen, Menschenhändler zur Verantwortung zu ziehen, untergräbt. Es wurde gegen weniger mutmaßliche Menschenhändler ermittelt und es gab weiterhin kein nationales Opferermittlungs- und Verweissystem für alle Formen des Menschenhandels. Die Behörden machten weiterhin nur unvollständige Angaben über Opfer, die Betreuung in Anspruch nahmen, und die Strafverfolgungsbemühungen bei Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft blieben im Vergleich zum Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gering.
VORRANGIGE EMPFEHLUNGEN:
Rigorose Ermittlungen und strafrechtliche Verfolgung in Fällen von mutmaßlichem Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und der sexuellen Ausbeutung sowie Verurteilung von Menschenhändlern zu angemessenen Strafen, einschließlich maßgeblicher Freiheitsstrafen. • Verstärkte Priorisierung von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung, einschließlich der Erfassung von Opfern sowie von Ermittlungen gegen und strafrechtlicher Verfolgung von Menschenhändlern in diesem Bereich. • Gewährleistung der Gleichbehandlung von Opfern durch die Schaffung einer nationalen Opferermittlungs- und Verweisrichtliniebei allen Formen von Menschenhandel in allen Bundesländern. • Gewährleistung systematischer und kontinuierlicher Schulungen für Einwanderungsbeamte, um mögliche Opfer unter Migranten und Asylsuchenden leichter auszumachen. • Gewährleistung eines Verfahrens zur systematischen Betreuung minderjähriger Opfer und Ausbau spezialisierter Betreuung, Dienstleistungen und Unterbringung für männliche Opfer. • Annahme eines landesweiten Aktionsplans gegen Menschenhandel für alle Formen des Menschenhandels. • Schärfung des Bewusstseins und größeres Schulungsangebot zum Thema Menschenhandel für Richterinnen und Richter, die über solche Fälle urteilen. • Erhöhung der Kapazitäten bei Ermittlern, Staatsanwälten und Gerichten mit besonderer Expertise im Bereich Menschenhandel, um Verzögerungen des Verfahrensbeginns so gering wie möglich zu halten und andere Einheiten aus dem Bereich Menschenhandel hinzuziehen zu können. • Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes durch die Abschaffung von Anwerbe- oder Vermittlungsgebühren, die deutsche Arbeitsvermittler Arbeitnehmern in Rechnung stellen, und durch die Gewährleistung, dass Arbeitgeber sämtliche Anwerbegebühren zahlen. • Durchsetzung effektiver Maßnahmen und Überwachung von Anwerbefirmen und Branchen, in denen hauptsächlich ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig sind, die konsequent durchgesetzt werden, einschließlich der Verfolgung betrügerischer Anwerbungen und des Menschenhandels zur Ausbeutung der Arbeitskraft. • Ernennung eines nationalen Berichterstatters, der die Anstrengungen der Regierung im Bereich Menschenhandel zum Zweck der sexuellenAusbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft unabhängig überprüft. • Einrichtung eines einheitlichen und umfassenden Datenerhebungssystems, einschließlich öffentlich zugänglicher, nach Verurteilungsgrund aufgeschlüsselter Daten, falls die Angeklagten wegen Straftaten im Bereich des Menschenhandels und zugleich wegen einer oder mehrerer weiterer schwerer Straftaten verurteilt wurden. • Schaffung eines nationalen Koordinierungsgremiums, das für Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ebenso wie für Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft zuständig ist, um die Harmonisierung des institutionellen Rahmens und der Koordinierungsstrukturen auf Bundes- und Landesebene voranzutreiben. • Verstärkung der Bemühungen zur Anordnung von Entschädigungszahlungen an Opfer.
STRAFVERFOLGUNG
Die Anstrengungen der Regierung bei der Strafverfolgung waren durchwachsen; während die Strafverfolgung und die Verurteilungen zunahmen, nahmen die Ermittlungsverfahren ab und die gegen Menschenhändler verhängten Strafen waren weiterhin gering. Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zum Zweck der Arbeitsausbeutung ist gemäß §§ 232, 232a, 232b, 233 und 233a StGB strafbar. Das Strafmaß reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, was ausreichend streng ist und hinsichtlich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung dem Strafmaß für andere schwere Straftaten, wie beispielsweise Vergewaltigung, entspricht. Für eine Strafverfolgung mutmaßlicher Täter, die Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung betreiben, musste laut Gesetz keine Gewaltanwendung oder Ausnutzung einer Zwangslage nachgewiesen werden, wenn das Opfer unter 21 Jahre alt war. Die komplexe Formulierung und der Geltungsbereich der Menschenhandelsparagraphen im Strafgesetzbuch (§§ 232 bis 233a StGB) führten Berichten zufolge dazu, dass Staatsanwälte mutmaßliche Menschenhändler manchmal wegen Delikten anklagten, die einfacher nachzuweisen waren als Zwangsausübung bei Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zur Arbeitsausbeutung. Aufgrund des föderalen Systems lag die Zuständigkeit für Strafverfahren in Deutschland bei den Gerichten der Bundesländer, folglich unterschieden sich Verfahren, Personaldecke und Finanzierung von Bundesland zu Bundesland.
