Länderberichte über Religionsfreiheit 2022 – Bundesrepublik Deutschland
Seit 1998 legt das US-Außenministerium dem Kongress jährlich einen Bericht über den internationalen Umfang und die Qualität der Religionsfreiheit in 194 Ländern vor. Die Länderberichte werden auf Grundlage von Meldungen der US-Auslandsvertretungen erstellt und von der Abteilung für Demokratie, Menschenrechte und Arbeitsfragen des US-Außenministeriums herausgegeben.
Wir haben den Jahresbericht 2022 über Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland, der am 15. Mai 2023 auf der Website des US-Außenministeriums veröffentlicht wurde, übersetzt.
Zusammenfassung
Das Grundgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund der Religion und gewährleistet die Freiheit des Glaubens und Gewissens sowie die ungestörte Religionsausübung. Das Gesetz verbietet den Aufruf zu Gewalt, Volksverhetzung oder willkürlichen Maßnahmen gegen Religionsgemeinschaften oder ihre Mitglieder sowie die Diffamierung religiöser Gruppen. Die 16 Bundesländer verfügen bei der Anerkennung von Religionsgemeinschaften über beträchtliche Unabhängigkeit. Nicht anerkannte Religionsgemeinschaften erhalten keine Steuervorteile. Laut Gesetz darf die Bundesregierung „nichttraditionelle“ Religionsgemeinschaften als „Sekten“ einordnen und der Öffentlichkeit „genaue Informationen“ über sie zur Verfügung stellen und vor ihnen warnen.
Im Laufe des Jahres wurde ein Polizeibeamter, der mit dem Schutz jüdischer Einrichtungen beauftragt war, wegen Volksverhetzung verurteilt; die Behörden fanden in seiner Wohnung eine Hakenkreuzfahne. Außerdem wurde ein ehemaliger Bundeswehroffizier verurteilt, in dessen Wohnung NS-Material und andere antisemitische Schriften, Schusswaffen und Sprengstoff gefunden wurden, weil er Anschläge gegen hohe Beamte und einen jüdischen Menschenrechtsaktivisten geplant hatte. Das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz beobachteten weiterhin die Aktivitäten zahlreicher muslimischer Gemeinschaften und Moscheen mit Verbindungen zu islamistischen Gruppen sowie Scientology. Viele Landes- und Bundespolitiker forderten die Schließung des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH), das die Regierung „neben der iranischen Botschaft als die wichtigste Vertretung des Iran in Deutschland“ bezeichnete. Nordrhein-Westfalen (NRW) verbot eine Moschee in Dortmund wegen Verstoßes gegen die verfassungsmäßige Ordnung, und Behörden in sechs Bundesländern durchsuchten mehrere Grundstücke im Zusammenhang mit einer Moschee in Bad Kreuznach, die verdächtigt wird, mit einer verbotenen islamistischen Gruppe in Verbindung zu stehen. Es wurden drei Personen festgenommen und Waffen, Daten und Hunderttausende von Euro beschlagnahmt. In einigen Bundesländern blieb das Tragen religiöser Symbole für bestimmte Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes weiter eingeschränkt oder verboten. Das Militärrabbinat der Bundeswehr wurde von einem auf drei Seelsorger erweitert, allerding hatte das Bundesverteidigungsministerium unter Berufung auf anhaltende Hindernisse immer noch keine Imame als Seelsorger ernannt. Laut Angaben der Zeugen Jehovas schränkten die Behörden in mehreren Städten die öffentliche Nutzung von Ausstellungswagen mit religiöser Literatur ein oder verboten sie ganz. Ahmadiyya-Musliminnen und Muslime gaben an, dass Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Asylverfahren häufig Skepsis bezüglich des Glaubensbekenntnisses von Ahmadiyya-Gläubigen äußerten oder Bedenken, dass sie ihren Glauben in ihrem Heimatland nicht offen praktizieren könnten, nicht ernst nahmen.
Mehrere Bundesländer legten Programme zur Aufklärung der Öffentlichkeit über Antisemitismus auf und richteten Mechanismen ein, über die Opfer antisemitische Vorfälle melden können. Hochrangige Regierungsvertreterinnen und -vertreter verurteilten weiterhin Antisemitismus sowie islamfeindliche Haltungen und Taten. Im September erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz den Kampf gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und Rassismus zur „allerhöchsten Priorität“ des Landes. Am 30. November veröffentlichte die Bundesregierung ihre erste Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben.
Es gab zahlreiche Berichte über antisemitische, islamfeindliche und christenfeindliche Vorfälle, darunter Überfälle, verbale Belästigung, Drohungen, Diskriminierung, Vandalismus und Demonstrationen. Die vorläufige Kriminalstatistik des Innenministeriums für das Jahr 2022 verzeichnet 2.639 antisemitische Straftaten, 12,8 Prozent weniger als 2021. Bei den antisemitisch motivierten Straftaten kam es in 88 Fällen zu Gewalt, eine Zunahme von 37,5 Prozent im Vergleich zu 2021. Das Ministerium registrierte im Jahr 2021 (dem letzten Jahr, für das solche Zahlen vorlagen) 662 islamfeindliche und 109 christenfeindliche Straftaten, was einem Rückgang von 28,7 Prozent bzw. 22,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die meisten Personen, die islamfeindliche Straftaten begingen, wurden als Rechtsextremistinnen und -extremisten eingestuft. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass Personen, die christenfeindliche Straftaten begingen, aus unterschiedlichen Lagern stammten.
Einer im Mai veröffentlichten Umfrage zufolge war über die Hälfte der Bevölkerung des Landes der Ansicht, dass Antisemitismus ein weit verbreitetes und größer werdendes Problem ist. Eine Mehrheit machte Rechtsextremistinnen und -extremisten für die Verbreitung von Antisemitismus verantwortlich, wobei muslimische Befragte öfter als andere Befragte anti-israelische Stimmungen dafür verantwortlich machten. Im Laufe des Jahres gab es mehrere Fälle von Übergriffen auf Musliminnen mit Kopftuch. Laut einem von der Berliner Landesregierung in Auftrag gegebenen Bericht gab es in den öffentlichen Einrichtungen des Bundeslandes eine „virulente“ Diskriminierung von Frauen, die Kopftuch tragen. Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Gemeinde warnten weiterhin vor der Verbindung zwischen Corona-Verschwörungstheorien, rechtsextremen Gruppen und Antisemitismus. Im Laufe des Jahres gab es mehrere Fälle von Vandalismus an Kirchen, jüdischen Friedhöfen, Moscheen und Königreichssälen der Zeugen Jehovas.
Die US-Botschaft und die fünf Konsulate arbeiteten weiterhin auf allen Ebenen eng mit den Regierungsbehörden zusammen, um auf Fälle religiöser Intoleranz zu reagieren. Die Botschaft und die Konsulate arbeiteten eng mit jüdischen Gemeinden zusammen, um Programme zur Förderung religiöser Toleranz und zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus im Zusammenhang mit Religion und Antisemitismus zu unterstützen. Die Botschafterin wies regelmäßig auf die Geschichte ihrer Familie hin, die vor religiöser Verfolgung geflohen war, um für Religionsfreiheit und Toleranz zu werben und die Verantwortung der Gesellschaft zu betonen, gegen Bedrohungen der Religionsfreiheit vorzugehen. Bei ihrem Besuch im Dezember in Berlin traf sich die US-Sondergesandte für Holocaust-Fragen in Berlin mit führenden Regierungsvertreterinnen und -vertretern, die für Holocaust-Gedenken, Bildung und Restitution zuständig sind, sowie mit Personen, die in offizieller Funktion gegen Antisemitismus kämpfen. Die Botschaft nutzte virtuelle Programme, um wahrheitsgetreue Informationen über den Holocaust zu vermitteln und warb über soziale Medien für religiöse Toleranz, wobei sie das Engagement der Botschafterin und hochrangiger Botschaftsmitarbeitender für dieses Thema hervorhob.