Die Landesbehörden führten 2019, im letzten Jahr, für das umfassende Statistiken vorlagen, in 313 Fällen von Menschenhandel Ermittlungsverfahren gegen 472 Verdächtige, ein Rückgang gegenüber 2018 mit 386 Ermittlungsverfahren gegen 602 Verdächtige. Darunter waren 287 Verfahren wegen Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung (zum Vergleich: 2018 waren es 356), 14 wegen Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft (2018: 21), zwei wegen Nötigung zum Betteln (2018: 2) und elf wegen Nötigung zu strafbaren Handlungen (2018: 7). Die Polizei identifizierte 430 Tatverdächtige im Bereich des Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung (zum Vergleich: 2017 waren es 552), 22 Tatverdächtige im Bereich Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft (2018: 30), einen im Bereich der Nötigung zum Betteln (2018: 10) und 19 Personen, die der Nötigung zur Begehung strafbarer Handlungen verdächtig waren (2018: 10). Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung waren vorwiegend deutsche, rumänische und bulgarische Staatsangehörige. Die Hälfte aller Tatverdächtigen (50 %) kannten das Opfer bereits vor der sexuellen Ausbeutung.
Wenn ein Angeklagter wegen mehrerer Straftaten gerichtlich verurteilt wurde, wurde dieser Fall statistisch nur unter der Straftat mit der höchsten verhängen Strafe erfasst. Daher erschienen Fälle, in denen Angeklagte zwar wegen Menschenhandels verurteilt wurden, aber zugleich eine Gesamtstrafe für eine andere Straftat erhielten, die ein höheres gesetzliches Strafmaß nach sich zog, nicht in der offiziellen Statistik. In der Vergangenheit stellten die Behörden nur Statistiken über die Strafverfolgung und Verurteilung in Fällen von Menschenhandel zur Verfügung, in denen dies die Hauptanklage war; dieses Jahr gaben die Behörden jedoch erstmals Statistiken über die Zahl der Verdächtigen heraus, die strafrechtlich verfolgt und verurteilt wurden, bei denen der Nebenanklagepunkt auf Menschenhandel lautete. 2019 haben die Bundesländer zusammen 81 Angeklagte mit Menschenhandel als Hauptanklagepunkt strafrechtlich verfolgt, ein Rückgang gegenüber 96 im Jahr 2018. 2019 wurden von den Behörden mindestens 134 Verdächtige strafrechtlich verfolgt, bei denen Menschenhandel der Nebenanklagepunkt war, ein Anstieg gegenüber mindestens 99 Personen im Jahr 2018. Insgesamt wurden 2019 mindestens 215 Personen angeklagt, während 2018 insgesamt mindestens 195 Personen angeklagt wurden. Die Gerichte verurteilten 2019 61 Menschenhändler, bei denen der Hauptanklagepunkt auf Menschenhandel lautete; 2018 waren es 68. In Fällen, in denen Menschenhandel Nebenanklagepunkt war, verurteilten die Gerichte 2019 134 Menschenhändler, ein Anstieg gegenüber 99 im Jahr 2018. Insgesamt wurden im Jahr 2019 195 Personen verurteilt, während es 2018 167 waren. Die Behörden veröffentlichten nur Statistiken über die Strafen für Verurteilungen, in denen Menschenhandel der Hauptanklagepunkt war. Von den 61 Verurteilungen im Jahr 2019, in denen Menschenhandel der Hauptanklagepunkt war, wurden 36 Strafen (59 %) vollständig zur Bewährung ausgesetzt, die Menschenhändler mussten also nicht ins Gefängnis (2018: ebenfalls 59 %), sechs Menschenhändler (10 %) mussten Geldstrafen zahlen (2018: 17 %) und zwei Menschenhändler (3 %) wurden zu weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt (2018: 1 %). So erhielten 72 Prozent der verurteilten Menschenhändler entweder eine Strafe, die vollständig zur Bewährung ausgesetzt wurde, eine Geldstrafe oder weniger als ein Jahr Gefängnis, was weder der Abschreckung dieses Verbrechens diente noch dem Delikt angemessen ist. 17 der 61 verurteilten Menschenhändler erhielten hohe Gefängnisstrafen (28 %) von mehr als einem Jahr (2018: 23 %). Die 17 hohen Strafen fielen wie folgt aus: Ein Menschenhändler erhielt eine Haftstrafe zwischen einem und zwei Jahren, acht erhielten Haftstrafen zwischen zwei und drei Jahren, sieben erhielten Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren und ein Menschenhändler erhielt eine Haftstrafe zwischen fünf und 10 Jahren. Im Vergleich erhielt jedoch etwa der gleiche Prozentsatz der 2019 wegen Vergewaltigung verurteilten Angeklagten (49 %) eine Gefängnisstrafe, wie diejenigen, die wegen Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung angeklagt wurden (43 %). In der Praxis setzten deutsche Richter Gefängnisstrafen von unter zwei Jahren für die meisten Straftaten, Menschenhandel eingeschlossen, in der Regel zur Bewährung aus, insbesondere bei Ersttätern. Diese Praxis minderte den Abschreckungseffekt, untergrub möglicherweise die Bemühungen der Polizei und Staatsanwaltschaft und gefährdete eventuell insbesondere die Sicherheit der Opfer, die sich bei den Ermittlungen und Verfahren kooperativ zeigten. Die derzeitigen Standards für die Einordnung von Daten und die Verfahren bei der Datenerhebung sowie die strengen Datenschutzgesetze hatten weiterhin unvollständige Daten und eine Untererfassung zur Folge. Dies verringerte vermutlich sowohl die erfasste Zahl der Verurteilungen wegen Menschenhandels als auch die erfasste durchschnittliche Länge der Haftstrafen.
Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung wurde im Berichtszeitraum nach wie vor unzureichend priorisiert und die Bemühungen in der Strafverfolgung waren im Vergleich zu Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gering. Verglichen mit 2018, als in 21 Fällen ermittelt wurde, ermittelten die Behörden im Jahr 2019 nur in 14 Fällen. 2019 wurden sechs Angeklagte wegen Menschenhandels zur Ausbeutung der Arbeitskraft strafrechtlich verfolgt und vier Menschenhändler verurteilt, aber nur einer von ihnen musste ins Gefängnis, wobei die Haftstrafe von unter einem Jahr geringfügig war. Im Vergleich dazu wurde 2018 gegen fünf Personen strafrechtlich ermittelt und vier wurden verurteilt, allerdings niemand zu einer Gefängnisstrafe. Unter den besonderen Fällen im Berichtszeitraum waren vier Strafverfahren, in denen mutmaßliche Mitglieder der IS-Terrormiliz angeklagt waren, jesidische Frauen und Kinder versklavt zu haben; einige von ihnen wurden wegen Menschenhandels außerhalb Deutschlands angeklagt. Drei der Verfahren waren am Ende des Berichtszeitraums noch nicht abgeschlossen. Die Verfahren in Deutschland gelten als erste weltweit, die wegen Völkerrechtsverbrechen gegen die Bevölkerungsgruppe der Jesiden eröffnet wurden. 2020 gab es auch mehrere bemerkenswerte Fälle von Menschenhandel, in denen die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen war, weil sie die verhängten Strafen für zu niedrig hielt, da die Angeklagten wegen weniger schwerer Verbrechen als Menschenhandel vor Gericht gestellt wurden. Als die Fälle erneut verhandelt wurden, sprachen die Gerichte härtere Strafen wegen Menschenhandels aus. Die Behörden meldeten keine Ermittlungen, Anklagen oder Verurteilungen von Beamten, die an Menschenhandelsdelikten beteiligt waren.
Viel Fluktuation, eine unzureichende Personaldecke und begrenzte Ressourcen speziell für Fälle von Menschenhandel behinderten die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und führten bisweilen zu langwierigen Gerichtsverfahren, die aufgrund von Verjährung oder der mangelnden Bereitschaft der Opfer, sich an längeren Verfahren zu beteiligen, schließlich eingestellt wurden. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat für den Bereich Menschenhandel zuständige Ermittler. Nicht alle, aber die meisten Bundesländer verfügen über Einheiten, die auf Menschenhandel spezialisiert sind, und in einigen Bundesländern gibt es auch darauf spezialisierte Staatsanwälte. Während Verfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung häufig von Staatsanwälten geleitet wurden, die Erfahrung damit hatten, Opfer im Verlauf des Prozesses zu unterstützen, wurden Verfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der Arbeitsausbeutung häufiger den Abteilungen für Finanz- oder Wirtschaftskriminalität sowie organisiertes Verbrechen zugewiesen, denen es an entsprechender Erfahrung mangelte. Von Bund und Ländern finanzierte Nichtregierungsorganisationen organisierten und führten weiterhin Schulungen für Strafverfolgungsbeamte durch, obwohl die Zivilgesellschaft mehr Schulungen im Hinblick auf Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung forderte, insbesondere im Hinblick auf die Erkennung von ausländischen Arbeiterinnen und Arbeitern, die Opfer von Menschenhandel sind. Die staatlichen Beratungsstellen für Einrichtungen und Fachkräfte, die mit Menschenhandelsfällen zu tun haben, unterhielt weiterhin Schulungsangebote für Staatsanwälte zu Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung und boten zudem auch Schulungen für Mitarbeitende von Arbeitsagenturen an; es wurden keine Zahlen dazu veröffentlicht, wie viele Personen im Berichtszeitraum an Schulungen teilnahmen. Eine öffentlich bezuschusste NGO bot online eine Schulung zum Thema Menschenhandel für Polizei und Justizministerium sowie eine weitere Schulung an einer Polizeischule an, gab aber nicht bekannt, wie viele Beamte geschult worden waren. Eine Landespolizeischule hielt eine zweitägige Schulung zum Thema Opferschutz ab, und eine staatlich geförderte NGO bot eine Schulung über Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft ab, an der 50 Beamte der Strafverfolgungs- und Einwanderungsbehörden aus allen 16 Bundesländern teilnahmen. Die Teilnahme an Schulungen war für Richterinnen und Richter zwar nicht verpflichtend, aber viele nahmen freiwillig an unterschiedlichen Fortbildungen teil, unter anderem an der Deutschen Richterakademie. Allerdings wurden 2020 keine Kurse angeboten, in denen es speziell um Menschenhandel ging. Das BKA unterhielt ein Informationsportal für die Bundes- und Landespolizeien, das über aktuelle Entwicklungen, Richtlinien und Ermittlungsinstrumente zur Bekämpfung von Menschenhandel informierte. Die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit & Menschenhandel unterhielt ein Onlineportal, das Zugang zu Informationen über Richtlinien, Abkommen und Beratungszentren für Opfer bietet. Die Polizeibehörden auf Bundes- und Länderebene kooperierten bei internationalen Ermittlungen im Bereich Menschenhandel weiter mit EUROPOL und ausländischen Regierungen, insbesondere im Kosovo, Luxemburg, den Niederlanden, Nigeria, Rumänien und der Schweiz, was zur Festnahme von mindestens einem Verdächtigen führte. 2019 lieferte die Bundesrepublik 33 mutmaßliche Menschenhändler an 12 Länder aus; acht mutmaßliche Menschenhändler aus drei Staaten wurden an Deutschland ausgeliefert. Die Behörden nahmen gemeinsam mit der brasilianischen Regierung Ermittlungen bezüglich eines mutmaßlichen deutschen Sextouristen auf; diese Ermittlungen waren zum Ende des Berichtszeitraums noch nicht abgeschlossen.