Abschnitt I. Religiöse Demografie
Die US-Regierung schätzt die Bevölkerung auf 84,3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner (Mitte 2022). Inoffizielle Schätzungen, die auf der Volkszählung von 2011 (dem letzten Jahr, für das Zahlen vorliegen), auf Personenstandsregistern und von Religionsgemeinschaften zur Verfügung gestellten Zahlen beruhen, legen nahe, dass etwa 27 Prozent der Bevölkerung römisch-katholisch sind und 25 Prozent der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehören – einem Zusammenschluss aus lutherischen und evangelisch-reformierten (calvinistischen) Kirchen und der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union. Andere protestantische Konfessionen wie die Neuapostolische Kirche, Baptistengemeinden und nicht konfessionsgebundene Christen machen etwa 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Zwei Prozent der Bevölkerung sind orthodoxe Christen.
2021 veröffentlichten Schätzungen der Regierung zufolge sind ca. 6,6 Prozent der Bevölkerung muslimischen Glaubens. Davon sind 74 Prozent Sunniten, acht Prozent Aleviten, vier Prozent Schiiten, ein Prozent Ahmadis und ein Prozent gehört weiteren Gruppen wie den Alawiten und Sufisten an. Die verbliebenen zwölf Prozent gaben an, keiner der genannten Gruppen anzugehören oder ihre Zugehörigkeit nicht offenlegen zu wollen. Die Nachrichtendienste schätzen die Zahl der salafistischen Muslime in Deutschland auf etwa 11.900. Der Anteil der jüdischen Bevölkerung wird sehr unterschiedlich geschätzt; die Jüdische Gemeinde zählte Ende 2021 91.813 beitragszahlende Mitglieder. Das Bundesministerium des Inneren geht von 95.000 Jüdinnen und Juden aus, während andere Schätzungen – unter Einbeziehung der Jüdinnen und Juden, die keiner bestimmten Gemeinde angehören –, eher bei 225.000 liegen.
Der säkularen Nichtregierungsorganisation Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst (REMID) zufolge machen Buddhisten (300.000), Zeugen Jehovas (169.272), Hindus (100.000), Jesiden (100.000), die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzen Tage (Mormonen) (39.724), Sikhs (25.000) und Scientology (3.500) zusammen weniger als ein Prozent der Bevölkerung aus. Die Schätzungen von REMID basieren auf Mitgliedern, die bei einer Religionsgemeinschaft registriert sind. Laut der gemeinnützigen Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland gehören etwa 39 Prozent der Bevölkerung entweder keiner Religionsgemeinschaft an oder sind Mitglied einer Religionsgemeinschaft, die in den staatlichen Statistiken nicht erfasst wird.
Abschnitt II. Status der Achtung der Religionsfreiheit durch die Regierung
Rechtliche Rahmenvorgaben
Das Grundgesetz verbietet Diskriminierung aufgrund der religiösen Überzeugung und gewährleistet die Freiheit des Glaubens und des Gewissens sowie die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und die ungestörte Religionsausübung. Außerdem darf es laut Grundgesetz keine Staatskirche geben. Aus dem Grundgesetz geht hervor, dass niemand zur Offenlegung seiner religiösen Überzeugung verpflichtet oder zur Teilnahme an religiösen Handlungen gezwungen werden kann. Es sieht Religionsunterricht im Lehrplan der öffentlichen Schulen vor, und die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht zu entscheiden. Das Grundgesetz gewährleistet das Recht zur Gründung privater Konfessionsschulen und zur Gründung von Religionsgemeinschaften. Es sieht vor, dass sich jede Gruppe ohne Zwang zu privaten religiösen Zwecken organisieren darf. Es räumt eingetragenen Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die Möglichkeit ein, öffentliche Subventionen der Bundesländer zu erhalten und beim Militär, in Krankenhäusern und Justizvollzugsanstalten Gottesdienste anzubieten.
Ein Bundesgesetz verbietet Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.
Das Strafgesetzbuch verbietet die Aufforderung zu Gewalt oder die Aufstachelung zu Hass oder das Ergreifen willkürlicher Maßnahmen gegen Religionsgemeinschaften oder ihre Mitglieder. Verstöße werden mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Es verbietet außerdem den Angriff auf die Würde von Religionsgemeinschaften oder deren Mitglieder durch Beschimpfen, böswilliges Verächtlichmachen oder Verleumdung und sieht eine Höchststrafe von fünf Jahren Haft vor, wobei Freiheitsstrafen selten verhängt werden. Das Verbot und das Strafmaß gelten auch für Äußerungen im Internet. Das Strafgesetzbuch verbietet außerdem die Beleidigung einer religiösen Organisation in Deutschland, ihrer Einrichtungen oder Praktiken sowie die Beleidigung des Glaubens oder der Weltanschauung anderer, wenn sie geeignet ist, den öffentliche Frieden zu stören. Verstöße werden mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet, werden allerdings selten strafrechtlich verfolgt. Das Strafgesetzbuch verbietet, Gottesdienste oder gottesdienstliche Handlungen zu stören; Störenden droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Nationalsozialistische Propaganda, das Leugnen des Holocausts und Volksverhetzung sind gesetzlich verboten und werden mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft.
Per Gesetz müssen soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen in Deutschland angemeldeten Nutzenden Verfahren zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte und zur Entfernung oder Sperrung des Zugangs innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde einführen. Diese Frist verkürzt sich bei „offensichtlich rechtswidrigen“ Inhalten auf 24 Stunden. Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Rechtswidrig sind Inhalte unter anderem dann, wenn es sich um laut Strafgesetzbuch strafbare Tatbestände handelt, wie die Beschimpfung von Religionsgesellschaften und das Leugnen historischer Gräueltaten.
Die Bundesregierung darf „nichttraditionelle“ Religionsgemeinschaften – wie Scientology – rechtmäßig als „Sekten“, „Jugendreligionen“ und „Jugendsekten“ einordnen und „genaue Informationen“ über sie an die Öffentlichkeit geben oder vor ihnen warnen. Unzulässig ist dabei allerdings, diese Gruppen als „destruktiv“, „pseudo-religiös“ oder „manipulativ“ zu bezeichnen. Gerichte urteilten bereits zuvor in mehreren Fällen, dass der Staat Religionen gegenüber neutral bleiben muss und nur dann eine öffentliche Warnung aussprechen darf, wenn das Angebot einer Religionsgemeinschaft die Grundrechte einer Person gefährden oder die Person in physische oder finanzielle Abhängigkeit bringen kann.
Religionsgemeinschaften müssen eingetragen sein, wenn sie als gemeinnützige Vereine gelten und damit von der Steuerbefreiung profitieren wollen. Anträge auf Eintragung werden von den Landesbehörden geprüft, die die Steuerbefreiung üblicherweise gewähren. Wird die Entscheidung angefochten, unterliegt sie der gerichtlichen Prüfung. Wird eine Steuerbefreiung beantragt, so muss anhand der Satzung, Geschichte und Aktivitäten der Gemeinschaft nachgewiesen werden, dass es sich um eine Glaubensgemeinschaft handelt.
Die besondere Partnerschaft, die zwischen den Ländern und den als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften besteht, wird im Grundgesetz umrissen. Jede Religionsgemeinschaft kann den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beantragen, der sie – wenn er gewährt wird – dazu berechtigt, von den Mitgliedern, die den Steuerbehörden ihre Religionszugehörigkeit mitteilen müssen, Steuern zu erheben (in Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent und in anderen Bundesländern neun Prozent). Die Bundesländer ziehen die Kirchensteuer für die Religionsgemeinschaften getrennt von und zusätzlich zur Einkommenssteuer ein. Für den Einzug der Steuern zahlen Körperschaften des öffentlichen Rechts eine Aufwandsentschädigung an den Staat, aber nicht alle Gruppen mit diesem Status machen davon Gebrauch. Mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind bestimmte Rechte verbunden, beispielsweise Steuerbefreiungen, die höher sind als jene für gemeinnützige Organisationen, Vertretung in Aufsichtsräten öffentlich-rechtlicher Fernseh- und Rundfunkanstalten und arbeitsrechtliche Sonderregelungen. Die Landesregierungen bezuschussen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die öffentliche Dienstleistungen anbieten, wie beispielsweise konfessionelle Schulen und Krankenhäuser. Aufgrund von historischen „Staatskirchenverträgen“, die bis in die Zeit vor 1919 zurückreichen, unterstützen alle Bundesländer, mit Ausnahme von Hamburg und Bremen, darüber hinaus die katholische Kirche und die EKD mit unterschiedlich hohen, jährlichen Beträgen.
Die Entscheidung über die Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft wird laut Grundgesetz auf Länderebene getroffen. Die jeweiligen Länder knüpfen ihre Entscheidung an verschiedene Bedingungen, unter anderem die Gewähr des dauerhaften Bestehens, die Mitgliederzahl sowie die Achtung der verfassungsmäßigen Ordnung und der Grundrechte des Einzelnen. Etwa 180 Religionsgemeinschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt, dazu gehören die katholische Kirche, die EKD, die Alevitischen Muslime, die Bahai, die Baptisten, die Christlichen Wissenschaftler, die Hindus, die Zeugen Jehovas, die Juden, die Mennoniten, die Methodisten, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, die Heilsarmee und die Siebenten-Tags-Adventisten. Außer der Islamischen Ahmadiyya-Gemeinschaft, die in Hessen und Hamburg eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, wurde keiner anderen muslimischen Gemeinde dieser Status gewährt. Kein Bundesland erkannte Scientology als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als gemeinnützigen Verein an.
Das Tierschutzrecht verbietet die Tötung von Tieren ohne Betäubung auch bei Anwendung halaler und koscherer Schlachtrituale. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erlaubt sachkundigen Personen jedoch das Schlachten ohne Betäubung in einem registrierten Schlachthof unter Aufsicht des zuständigen Veterinäramts, wenn das Fleisch nur zum Verzehr durch Mitglieder von Religionsgemeinschaften bestimmt ist, die eine Schlachtung ohne Betäubung vorschreiben.
Bundesrecht erlaubt es Behörden, das Ausmaß von Tätowierungen, Kleidung, Schmuck und Frisuren oder Bartstilen von Beamtinnen und Beamten zu regeln, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordern. Haben diese Symbole einen religiösen Bezug, dürfen sie rechtlich nur dann eingeschränkt oder ganz untersagt werden, wenn sie „objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen“.
Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge verstößt das allgemeine Kopftuchverbot für Lehrerinnen gegen das Recht auf freie Religionsausübung. Die Umsetzung wird allerdings den Bundesländern überlassen, die besondere Umstände berücksichtigen können. Bayern und Nordrhein-Westfalen haben keine strikten Richtlinien; die Behörden entscheiden dort im Einzelfall. Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen verbieten Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht. In Hessen und im Saarland dürfen Lehrerinnen ein Kopftuch tragen, sofern sie damit nicht den „Schulfrieden“ stören oder die staatliche Neutralität gefährden. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ist die vollständige Gesichtsverschleierung bei Lehrerinnen (beispielweise mit Nikab oder Burka) nicht erlaubt. Berlin verbietet sichtbare Zeichen religiöser Zugehörigkeit bei der Polizei, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und in den Strafverfolgungsbehörden, nicht jedoch bei Lehrenden an Grund- und Sekundarschulen. In Niedersachsen und Bayern dürfen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und -anwälte im Gerichtssaal keine religiösen Symbole oder religiöse Kleidung tragen. In anderen Bundesländern schränken Gesetze das Tragen religiöser Symbole unter bestimmten Umständen ein.
Aus Sicherheitsgründen und aus Gründen der verkehrspolizeilichen Überwachung verbieten die Bundesgesetze das Verschleiern des Gesichts am Steuer, auch mit einem Nikab. Verstöße werden mit einer Geldbuße von 60 Euro geahndet.
Das Landesrecht in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg verbietet die Vollverschleierung von Schülerinnen durch beispielsweise Nikab oder Burka an Grundschulen und weiterführenden Schulen. Das Verbot der Vollverschleierung gilt jedoch nicht für Hochschulen. Laut Bundesrecht können Religionsgemeinschaften besonders ausgebildeten Personen erlauben, in den ersten sechs Monaten nach Geburt eines männlichen Kindes Beschneidungen durchzuführen. Ab einem Alter von sechs Monaten müssen Beschneidungen laut Gesetz „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ und ohne Verursachung unnötiger Schmerzen durchgeführt werden.
Alle Bundesländer bieten an öffentlichen Schulen Religions- und Ethikunterricht an. Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder mit einer vergleichbaren Rechtsstellung, die ihnen durch eine Sondervereinbarung auf Landesebene eingeräumt wurde, können Religionslehrende ernennen und in Zusammenarbeit mit den Bundesländern einen im Einklang mit dem Grundgesetz stehenden Religionslehrplan erarbeiten. Die Bundesländer kommen für die Gehälter der Lehrer auf. Die meisten öffentlichen Schulen bieten in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Kirche evangelischen und katholischen und, bei einer ausreichenden Zahl interessierter Schüler (mindestens zwölf, dies variiert aber je nach Bundesland), auch jüdischen Religionsunterricht an. In Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein wird teilweise auch islamischer Religionsunterricht angeboten. In den meisten Bundesländern bieten die muslimischen Gemeinden oder muslimische Verbände diesen Unterricht an, in Bayern und Schleswig-Holstein ist das Land dafür zuständig. In Bremen bieten die Schulen konfessionsübergreifenden Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler an. In Hamburg bietet der Staat seit Beginn des Schuljahres 2022/23 in Absprache mit der katholischen Kirche, der EKD, der jüdischen Gemeinde und mehreren muslimischen Verbänden einen konfessionsübergreifenden Religionsunterricht für alle Schülerinnen und Schüler an, der zuvor von der EKD erteilt wurde.
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen, können sich davon befreien lassen. In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, stattdessen Ethikunterricht zu wählen. Solange grundlegende Vorgaben des Lehrplans eingehalten werden, gestatten die Landesbehörden den Religionsgemeinschaften im Allgemeinen die Einrichtung von Privatschulen. Laut Grundgesetz gibt es eine Schulpflicht und häuslicher Unterricht ist — auch, wenn er aus religiösen Gründen erteilt werden soll — in allen Bundesländern verboten.
Eine Verordnung der bayerischen Landesregierung schreibt vor, dass in allen Behörden der bayerischen Staatsverwaltung ein Kreuz im Eingangsbereich hängen muss.
Der Staat leistet jährliche Zahlungen an NS-Opfer und ihre Nachkommen und weitet den Anwendungsbereich und somit den Kreis der Anspruchsberechtigten regelmäßig aus.
Deutschland ist Vertragspartei des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte.
STAATLICHE PRAKTIKEN
Wie die Nachrichtensendung Hessenschau berichtete, befand das Verwaltungsgericht Wetzlar am 11. Januar einen Polizeibeamten, der zur Bewachung jüdischer Einrichtungen in Frankfurt eingesetzt war, der Volksverhetzung für schuldig, weil er im Internet extremistisches Material, darunter Videos und Fotos von Hitler, verbreitet und illegal eine Schusswaffe und Munition besessen hatte. Das Gericht verurteilte ihn zu 16 Monaten auf Bewährung und wies ihn an, eine Geldstrafe von 1.200 Euro an die Bildungsstätte Anne Frank in Frankfurt zu zahlen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fand die Polizei außerdem eine Hakenkreuzfahne. Der Beamte wurde umgehend aus dem Polizeidienst entlassen.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe berichtete in einer Pressemitteilung vom Februar, dass sie zwei Wahlkampfhelfer der baden-württembergischen Partei Die Rechte wegen Volksverhetzung angeklagt habe, weil diese mit einem Fahrzeug, an dem Plakate eines bekannten Holocaust-Leugners und dem Slogan „Israel ist unser Unglück – Schluss damit“ angebracht waren, zur Pforzheimer Synagoge gefahren waren, wo sie eine Rede des Holocaust-Leugners über die am Fahrzeug angebrachten Lautsprecher wiedergaben. Der Vorfall ereignete sich während der Wahlen zum Europäischen Parlament 2019. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wollten die beiden Verdächtigen Hass schüren und zur Gewalt gegen Juden in Deutschland aufrufen. Ein Verhandlungstermin stand zum Jahresende noch nicht fest.