OPFERSCHUTZ
Der Staat unternahm weiterhin allgemeine Maßnahmen des Opferschutzes, während Zuschüsse für von NGOs betriebene Beratungszentren erhöht wurden. 2019, im letzten Jahr, für das umfassende Statistiken vorlagen, erfassten die für den Opferschutz zuständigen Landesbehörden 494 Opfer von Menschenhandel, ähnlich wie 2018, als es 503 waren. 2019 erfassten staatlich finanzierte NGOs 987 Opfer von Menschenhandel, wobei diese Opfer auch in die staatliche Statistik eingeflossen sein könnten, daher ist die Zahl der insgesamt erfassten Menschenhandelsopfer nicht eindeutig. Unter den durch Behörden identifizierten Opfern waren 427 Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung (2018: 430) und 67 Opfer von Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, darunter auch eine Person, die zum Betteln und 23 Personen, die zu Straftaten gezwungen wurden. Im Vergleich dazu wurden 2018 73 Opfer von Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft erfasst, darunter zwei Personen, die zum Betteln und acht Personen, die zu Straftaten gezwungen wurden. Fast alle Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung waren weiblich (95 %), rund 14 Prozent waren Kinder. Die Mehrzahl der ermittelten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung kamen aus Deutschland (22 %), Thailand (21 %) und Rumänien (17 %). Die Mehrheit der Opfer von Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft stammte aus der Ukraine, die Mehrheit der Opfer, die zu Straftaten gezwungen worden waren, kam aus Belarus und Polen. Die meisten Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung gab es 2019 im Baugewerbe und in privaten Haushalten. Die Behörden gaben zwar nicht bekannt, wie viele Opfer insgesamt Betreuung in Anspruch nahmen, aber von den 427 erfassten Opfern von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung wurden mindestens 116 betreut, 89 von ihnen von Fachberatungsstellen und 27 von Jugendberatungsstellen. Verglichen mit den 157 Opfern von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und den 16 Kindern, die 2018 an Fachberatungsstellen und Jugendämter überwiesen wurden, war das ein Rückgang. Die Polizei setzte ihre Praxis fort, Opfer von Menschenhandel proaktiv zu identifizieren, aber anders als in den Vorjahren gaben sich 2019 die meisten Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung selbst zu erkennen. In ihrem Bericht von 2019 hob die Expertengruppe des Europarates für Menschenhandel (GRETA) hervor, dass die offiziellen Zahlen erfasster Menschenhandelsopfer das wahre Ausmaß des Menschenhandels in Deutschland nicht widerspiegelten, da es keine umfassende und kohärente Vorgehensweise gegeben habe, um Opfer – auch unter Migranten und Asylbewerbern – ausfindig zu machen und zu identifizieren. Es habe außerdem Probleme bei der Datenerhebung gegeben und Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung sei unzureichend priorisiert worden. Einige Nichtregierungsorganisationen berichteten, dass die Zahl der Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung nach der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetz gestiegen sei, während andere NGOs sich weiter besorgt über Menschenhandelsopfer äußerten, da sich diese entweder nicht registrierten oder sich zwar registrierten, aber dabei die Menschenhandelsdelikte nicht erwähnten; trotzdem stieg die Zahl der Menschenhandelsopfer zur sexuellen Ausbeutung nicht an.
Deutschland verfügt nicht über ein einheitliches nationales Identifikations- oder Verweissystem für alle Formen von Menschenhandel, sodass weder Kinder noch Erwachsene systematisch Betreuung erhielten, allerdings gab es ein nationales Instrument zur Erfassung von und Zusammenarbeit mit Kindern. Auf Bundesebene gab es Verfahren zur Erkennung von Opfern und um sie an betreuende Stellen zu verweisen, aber die Opferbetreuung wurde größtenteils auf Landesebene geregelt. Jedes Bundesland hatte ein eigenes System, in dem Opfer entweder an staatliche Unterstützungsstellen oder an NGOs verwiesen wurden, und in mehreren Bundesländern existierten schriftliche Richtlinien zur Identifikation von Opfern. 2020 veröffentlichten zwei staatlich bezuschusste NGOs Broschüren zur Erkennung und Anzeige von Menschenhandel; in einer der beiden Broschüren waren Kontaktinformationen von Beratungszentren in 15 der insgesamt 16 Bundesländer aufgeführt. In 13 der 16 Bundesländer bestehen Kooperationsvereinbarungen zwischen Polizeibehörden und NGOs mit unterschiedlichen Zielsetzungen, aber nicht alle beziehen sich auch auf alle Formen des Menschenhandels wie Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Nötigung zum Betteln und Nötigung zu Straftaten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wendete weiter seine Standardverfahren und Indikatorenlisten an, um im Rahmen des Asylschutzsystems potenzielle Opfer zu erkennen, und verwies diese an Beratungszentren. Allerdings machten NGOs immer wieder Vorschläge für Verbesserungen im Hinblick auf die Identifikation von Opfern. Während Migranten und Asylbewerber unter den Opfern Anspruch auf Sozialleistungen und Abschiebeverschonung hatten, waren unerkannte Opfer unter den Asylsuchenden weiter besonders gefährdet, da sie in ihr EU-Ersteinreiseland abgeschoben werden konnten, ohne vorher Schutzdienstleistungen zu erhalten. Gelegentlich sandten die Behörden Opfer, die in Deutschland einen Asylanspruch geltend machen wollten, in ihr ursprüngliches Einreiseland zurück, in dem manchmal auch ihre Menschenhändler lebten. Eine NGO gab an, dass die Behörden während des Berichtszeitraums die Überprüfung der Opfer von Menschenhandel, die Asyl beantragten, verschärften, weshalb einige Opfer innerhalb des Asylsystems möglicherweise unerkannt blieben. Innerhalb der Gesellschaft wurde bemerkt, dass Einwanderungs- und Polizeibeamte ohne Spezialisierung in diesem Bereich unter den Asylsuchenden und Einwanderern Opfer von Menschenhandel selten erkannten, selbst dann nicht, wenn die Opfer selbst von Menschenhandel und entsprechenden Erfahrungen berichteten, insbesondere dann, wenn keine NGOs oder Beratungsstellen beteiligt waren. Ein Grundsatzpapier einer NGO, das im November 2020 veröffentlicht wurde, schlussfolgerte, dass Beamte des BAMF weitere Schulungen und Ressourcen benötigen, um ihr Arbeitspensum erfüllen zu können. An jeder Niederlassung des BAMF in Deutschland war mindestens eine Person dafür zuständig, bei der Identifikation und Unterstützung potenzieller Opfer von Menschenhandel zu helfen, und das BAMF verfügte insgesamt über 210 spezialisierte Mitarbeiter, die über Asylanträge entscheiden konnten. Dem Prostituiertenschutzgesetz von 2016 zufolge sind Beamte in allen Bundesländern verpflichtet, während des Registrierungsverfahrens bei Personen, die kommerziellen Sex anbieten, auf Anzeichen für Menschenhandel zu achten. Dabei identifizierten die Behörden zahlreiche Personen, die Gewalt, Betrug oder Zwang ausgesetzt waren. Das Strafverfahrensgesetz schließt Opfer von Menschenhandel von der Strafverfolgung für geringfügige Vergehen aus, zu denen sie von Menschenhändlern gezwungen wurden. Dennoch nahmen die Behörden gelegentlich Menschenhandelsopfer wegen Vergehen gegen das Einwanderungsrecht fest, die sie möglicherweise aufgrund ihrer Situation verübt hatten.
Der Staat bot Opfern Hilfe über den Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) an, ein staatlich finanziertes Netzwerk aus NGOs, das auch die Opferhilfe in ganz Deutschland koordiniert und beaufsichtigt. 2020 betrugen die staatlichen Zuschüsse für die Arbeit des KOK 500.000 Euro, ebenso wie im Jahr 2019. Darüber hinaus stellte der Staat ca. 271.000 Euro für die NGO bereit, die die Servicestelle unterhielt, mehr als 2019, als 176.000 Euro bereitgestellt wurden. Auch Landesregierungen unterstützten Opfer von Menschenhandel; 2020 stellten sie Gelder in Höhe von ca. 3,3 Millionen Euro für NGOs mit dem Schwerpunkt Menschenhandel bereit. 2020 förderten der Bund und die Länder auch einige spezielle Programme, um unmittelbar den steigenden Betreuungskosten während der Pandemie Rechnung zu tragen. Die Programme waren breit gefächert und beinhalteten die Förderung von Unterkünften und Beratungszentren für Opfer von Verbrechen wie Menschenhandel. Staatlich finanzierte, von Nichtregierungsorganisationen geleitete Beratungsstellen wandten sich sowohl an Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft als auch der sexuellen Ausbeutung, allerdings hatten viele Beratungsstellen nur den Auftrag, weibliche Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu betreuen. Diese von NGOs geleiteten Beratungsstellen für Menschenhandel arbeiteten in 45 Städten und 15 von 16 Bundesländern; sie boten Unterkünfte, medizinische und psychologische Versorgung, Rechtsberatung, Hilfe bei der Arbeitssuche und bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. Gewerkschaftsnahe und von NGOs betriebene Beratungszentren für Einwanderer unterstützten auch Opfer von Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft und waren mit Büros in allen Bundesländern vertreten. In diesen Zentren gab es nur in begrenztem Maße langfristige oder umfassende Unterstützung, einschließlich Unterbringungsangebote, für Kinder, Transgender-Frauen und männliche Opfer von Menschenhandel, und der KOK stellte fest, dass das Angebot an Dienstleistungen und Unterkünften von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich war. Wegen der Pandemie waren 2020 viele Unterkünfte und Beratungszentren vorübergehend geschlossen oder boten nur deutlich reduzierte Leistungen an, während andere Stellen für Opferhilfe auf virtuelle Plattformen auswichen, was einigen Opfern ohne Internet den Zugang erschwerte.