Die Jerusalem Post berichtete, dass ein Frankfurter Gericht den ehemaligen Bundeswehroffizier Franco A. am 15. Juli des Besitzes von Schusswaffen, Munition und Sprengstoff sowie der Planung von Anschlägen auf hochrangige Repräsentanten des Staates und eine prominente jüdische Menschenrechtsaktivistin für schuldig befand. Der Vorsitzende Richter sagte, Franco A. habe eine „verfestigte rechtsextreme, völkisch-nationalistische, insbesondere rassistische und antisemitische Gesinnung“. Der Jerusalem Post zufolge machte Franco A. im Verlauf seines Prozesses Aussagen, in denen er eine bekannte deutsche Holocaust-Leugnerin bewunderte. Außerdem wurden in seiner Wohnung nationalsozialistische Utensilien gefunden sowie Aufzeichnungen von Gesprächen, in denen er Adolf Hitler pries, antisemitische Verschwörungstheorien erörterte und sagte, die Einwanderung habe „Deutschlands rassische Reinheit ruiniert“. Das Gericht verurteilte ihn zu einer fünfeinhalbjährigen Haftstrafe. Er war seit seiner Festnahme im Jahr 2017 in Haft.
Die Hessenschau berichtete, dass die Frankfurter Staatsanwaltschaft und das Hessische Landeskriminalamt am 29. Juli ein Ermittlungsverfahren gegen fünf Frankfurter Polizeibeamte, darunter drei Vorgesetzte, eingeleitet habe, weil sie in Online-Chatforen rechtsextremistisches Material, darunter auch Nazi-Symbole, verbreitet hatten. Die Behörden suspendierten die Beamten, für die Dauer der Untersuchungen.
Die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtete, dass seit September gegen rechte Chat-Netzwerke bei der Polizei in Mülheim (NRW) ermittelt wird, in denen Chat-Mitglieder im Jahr 2021 islamfeindliche Inhalte ausgetauscht hatten. Die Behörden suspendierten 20 Beamtinnen und Beamte.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, verbot das nordrhein-westfälische Innenministerium am 10. März den Dortmunder Moscheeverein Nuralislam, weil er sich gegen die Verfassung und gegen „den Gedanken der Völkerverständigung“ richte. Der Zeitung zufolge spielte der Verein eine „wichtige Rolle“ bei der Rekrutierung von IS-Mitgliedern und unterhielt Verbindungen zum Anführer des IS in Deutschland.
Wie NTV News berichtete, führten die Behörden in Rheinland-Pfalz und fünf weiteren Bundesländern am 28. Juni 50 Razzien im Zusammenhang mit einem Moscheeverein in Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz durch, der im Verdacht steht, durch den Verkauf von Schriften und anderen Propagandamitteln sowie in Predigten die Ideologie der verbotenen islamistischen Vereinigung Kalifatsstaat zu verbreiten. Die Behörden nahmen drei Verdächtige wegen Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation und Verbreitung von verfassungsfeindlicher Propaganda fest. Bei den Durchsuchungen beschlagnahmte die Polizei Schusswaffen, Messer und Säbel, Speichermedien und mehrere hunderttausend Euro.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die Landesämter für Verfassungsschutz (LfV), der Inlandsnachrichtendienst, überwachten weiterhin zahlreiche muslimische Gruppierungen, darunter die von den Vereinigten Staaten als terroristische Vereinigungen eingestuften IS-Terrormiliz, Hisbollah und Hamas sowie Organisationen wie die türkische Hisbollah, die Hizb ut-Tahrir, die Tablighi Jamaat, Millatu Ibrahim, IZH, Muslimbruderschaft, Millî Görüş und verschiedene salafistische Bewegungen. Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen berichtete zwei Moscheen in Leipzig und Plauen weiter zu beobachten, die ihm zufolge stark von Salafisten beeinflusst werden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz schrieb über das IZH, dass es „neben der iranischen Botschaft die wichtigste Vertretung des Iran in Deutschland und ein bedeutendes Propagandazentrum in Europa“ sei, mit dem der iranische Staat versuche, „Schiiten verschiedener Nationalitäten an sich zu binden“ und seine „gesellschaftlichen, politischen und religiösen Grundwerte“ in Europa zu verbreiten. Eine Klage des IZH gegen diese Beschreibung war zum Jahresende noch anhängig. Das IZH blieb Mitglied der Schura, des Rats der islamischen Gemeinschaften in Hamburg. Vertragsgemäß war die Schura weiterhin Partnerin der Hamburger Landesregierung für den Dialog und die Zusammenarbeit mit der gesamten muslimischen Gemeinschaft. Am Ende des Berichtsjahrs unterzog die Landesregierung die Vereinbarung einer Evaluation. Am 17. Juni bestätigte die Landesregierung, dass dem stellvertretenden Vorsitzenden des IZH, Seyed Soleiman Mousavifar, die Aufenthaltsgenehmigung wegen illegaler Aktivitäten, die mit seinem Aufenthaltsstatus nicht vereinbar sind, entzogen wurde. Er verließ das Land am 3. November. Im Oktober berichtete das Hamburger Abendblatt, dass mehrere Abgeordnete der Hamburger Bürgerschaft und des Landesparlaments die Landesregierung aufforderten, das IZH zu schließen, und die Oppositionsparteien CDU und CSU ein entsprechendes Bundesgesetz einbrachten. Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank sagte am 20. Oktober: „Das IZH ist der Gegenpol zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“
Berichten des Bundesamts für Verfassungsschutz und Scientology-Mitgliedern zufolge beobachteten das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz in den sechs Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt die Aktivitäten von Scientology weiter, angeblich, indem sie Scientology-Veröffentlichungen und öffentliche Aktivitäten der Mitglieder auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin auswerteten. Mindestens vier der großen politischen Parteien – CDU, CSU, SPD und FDP – schlossen Scientology-Mitglieder nach wie vor von der Mitgliedschaft in ihrer Partei aus.
„Sektenfilter“, also von potenziellen Arbeitnehmenden zu unterzeichnende Erklärungen, aus denen hervorging, dass sie keinen Kontakt zu Scientology hatten, wurden im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft weiterhin angewendet. Das Online-Magazin Bitter Winter, das sich mit Menschenrechtsthemen befasst, berichtete, dass das Bundesverwaltungsgericht am 6. April das Urteil eines Oberverwaltungsgerichts bestätigte, wonach die Münchner Stadtverwaltung die verfassungsmäßigen Rechte eines Scientology-Mitglieds auf Gleichheit vor dem Gesetz und Religionsfreiheit verletzte, als die Stadt darauf bestand, dass die Frau im Rahmen ihres Antrags auf einen städtischen Zuschuss zu einem Elektrofahrrad in Höhe von 500 Euro, für den sie die sonstigen Anforderungen erfüllte, einen Sektenfilter unterzeichnet. Bitter Winter schrieb: „Obwohl es in dem Fall nicht um ‚Sektenfilter‘ im Allgemeinen ging, scheint die Auffassung des Gerichts darauf hinzudeuten, dass es in Ermangelung eines geeigneten Gesetzes per se verfassungswidrig ist, von einer Person eine Erklärung über ihren Glauben zu verlangen.“
Vom Verfassungsschutz überwachte Organisationen waren auch weiterhin der Ansicht, ihre Überwachung unterstelle, sie seien extremistisch. Dies schränke ihre Möglichkeiten ein, sich für staatlich geförderte Projekte zu bewerben.
Medienberichten zufolge verurteilte das Hamburger Oberlandesgericht am 27. Juli die mit einem IS-Kämpfer verheiratete Bremerin Jalda A. zu fünfeinhalb Jahren Haft, unter anderem weil sie eine jesidische Frau drei Wochen lang als Sklavin hielt, als Jalda A. mit ihrem Mann in Syrien lebte.