Die Staatsanwaltschaft und andere Behörden räumten Opfern von Menschenhandel, die sich nicht ausweisen konnten, eine dreimonatige Bedenkzeit für die Entscheidung ein, ob sie vor Gericht aussagen wollen. Zahlen dazu, wie vielen Opfern diese Bedenkzeit eingeräumt wurde, gab es allerdings nicht. Opfer, die zur Aussage bereit waren, konnten eine zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigung beantragen, mit der sie sich für die Dauer des Verfahrens weiter in Deutschland aufhalten und einer beruflichen Tätigkeit nachgehen konnten. Die Behörden machten jedoch keine Angaben darüber, wie viele Opfer im Berichtszeitraum eine solche Genehmigung erhalten haben. Nach deutschem Recht haben die Opfer außerdem bei allen Befragungen Anspruch auf Begleitung durch einen Dolmetscher und einen Vertreter einer Beratungsstelle. Das Gesetz bot rechtliche Alternativen zur Abschiebung in Länder, in denen die Opfer mit Vergeltung oder Härten rechnen mussten. Nach Abschluss des Hauptverfahrens können die Behörden nach deutschem Recht in humanitären Härtefällen, bei öffentlichem Interesse oder falls für die Betroffenen in ihrem Herkunftsland Gefahr für Leib oder Leben droht oder ihre Freiheit in Gefahr ist, Aufenthaltsgenehmigungen ausstellen, allerdings stellte GRETA bei der Anwendung des Gesetzes erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern fest. Weiterhin entschied das Bundesverfassungsgericht im September 2020, dass die Einwanderungsbehörden die Menschenhandelsproblematik, mit der Asylsuchende sich nach Ablehnung des Antrags bei einer Abschiebung in das Heimatland konfrontiert sehen, berücksichtigen und daher über den Antrag neu entscheiden müssen. Wie Beratungsstellen berichteten, waren Experten für Menschenhandel des BAMF nicht bei allen Anhörungen zu Abschiebungen anwesend oder eingebunden. Familienangehörigen wurde unter bestimmten Umständen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen konnten Opfer in Strafverfahren als Nebenkläger auftreten und hatten Anspruch auf einen kostenlosen Rechtsbeistand, einen Dolmetscher und die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche im Rahmen des Strafverfahrens. Zwar kann der Staat laut Gesetz Entschädigung leisten, sie wird allerdings nur Opfern zugesprochen, die unmittelbar physische Gewalt erfahren haben. Die Behörden machten keine Angaben darüber, ob es im Berichtszeitraum Opfer gab, die eine Entschädigung erhielten. Im November 2019 wurde das Opferschutzgesetz geändert. Demnach wird der Kreis der Berechtigten mit Inkrafttreten der neuen Regelung im Januar 2024 von Opfern physischer Gewalt auf Opfer psychischer Gewalt erweitert, was zu mehr Entschädigungszahlungen für Opfer von Menschenhandel führen könnte. Behördenangaben zufolge erhielten während des Berichtszeitraumes zwei Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung eine Entschädigung in Folge zivilrechtlicher Ansprüche im Rahmen von Verfahren, die einem Strafprozess anhafteten (im vorherigen Berichtszeitraum hatte es keine Entschädigungszahlungen gegeben). NGOs und GRETA berichteten, dass Opfer nicht systematisch über ihre Rechte informiert wurden. Die audiovisuelle Aufzeichnung von Zeugenaussagen ist rechtlich zulässig. Im Berichtszeitraum wurden Maßnahmen verabschiedet, um die Belastung für die Opfer und das Risiko einer erneuten Traumatisierung durch wiederholte Zeugenaussagen während des Gerichtsverfahrens zu reduzieren, sodass in manchen Fällen keine Zeugenaussage mehr verlangt wurde. Die Behörden boten bei Bedarf Zeugenschutz an. Die Zeugen wurden von der Polizei zu den Verfahren begleitet; im Jahr 2020 wurde insgesamt 13 Opfern von Menschenhandel Zeugenschutz ermöglicht, im Jahr 2019 waren es 17.