Wie die Rheinische Post berichtet, wies die nordrhein-westfälische Landesregierung im September die Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT), die sich in rechtlicher und finanzieller Trägerschaft des Erzbistums Köln befindet, an, die Ausbildung von Priestern einzustellen, die sich nach dem Wintersemester 2019/20 eingeschrieben haben. Die Landesregierung argumentierte, gemäß einem Vertrag aus dem Jahr 1929 zwischen dem Land NRW und dem Vatikan müssten alle in der Erzdiözese ausgebildeten Priester an der staatlichen Universität Bonn studieren und die staatliche Akkreditierung der KHKT im Jahr 2020 sei nur dazu gedacht gewesen, den damals an der KHKT eingeschriebenen Studenten den Abschluss ihres Studiums zu ermöglichen.
Am 15. September gaben die Bundesregierung und die Conference on Jewish Material Claims Against Germany (auch: Claims Conference, JCC) bekannt, sich über zusätzliche Entschädigungen für Holocaust-Überlebende geeinigt zu haben. Die Bundesregierung erklärte sich bereit, 1,3 Milliarden Euro größtenteils für die häusliche Betreuung älterer Überlebender in aller Welt zu zahlen. 12 Millionen Euro davon werden als Soforthilfe an die 8.500 Holocaust-Überlebenden in der Ukraine ausgezahlt. Die Bundesregierung verpflichtete sich außerdem, über die nächsten drei Jahre fast 100 Millionen Euro für Holocaust-Vermittlung im Bildungsbereich aufzuwenden. Bundeskanzler Scholz sagte, die Unterstützung der Holocaust-Erziehung gewinne an Bedeutung, da immer weniger Zeitzeugen noch am Leben seien, um ihre Geschichte zu erzählen. Bundesfinanzminister Christian Lindner sagte: „Wir tragen heute keine individuelle Schuld, aber wir haben eine moralische Verpflichtung und historische Verantwortung für das, was von deutschem Boden und was im deutschen Namen geschehen ist … Unsere Verantwortung besteht auch darin, die Erinnerung an die Shoa zu bewahren.“
Am 30. November veröffentlichte die Bundesregierung ihre Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben. Darin werden fünf Handlungsfelder hervorgehoben: Datenerhebung, Prävention durch Bildung, Erinnerungskultur und Gedenken, härtere Strafen für antisemitische Straftäter und allgemeine Sensibilisierung für die jüdische Geschichte und Kultur.
Bremen hat als einziges Bundesland weiterhin keinen Antisemitismusbeauftragten. Vertreterinnen und Vertreter der Jüdischen Gemeinde in Bremen erklärten, die Gemeinde zöge es vor, Antisemitismus und andere Probleme in einem bestehenden Forum anzusprechen, dem auch der Bürgermeister und die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft angehörten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat nach eigenen Angaben im Rahmen seiner Initiative „Aktuelle Dynamiken und Herausforderungen des Antisemitismus“ im Laufe des Berichtsjahres 12 Millionen Euro für Forschungsprojekte und -netzwerke in ganz Deutschland bereitgestellt. Zu den geförderten Projekten gehörten eine Studie über die Rolle der Justiz bei der Bekämpfung von Antisemitismus, eine Untersuchung zur Vermittlung von Wissen über die jüdische Kultur in der Bevölkerung und ein Projekt, mit dem Lehrerinnen und Lehrern und die Polizei bei der Bekämpfung von Antisemitismus unterstützt werden sollen.
Am 1. April gab das Land Hessen in einer Pressemitteilung den Start einer Online-Plattform zur Bekämpfung von Antisemitismus bekannt. Auf der Website finden sich Informationen und weiterführende Quellen sowie ein Formular zur Meldung von antisemitischen Hassverbrechen und Kontaktinformationen für zusätzliche Unterstützung. Der hessische Innenminister Peter Beuth sagte zu der Seite: „Ab sofort kann Antisemitismus so ganz gezielt auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfasst, analysiert, dokumentiert und damit auch bekämpft werden. Die Botschaft der Landesregierung ist klipp und klar: Diskriminierung und Ausgrenzung haben keinen, unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger hingegen einen festen Platz in unserem Land. Angriffe gegen jüdisches Leben sind immer auch ein Angriff auf unsere demokratische und weltoffene Gesellschaft.“
Wie der öffentlich-rechtliche Sender WDR berichtete, nimmt die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Nordrhein-Westfalen (RIAS NRW) mit Sitz in Düsseldorf seit dem 12. April Meldungen über antisemitische Vorfälle auf – auch solche, die nicht als Straftaten eingestuft werden – und unterstützt die Opfer. Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein betrieb das unabhängige Zentrum, das von der Landesregierung NRW mit 266.000 Euro jährlich gefördert wird.
Am 22. Juli gab die Landesregierung von Sachsen-Anhalt die Eröffnung der Melde- und Beratungsstelle in Halle bekannt, die von der Nichtregierungsorganisation OFEK betrieben und von der Landesregierung finanziert wird. Die Meldestelle unterhielt eine Hotline, um antisemitische Vorfälle unabhängig von ihrer strafrechtlichen Relevanz zu dokumentieren und zu analysieren und die Erfahrungen der Betroffenen vollständig zu erfassen. Die Einrichtung der Meldestelle war Teil des „Landesprogramms für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus“, das die Landesregierung im Jahr 2020 verabschiedet hatte.
Der WDR berichtete, dass ein Kölner Gericht den polnischen Priester Dariusz Oko im Mai zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilte, weil er Homosexuelle 2021 in einem Artikel in der katholischen Zeitschrift Theologisches als „Parasiten“ und „Krebsgeschwüre“ bezeichnet und gesagt hatte, Homosexuelle sollten nicht zum Priesteramt zugelassen werden. Das Gericht verhängte außerdem eine Geldstrafe von 4.000 Euro gegen den Chefredakteur der Zeitschrift.
Vertreter der muslimischen Gemeinschaft forderten das Verteidigungsministerium weiterhin auf, Militärseelsorger für die schätzungsweise 3.000 muslimischen Mitglieder der Bundeswehr zu stellen. Das Verteidigungsministerium erklärte, dass es mangels einer Dachorganisation für Musliminnen und Muslime, mit der das Ministerium verhandeln könne, schwierig sei Imame als Seelsorger zu ernennen, dass es aber weiterhin nach einer Lösung für dieses Problem suchen werde.
Die Bundeswehr teilte mit, dass sie im Berichtsjahr zwei weitere jüdische Seelsorger eingestellt habe, womit sich die Gesamtzahl auf drei erhöht habe. Ziel ist es, für die Betreuung der 150 bis 300 jüdischen Bundeswehrangehörigen insgesamt zehn Rabbinerinnen und Rabbiner zu ernennen. Im Juli führte die Bundeswehr in Zusammenarbeit mit dem Zentralrat der Juden einen einwöchigen Lehrgang für angehende jüdische Seelsorger und ihre Assistenten durch. Die Bundeswehr teilte mit, dass das Militärrabbinat im April den Pessach-Gottesdienst gemeinsam mit der Brody-Synagoge in Leipzig und im Mai den Sukkah-Gottesdienst gemeinsam mit der Synagoge Rykestraße in Berlin abhielt.
Religiöse Gruppen, darunter der Koordinationsrat der Muslime, dem die größten muslimischen Organisationen des Landes angehören, äußerten ihre Sorge, die Behörden könnten Beamtinnen und Beamten das Tragen von Kopftüchern oder anderen religiösen Symbolen auf der Grundlage eines Bundesgesetzes untersagen, wenn diese „objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen“.
Die WAZ berichtete, dass das St. Marien-Krankenhaus, ein öffentliches Krankenhaus in katholischer Trägerschaft in Herne in NRW im Januar eine Frau nach zwei Wochen eines dreimonatigen Praktikums entließ, weil sie im Dienst ein Kopftuch trug. Die Krankenhausleitung habe ihr gesagt: „Entweder Sie nehmen Ihr Kopftuch ab oder Sie müssen das Praktikum abbrechen.“ Das Krankenhaus teilte der Presse mit, das Tragen eines Kopftuchs sei während der Arbeitszeit gemäß den Arbeitsvorschriften, die von den Angestellten ein neutrales religiöses Erscheinungsbild gegenüber den Patienten verlangen, nicht erlaubt. Die Praktikantin sagte, die Entlassung habe sie überrascht, da sie auch beim Vorstellungsgespräch ein Kopftuch getragen habe. Gegenüber der WAZ erklärte sie: „Ich fühle mich sehr diskriminiert.“
Nach Angaben von Vertreterinnen und Vertretern der Ahmadiyya Muslim Jamaat äußerten sich Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in Asylverfahren oft skeptisch über die Glaubensbekenntnisse von Ahmadiyya-Musliminnen und Muslime oder nahmen Bedenken, dass Ahmadis ihren Glauben in ihrem Heimatland nicht offen praktizieren könnten, nicht ernst. Nach Angaben von Vertreterinnen und Vertretern der Glaubensgemeinschaft führte dies zur Abschiebung mehrerer ihrer Mitglieder nach Pakistan, wo sie Verfolgung ausgesetzt seien.
Die christliche Organisation Alliance Defending Freedom (ADF) berichtete, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im August den Fall des zum Christentum konvertierten iranischen Staatsangehörigen H.H. abgewiesen habe, der in Deutschland Asyl beantragt und gelten gemacht hatte, er würde wegen seines Glaubens verfolgt, wenn er in den Iran zurückkehre. Die Behörden lehnten seinen Asylantrag ab. Nach Angaben der AfD erklärte das Verwaltungsgericht Greifswald, das seine Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz abgewiesen hatte, es sei nicht davon überzeugt, dass H.H. wirklich zum Christentum übergetreten sei. Die in London ansässige Nichtregierungsorganisation Article 18 berichtete, H.H.s Pastor in Deutschland habe schriftlich bezeugt: „Aufgrund meiner Arbeit in der Kirche und meiner Erfahrung mit Christen aus dem Iran glaube ich persönlich, dass seine Aussage, er sei gläubig, glaubhaft ist.“
Wie die Wochenzeitung Jüdische Allgemeine berichtet, unterzeichneten Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang und der Landesvorsitzende der Jüdischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt, Max Privorozki, am 24. August eine Vereinbarung über die Einrichtung der Stelle eines Amtsrabbiners bei der Landespolizei. Der erste Rabbiner trat das Amt am 1. September an. Der Rabbiner unterrichtete Polizeischülerinnen und -schüler über jüdisches Leben und jüdische Traditionen und war neben seinen anderen Aufgaben als Seelsorger tätig.
Wie die Katholische Nachrichten-Agentur berichtet, entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 31. August, dass stille Gebetsversammlungen in der Nähe einer Abtreibungsberatungsstelle in der baden-württembergischen Stadt Pforzheim nicht verboten werden können. Die Gruppierung 40 Tage für das Leben hatte die Klage eingereicht. Mit der Entscheidung wurde ein kommunales Verbot solcher Versammlungen aufgehoben, das 2019 erlassen und 2021 von einer niedrigeren Instanz bestätigt worden war. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschied, dass „die Behörde eine Versammlung nur dann von einer solchen Auflage abhängig machen kann, wenn die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist. Dies war hier nicht der Fall.“
Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, NRW, Niedersachsen, Hessen, Hamburg, Bremen, Berlin, Bayern und Baden-Württemberg stellten muslimischen Gefängnisinsassen Seelsorger zur Verfügung, so die neuesten verfügbaren Zahlen, die 2021 veröffentlicht wurden. Die Bundesländer Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, in denen der Anteil der Muslime an den Gefängnisinsassen zwischen 4 und 13 Prozent lag, boten keine muslimischen Seelsorger an. Katholische und evangelische Seelsorgerinnen und Seelsorger standen den Häftlingen im ganzen Land zur Verfügung.
Wie das Magazin Islam iQ berichtete, rief am 14. Oktober ein Muezzin in der Kölner Zentralmoschee per Lautsprecher zum Freitagsgebet – als erste Moschee der Stadt im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts, das unter der Oberbürgermeisterin Henriette Reker umgesetzt wird. Die Stadtverwaltung gab vor, dass der Aufruf zum Gebet nur zwischen 12 und 15 Uhr für maximal fünf Minuten erfolgen darf und die Lautstärke geregelt sein muss. Rund ein Dutzend Moscheen in Deutschland, darunter in München, Düren (NRW) und Raunheim (Hessen), riefen regelmäßig über Lautsprecher zum Gebet auf, so das Magazin.
Nach Angaben der Zeugen Jehovas schränkten die Behörden in mehreren Städten, darunter in Fulda, Hamburg und München, die Vereinigung ein oder untersagten ihr, vorübergehend Ausstellungswagen mit biblischer und anderer religiöser Literatur in der Öffentlichkeit zu benutzen, und verhängten Geldstrafen gegen Zuwiderhandelnde. Die Gruppe berichtete, dass sie auf Flughäfen und Bahnhöfen keine Schriftenauslagen aufstellen konnten und dass die Polizei die Zeugen Jehovas in mehreren Städten schikanierte, wenn sie vorübergehend Ausstellungswagen aufstellten.
Als ukrainische Flüchtlinge, die den Zeugen Jehovas angehören, mit dem Zug in Deutschland ankamen, verweigerten die Behörden freiwillig Helfenden sowie Seelsorgerinnen und Seelsorgern der Zeugen Jehovas Zugang zu den Bahnhöfen in Frankfurt, München und Berlin, während andere religiöse Gruppen Zugang erhielten.
Am 25. Januar bestätigte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz aus dem Jahr 2021, wonach die Schließung des einzigen islamischen Kindergartens des Bundeslandes, des al-Nur-Zentrums in Mainz, durch die Landesregierung im Jahr 2019 rechtmäßig war. Die Landesbehörden hatten angegeben, das Zentrum stehe in Verbindung mit der Muslimbruderschaft und salafistischen Organisationen. Das Gericht stellte fest, dass der Betreiber des Kindergartens nichts unternommen habe, „um einem Abgleiten der betreuten Kinder in eine religiös geprägte Parallelgesellschaft vorzubeugen.“
Am 31. Mai wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Berufung des Landes Hessen zurück und bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aus dem Jahr 2021, wonach die Landesregierung die Zusammenarbeit mit der Türkisch-Islamischen Union für religiöse Aufgaben beim islamischen Religionsunterricht an hessischen Schulen im Jahr 2020 rechtswidrig beendet hatte. Entsprechend des Gerichtsbeschlusses nahm die Landesverwaltung die Zusammenarbeit im August wieder auf. Die Türkisch-Islamische Union bietet seit dem Schuljahr 2013/14 islamischen Religionsunterricht in Grundschulen an. Die Landesregierung zweifelte jedoch an der ausreichenden Unabhängigkeit der Vereinigung vom türkischen Staat. Laut Legal Tribune Online bot die hessische Landesregierung seit 2020 in den Klassen eins bis neun Religionsunterricht in den verschiedenen Richtungen des Islam an. Der Lehrplan wird vom Bundesland festgelegt.
Medien berichteten, dass eine Auseinandersetzung zwischen Abdel-Hakim Ourghi, Dozent an der Pädagogischen Hochschule Freiburg, und der Stiftung Sunnitischer Schulrat, die im Auftrag des Kultusministeriums Lehrkräfte für den islamischen Religionsunterricht an baden-württembergischen Schulen ausbildet, im Oktober noch nicht beigelegt war. Im Jahr 2021 lehnte die Stiftung Ourghis Lehrbefugnis mit der Begründung ab, vor seiner Festanstellung seien einige Zeugnisse und eine Vereinbarung mit der Stiftung nicht vorgelegt worden. Ourghi und die Medien gaben dagegen an, die Stiftung sei gegen seine nach Ansicht der Medien liberalere Auslegung des Islam. Im Juli lehnte Ourghi den Kompromissvorschlag des Ministeriums ab, wonach er seine derzeitige Stelle unter der Aufsicht eines Professors ausüben würde, der über die von der Stiftung geforderte Befähigungsnachweise verfügt. Ourghi, der weiterhin an der Universität, allerdings nicht im Bereich der islamischen Religionspädagogik, lehrt, wollte die Angelegenheit vor Gericht weiterverfolgen.