PRÄVENTION
Es gab weiterhin staatliche Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenhandel. Deutschland hatte noch immer keinen nationalen Aktionsplan für sämtliche Formen von Menschenhandel. Die Regierung hat jedoch einen Strategieentwurf zur Bekämpfung von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung erstellt. Zwar verfügte die Regierung über keinen speziellen Ausschuss für die Koordinierung von Maßnahmen gegen alle Formen von Menschenhandel, es bestanden jedoch drei behördenübergreifende Arbeitsgruppen auf Länderebene, die sich miteinander abstimmten und sich mit allen Formen von Menschenhandel befassten. Die behördlichen Arbeitsgruppen kamen im Jahr 2020 viermal zusammen, um Maßnahmen zur Eindämmung von Menschenhandel zu besprechen, unter anderem die Ernennung eines nationalen Berichterstatters, die Identifizierung von minderjährigen Menschenhandelsopfern und Angebote für diese, die Ausbeutung von Opfern im Internet und den Arbeitsschutz im Baugewerbe. Weiterhin richtete die Regierung im Jahr 2020 im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine eigene Abteilung zur Koordinierung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Menschenhandel und der nationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung ein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales koordinierte die Bekämpfung des Menschenhandels zur Arbeitsausbeutung. Das BMFSFJ unterstützte in Reaktion auf die Corona-Pandemie die Entwicklung mehrerer Angebote für Opfer von Menschenhandel und setzte sich für einen stärkeren Fokus auf Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung und auf Kinder als Opfer von Menschenhandel ein. Die Regierung hat noch immer keinen nationalen Berichterstatter, eine der wichtigsten Empfehlungen aus den GRETA-Berichten der Jahre 2019 und 2015. Die Regierung veröffentlichte weiterhin ihren jährlichen Bericht zum Menschenhandel. Die Regierung initiierte eine bundesweite Aufklärungskampagne mit dem Schwerpunkt Gewalt gegen Frauen, die aber auch über Menschenhandel informierte; weiterhin initiierte sie eine regionale Aufklärungskampagne mit dem Schwerpunkt Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, in deren Rahmen 2.000 Poster an zentralen Orten ausgehängt wurden. Die Bundesregierung beteiligte sich über NGOs an der Finanzierung mehrerer Aufklärungsveranstaltungen und Konferenzen, einschließlich eines vom KOK umgesetzten Projektes für Opfer von Menschenhandel im Kontext von Asyl und internationalem Schutz, einem von der Regierung und NGOs ausgerichteten Seminars, an dem 70 Personen teilnahmen, und 19 weiteren Veranstaltungen im Berichtszeitraum. Die Bundesregierung betrieb keine gesonderte Hotline für Menschenhandel, finanzierte aber weiterhin eine Telefonhotline für von Gewalt betroffene Frauen, die rund um die Uhr in 17 Sprachen erreichbar war. Die Hotline wurde 2019 von 96 möglichen Opfern von Menschenhandel angerufen (2018 waren es 68), über die keine weiteren Informationen bekannt sind. Die Regierung betrieb zudem zusätzlich zu einem von ihr finanzierten und von einer NGO betriebenen nationalen Hilfetelefon für ausländische Arbeitskräfte weitere nationale und regionale Hotlines für Opfer von sexueller Gewalt und für männliche Opfer von Gewalt, einschließlich von Menschenhandel, allerdings lagen zu den Opfern von Menschenhandel für diese Hotlines keine Zahlen vor.
Im Berichtszeitraum waren unzureichende Kontrollen, betrügerische Anwerbung von Arbeitskräften und die anhaltend prekäre Lage von Wander- und Saisonarbeitskräften auch weiterhin Grund zur Sorge. Zwar gab es Regelungen zum Schutz von ausländischen Arbeitskräften vor Arbeitsvermittlern und ausbeuterischen Unternehmen, einschließlich Subunternehmen, allerdings waren diese nicht wirksam und im Berichtszeitraum wurden den Behörden zufolge keine zivil- oder strafrechtlichen Verfahren wegen betrügerischer Arbeitsvermittlung oder Menschenhandel zu Arbeitsausbeutung eingeleitet. Die gesetzlichen Regelungen erlauben es Arbeitsvermittlern, für die Vermittlung unbefristeter Stellen bis zu 2.000 Euro zu verlangen. Private Arbeitsvermittler benötigten zudem keine Betriebslizenz. Die Zahl der Saisonarbeiter wurde im Berichtszeitrum aufgrund der Corona-Pandemie zwar begrenzt, jedoch trugen einige der ergriffenen Maßnahmen zu einem erhöhten Menschenhandelsrisiko bei, auch dadurch, dass viele Arbeiter nach ihrer Ankunft keine Möglichkeit hatten, ihren Arbeitgeber zu wechseln. Weiterhin berichteten NGOs von landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland, die ausländischen Arbeitskräften ihre Ausweisdokumente vorenthielten und die rechtlichen Vorgaben zu Mindestlohn, Arbeitszeiten und Hygienebedingungen nicht einhielten. Im Jahr 2020 wurden Gesetze zum besseren Schutz von ausländischen Arbeitern verabschiedet, die eine staatliche Finanzierung für Beratungsstellen, eine Beschränkung der Zahl der Subunternehmen in der fleischverarbeitenden Industrie, eine Ausweitung der Kontrollen, eine Erhöhung der Strafzahlungen sowie eine elektronische Arbeitszeiterfassung vorsehen. Die der Zollbehörde untergeordnete Arbeitseinheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führte laut eigenen Angaben im Jahr 2020 44.702 Arbeitskontrollen durch, verglichen mit 54.733 im Jahr 2019. Im Rahmen einer Prüfung kontrollierte die FKS 45 Menschen und leitete 19 Strafverfahren ein, mehrheitlich gegen ausländische Arbeitskräfte wegen arbeitsrechtlicher Vergehen, aber in einigen Fällen auch aufgrund von Lohnausbeutung und gefälschten Unterlagen.