Nach Angaben der Zeugen Jehovas wurden im Januar in NRW zwei Jungen in einer Grundschule gezwungen, an Bastelarbeiten für einen Feiertag teilzunehmen, die gegen ihre religiösen Überzeugungen verstießen. Die Lehrkraft soll der Klasse gesagt haben, die Jungen seien „keine echten Christen“, weil sie sich nicht an diesen Aktivitäten beteiligten. Sie zwang die Jungen auch unter Androhung von Strafe, die Nationalhymne zu singen, was gegen ihre religiösen Überzeugungen verstieß.
Der Humanistischen Union zufolge, einer Organisation, die sich für den Schutz und die Durchsetzung von Bürgerrechten, einschließlich des Rechts auf freie Persönlichkeitsentwicklung einsetzt, lag die Höhe der Gelder, die in diesem Jahr vom Staat an die katholische Kirche und die EKD geflossen sind, insgesamt bei ca. 581 Millionen Euro. Die Humanistische Union gab an, ihre Schätzung auf der Grundlage der Haushalte der 16 Bundesländer berechnet zu haben. Die Humanistische Union befürwortet die Abschaffung staatlicher Privilegien für Kirchen wie konfessionellen Religionsunterricht als reguläres Schulfach, des Einzugs von Kirchensteuern und anderer finanzieller Hilfen für Religionsgemeinschaften.
Die Regierung bezuschusste weiterhin einige jüdische Gruppen. Auf der Grundlage eines Staatsvertrages zwischen der Bundesregierung und dem Zentralrat der Juden in Deutschland unterstützte die Bundesregierung den Erhalt des jüdischen Kulturerbes und die Integration und Sozialarbeit mit 13 Millionen Euro, der gleiche Betrag wie 2021. Darüber hinaus förderte die Bundesregierung wieder das Institut für Jüdische Studien in Heidelberg, die School of Jewish Theology an der Universität Potsdam und das Leo Baeck Institut, eine internationale Organisation, die zur Geschichte und Kultur des deutschen Judentums forscht.
Die Landesregierungen stellten jüdischen Gemeinden und Organisationen weiterhin Mittel in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung, beispielsweise für die Renovierung und den Neubau von Synagogen. Der Bund übernahm weiterhin 50 Prozent der Kosten für die Pflege jüdischer Friedhöfe. Einheiten der Landes- und Bundespolizei gewährleisteten weiterhin die Sicherheit von Synagogen und anderen jüdischen Einrichtungen.
Die Bundesregierung und die niedersächsische Landesregierung teilten mit, dass sie das einzige öffentliche Islamkolleg des Landes, das 2021 in Osnabrück gegründet wurde, weiterhin subventionieren. Das Seminar wurde von fünf muslimischen Verbänden, darunter dem Zentralrat der Muslime in Deutschland und der Muslime in Niedersachsen, betrieben, und eine Kommission aus ihren Vertreterinnen und Vertretern legt den Lehrplan fest. Im Jahr 2021 verpflichteten sich der Bund und das Land Niedersachsen, das Kolleg über einen Zeitraum von fünf Jahren mit 5,5 Millionen Euro zu fördern. Etwa 85 Studierende waren an dem Kolleg eingeschrieben.
Im September bestätigte das Oberlandesgericht Stuttgart ein Urteil der Vorinstanz, wonach der Moscheeverein muslimischer Verein für Kultur, Bildung und Integration (VKBI) das Erbbaurecht an einem Grundstück, auf dem er einen Teil einer Moschee gebaut hatte, an die Stadt Leinfelden-Echterdingen (Baden-Württemberg) zurückgeben muss. Die Stadt hatte das Grundstück 2014 unter der Bedingung an den VKBI verkauft, dass die Moschee bis Oktober 2018 eröffnet wird. Als die Moschee nicht bis zum vereinbarten Termin fertiggestellt wurde, machte die Stadt ihr vertragliches Recht geltend, den Verkauf rückgängig zu machen. Das Gericht entschied, dass der VKBI gegen den Kaufvertrag verstoßen, das Eigentum an der Immobilie nicht erworben und sechs Millionen Euro an Gerichtskosten zu zahlen habe, dass die Stadt den VKBI jedoch für den Wertzuwachs der Immobilie entschädigen müsse, weil das Gebäude so gut wie fertiggestellt war. Was mit dem noch nicht eröffneten Moscheegebäude geschehen sollte, war am Jahresende noch unklar, aber Medienberichten zufolge waren die Stadt und der VKBI im Dialog, um einen Kompromiss zu finden und weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.
Einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung zufolge stimmte der Stadtrat von Halle (Sachsen-Anhalt) am 9. Februar zu, der muslimischen Gemeinde für den Bau einer Moschee und eines Kulturzentrums 1.900 Quadratmeter öffentliches Land zu verkaufen. Das Gebäude ist das erste in Sachsen-Anhalt, das eigens für die Nutzung als Moschee gebaut wurde. CDU, FDP und AfD stimmten gegen den Verkauf, wobei die CDU ihr Votum damit begründete, dass eine öffentliche Anhörung durchgeführt und alternative Standorte in Betracht gezogen werden müssten.
Die Zeitung Journal Frankfurt berichtete, dass der Bau der Jüdischen Akademie in Frankfurt im Berichtsjahr fortgesetzt worden sei. Im Mai unterzeichneten Vertreter der Universität Frankfurt und des Zentralrats der Juden in Deutschland ein Memorandum of Understanding zur engen institutionellen Zusammenarbeit zwischen der Universität und der Akademie. Nach Angaben der Förderer soll die Akademie, die 2024 eröffnet werden soll, als intellektuelles Zentrum für jüdisches Leben, Philosophie und Kultur dienen. Die auf 34,5 Millionen Euro geschätzten Baukosten wurden von der Bundesregierung, dem Bundesland Hessen, der Stadt Frankfurt und dem Zentralrat der Juden in Deutschland getragen.
Die Wochenzeitung Jüdische Allgemeine berichtete, dass die jüdische Gemeinde in Magdeburg am 14. September den Grundstein für eine neue Synagoge in der Stadt gelegt habe, die im November 2023 eröffnet werden solle. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligte sich mit 2,8 Millionen Euro an den Baukosten von rund 3,8 Millionen Euro, die Stadt Magdeburg stellte 600.000 Euro zur Verfügung und ein privater Verein, die Neue Synagoge Magdeburg, steuerte 400.000 Euro zum Projekt bei. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, bezeichnete den Bau der Synagoge als „Zeichen des Vertrauens und der Solidarität“.
Am 27. Januar, dem Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, erklärte Außenministerin Annalena Baerbock in einer zuvor aufgezeichneten Videobotschaft, die bei einer Veranstaltung von B’nai B’rith International in Washington abgespielt wurde, sie sei angesichts des wachsenden Antisemitismus im Land „beschämt“. „Terroristische Angriffe auf Synagogen, Hassrede, Juden, die eine Kippa tragen und deshalb auf offener Straße in Berlin angegriffen werden, und Menschen, die gelbe Sterne mit der Aufschrift „ungeimpft“ bei Demonstrationen tragen – all das ist unerträglich.“ Und sie fügte hinzu: „Wir reagieren auf solche Taten mit der ganzen Härte unserer Gesetze.“
Als Reaktion auf eine pro-palästinensische Demonstration am 23. April in Berlin, bei der Teilnehmende antisemitische Parolen riefen oder skandierten, die Polizei mit Gegenständen bewarfen sowie Journalistinnen und Journalisten schikanierten, schrieb Bundesinnenministerin Nancy Faeser am 24. April auf Twitter: „Für Judenfeindlichkeit gibt es in unserer Gesellschaft keinen Platz. Hier muss der Rechtsstaat konsequent handeln. An antisemitische Beschimpfungen dürfen wir uns niemals gewöhnen – egal von wo und von wem sie kommen.“ Die Polizei nahm mehrere Demonstrierende wegen Körperverletzung, rassistisch oder religiös motivierter Volksverhetzung und Ruhestörung fest.