Die Regierung bot deutschen Diplomatinnen und Diplomaten vor der Versetzung zwar keine flächendeckenden Schulungen zu Maßnahmen gegen Menschenhandel an, die Behörden führten jedoch jährlich persönliche Gespräche mit Hausangestellten, die von Botschaften in Berlin beschäftigt wurden. Dabei war der Arbeitgeber nicht anwesend, es mussten Gehaltszahlungen nachgewiesen werden und die Beschäftigten wurden über ihre Rechte aufgeklärt. Das Mandat der FKS war bereits zu einem früheren Zeitpunkt auf Menschenhandel ausgeweitet worden, wodurch mehr Mitarbeitende zur möglichen Identifizierung der Opfer von Zwangsarbeit zur Verfügung standen. Die FKS war nicht befugt, ohne das Einverständnis der Hausbesitzer Kontrollen bei Hausangestellten durchzuführen – unter denen sich die meisten Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung finden –, was die Anfälligkeit für Menschenhandel erhöhte. 2020 stieß die Regierung ein bilaterales Beschäftigungsabkommen mit Rumänien an und unterzeichnete zwei bilaterale Beschäftigungsabkommen mit den Regierungen von Bulgarien und Georgien. Ziel ist der Schutz von gefährdeten Wanderarbeitskräften, allerdings steht ihre Umsetzung noch aus. Deutschland und Bulgarien veröffentlichten eine gemeinsame Broschüre zu den Rechten bulgarischer Arbeitnehmer in Deutschland und zu den verfügbaren Leistungen. Die Regierung finanzierte mehrere Programme gegen Menschenhandel im Ausland, unter anderem in Mauretanien und Niger. Die Regierung unternahm keine Anstrengungen, die Nachfrage nach gewerblich angebotenen sexuellen Handlungen zu verringern. Die Behörden bemühten sich durch eine Aufklärungskampagne und durch gemeinsame Ermittlungen im Verdachtsfall eines deutschen Sextouristen mit den brasilianischen Behörden, die Nachfrage nach internationalem Sextourismus durch deutsche Staatsangehörige zu reduzieren. Im Mai 2020 wurde ein deutscher Staatsbürger von kenianischen Behörden verhaftet. Ihm wurden Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Sextourismus mit Kindesmissbrauch vorgeworfen. Über eine Zusammenarbeit mit deutschen Behörden lagen keine Angaben vor.
OPFERPROFILE
Wie schon in den vergangenen fünf Jahren berichtet wurde, beuten Menschenhändler in Deutschland sowohl deutsche als auch ausländische Opfer aus. Die Corona-Pandemie erhöhte die Anfälligkeit der Opfer für Menschenhandel, einschließlich zunehmender Isolation von Wander- und Saisonarbeitskräften sowie von Opfern von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, was zu einer erschwerten Erfassung durch die Behörden und NGOs führte. Teilweise bedingt durch die Corona-Pandemie nutzen Täter beim Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung zur Anwerbung und Ausbeutung ihrer Opfer zunehmend Onlineplattformen und mieten Wohnungen an, um die Spuren ihrer illegalen Tätigkeiten zu verwischen. Die meisten ermittelten Opfer von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in Deutschland sind EU-Bürger, hauptsächlich deutsche, bulgarische und rumänische Staatsangehörige (unter denen sich ein signifikant hoher Prozentsatz ethnischer Roma befindet). Weitere Herkunftsländer der Opfer außerhalb der EU sind insbesondere China, Thailand, Nigeria und andere afrikanische Länder. Transsexuelle Frauen aus Thailand sind besonders stark von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung gefährdet und werden vor ihrer Abreise oft über ihre Arbeitsbedingungen und Löhne getäuscht. Familienmitglieder in organisierten Gruppen zwingen die Opfer in den Menschenhandel. So werden Schätzungen zufolge etwa 11 Prozent der Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung von Familienmitgliedern angeworben, denen sie vertrauen. Ähnlich zwingen Roma-Familien ihre – männlichen und weiblichen – Kinder mitunter zu kommerziellem Straßensex. Die Behörden berichten weiter über die weit verbreiteten jungen männlichen Täter, auch „Loverboys“ genannt, die Mädchen und Frauen oft über ein vorgespieltes Liebesverhältnis zu sexueller Ausbeutung nötigen. Menschenhändler nahmen Migranten und Geflüchtete weiterhin ab deren Ankunft ins Visier. Unter Vorspiegelung falscher Tatsachen werben Menschenhändler, nigerianische Staatsangehörige und sogenannte „Madams“, auch weiterhin nigerianische Frauen und Mädchen an und zwingen sie später, in der ausbeuterischen Lage zu bleiben, indem sie sie einen „Voodoo-Eid“ schwören lassen, während nigerianische „Bruderschaften“ zunehmend Gewalt anwenden. Einige Nichtregierungsorganisationen berichten, dass die Zahl der Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung in den ersten Jahren nach der Umsetzung des Prostitutionsgesetzes 2016 gestiegen sei. Die nigerianische und die europäische Mafia arbeiten zunehmend zusammen, um Menschenhandel aus Afrika zu erleichtern. Mehrere ausländische Regierungen berichten weiter über deutsche Sextouristen. Opfer von Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung sind überwiegend männlich und stammen mehrheitlich aus europäischen Ländern wie Nordmazedonien, Lettland, der Ukraine, Bulgarien, Polen und Rumänien, aber auch aus Afghanistan, Pakistan und Vietnam. Die Ausbeutung der Arbeitskraft durch Menschenhändler findet vor allem auf Baustellen statt, aber auch in Hotels, bei Saisonkräften, in Restaurants und bei Beschäftigten in Privathaushalten. Die Anzahl der gemeldeten Kinder unter den Opfern in diesem Bereich stieg an. Ausländische Arbeitskräfte sind für den Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung anfällig, insbesondere in Fleisch verarbeitenden Betrieben und besonders, wenn Unternehmen Arbeitnehmer über Subunternehmen anwerben, die bei der Anwerbung von Arbeitskräften unter Umständen betrügerische Praktiken eingesetzt haben. Menschenhändler beuten Roma und unbegleitete ausländische Minderjährige sexuell aus, nötigen sie zum Betteln und zu anderen strafbaren Handlungen.
Originaltext: 2021 Trafficking in Persons Report: Germany