Am 4. September erklärte Bundeskanzler Scholz auf einer Veranstaltung zum 25-jährigen Bestehen des Freundeskreises Yad Vashem in Deutschland: „Für die Bundesregierung kann ich sagen: Der Kampf gegen Antisemitismus, der Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus hat für uns allerhöchste Priorität.“ Scholz fügte hinzu: „Antisemitismus – und dazu zählt die Relativierung des Holocausts – werden wir in Deutschland nicht dulden.“ Am 17. August äußerte Scholz sein Bedauern darüber, dass er dem palästinensischen Präsidenten Mahmoud Abbas am 16. August nicht energisch widersprochen hatte, als dieser am Ende einer gemeinsamen Pressekonferenz sagte, Israel habe vielfachen Holocaust an den Palästinensern begangen.
Am 7. Februar veröffentlichte die Deutsche Welle (DW), der Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland, die Ergebnisse einer unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung von Antisemitismus bei der DW. Nach Angaben der DW fanden die Expertinnen und Experten „keinen strukturellen Antisemitismus“ bei den Beschäftigten des arabischen Dienstes der DW, kamen aber zu dem Schluss, dass fünf Beschäftigte Kommentare oder Beiträge verfasst hatten, die antisemitisch waren, den Holocaust relativierten oder leugneten oder das Existenzrecht Israels in Abrede stellten. Die DW entließ die Beschäftigten. Der Intendant der Deutschen Welle, Peter Limbourg, sagte: „Allein der Verdacht, dass es in einer deutschen, steuerfinanzierten Einrichtung Antisemitismus gibt, muss für Juden in diesem Land und weltweit unerträglich sein…. Meinungsfreiheit ist niemals eine Rechtfertigung für Antisemitismus, Israelhass und die Leugnung des Holocaust.“
Die Bundesregierung setzte den Dialog der Deutschen Islamkonferenz mit den Musliminnen und Muslimen im Lande fort. Erklärtes Ziel des Dialogs war es, die religiöse und gesellschaftliche Teilhabe der muslimischen Bevölkerung zu verbessern, den Beitrag der Muslime zur Gesellschaft stärker anzuerkennen und – in Ermangelung einer zentralen Organisation, die alle Muslime im Lande vertritt – die Partnerschaft zwischen dem Staat und den muslimischen Organisationen weiter auszubauen. Bundesinnenministerin Faeser traf sich am 5. Mai mit den Mitgliedern des Dialogs und anderen vom Dialog ausgewählten Vertreterinnen und Vertretern der muslimischen Gemeinschaft, um die Prioritäten des Dialogs für die nächsten vier Jahre festzulegen, darunter die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die Verhinderung von Hass gegen bestimmte Gruppen und die Stärkung der Strukturen muslimischer Organisationen.
Der Bayerische Rundfunk BR24 berichtete, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 1. Juni die Klage der humanistischen Organisationen, des Bundes für Geistesfreiheit Bayern und des Bundes für Geistesfreiheit München, abgewiesen habe, die gegen die bayerische Verordnung geklagt hatten, wonach in den öffentlichen Eingangsbereichen in allen staatlichen Gebäuden ein Kreuz anzubringen sei. Das Gericht stellte fest, dass die Anbringung zwar mit der Verpflichtung des Staates zur Wahrung der Neutralität in religiösen Angelegenheiten unvereinbar sei, aber keine justiziable Verletzung der Rechte des Klägers darstelle, da die Kreuze im Wesentlichen passive Symbole ohne missionierende oder indoktrinierende Wirkung seien. Der Verein kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Die Rheinische Post berichtete, dass die Antisemitismusbeauftragte des Landes NRW, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, am 9. August eine Überprüfung antisemitischer Stereotype bei der Polizei forderte. Innerhalb und außerhalb der Sicherheitsbehörden würden antisemitische Äußerungen und Handlungen „häufiger nicht erkannt oder entsprechend gewichtet, wenn Anzeigen aufgenommen oder Ermittlungen durchgeführt werden“, sagte sie. Als Beispiel nannte sie Demonstrationen gegen Corona-Beschränkungen, bei denen Teilnehmende gelbe Sterne mit der Aufschrift „ungeimpft“ trugen.
Am 27. August, nach der Veröffentlichung eines Berichts über sexuellen Missbrauch im katholischen Bistum Trier, der von einer vom Bistum eingesetzten unabhängigen Kommission erstellt wurde, forderte der Saarbrücker Bürgermeister Uwe Conradt den Rücktritt des Trierer Bischofs Stephan Ackermann und dessen Vorgängers Reinhard Marx, der Erzbischof von München und Freising war. Bischof Ackermann wies die Forderung nach seinem Rücktritt zurück und sagte, die Entscheidung liege bei Papst Franziskus.
Im Dezember 2021 und Januar 2022 berichteten Medien, dass eine Reihe von Amtsträgerinnen und Amtsträgern sowie jüdischen Gruppen das Simon Wiesenthal Center dafür verurteilt hätten, dass es den baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume in seine im Dezember 2021 veröffentlichte Liste der zehn schlimmsten antisemitischen Ereignisse des Jahres aufgenommen habe. Das Center begründete das mit einem antizionistischen Social-Media-Beitrag, den Blume im Jahr 2019 „gelikt“ haben soll. Im Januar erklärte Blume gegenüber der Jewish Telegraph Agency, er könne sich nicht an den Vorfall erinnern und sagte: „Ich glaube, dass der Zionismus völlig legitim ist und dass Israel das Recht hat, für alle Zeiten sicher zu existieren. Für mich ist Antizionismus gleichzusetzen mit Antisemitismus, schlicht und einfach.“ Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland, Felix Klein, der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann, die jüdischen Gemeinden in Baden-Württemberg und die Bildungsstätte Anne Frank unterstützten Blume. Der Zentralrat der Juden in Deutschland nannte die Kritik an Blume „absurd“.
Deutschland ist Mitglied der Internationalen Allianz zum Holocaustgedenken (IHRA).
Abschnitt III. Status der Achtung der Religionsfreiheit durch die Gesellschaft
Es gab zahlreiche Berichte über antisemitische, islamfeindliche und christenfeindliche Vorfälle im ganzen Land, darunter Überfälle, verbale Übergriffe, Drohungen, Diskriminierung und Vandalismus. Vorläufigen Zahlen des Bundesministeriums des Innern zufolge gab es im Berichtsjahr 2.639 antisemitische Straftaten – ein Rückgang um 12,8 Prozent gegenüber den 3.027 im Jahr 2021 (aber ein Anstieg im Vergleich zu den 2.351 Straftaten im Jahr 2020) –, darunter 88, bei denen körperliche Gewalt angewendet wurde (gegenüber 64 im Jahr 2021). Insgesamt wurden infolge antisemitischer Straftaten im Laufe des Jahres 31 Personen verletzt, wobei es keine Todesopfer gab (im Jahr 2021 gab es 29 antisemitische Straftaten, bei denen es zu vier Todesfällen kam).
Das Ministerium stufte 84,3 Prozent aller antisemitischen Straftaten im Jahr 2021 als rechtsextremistisch motiviert ein, verglichen mit 94,6 Prozent im Jahr 2020. Aus dem im Juni veröffentlichten Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz ging hervor, dass 35 der 64 im Jahr 2021 verübten antisemitischen Straftaten mit Gewaltanwendung einen rechtsextremen Hintergrund hatten (verglichen mit 57 im Jahr 2020); das sind 27 Prozent weniger als 2020, als 48 derartige Straftaten zu verzeichnen waren. Dem Bericht zufolge fiel die Mitgliederzahl in rechtsextremen Parteien wie der Neonazi-Partei NPD um zehn Prozent, von rund 13.250 im Jahr 2020 auf 11.800 im Jahr 2021.
RIAS, bei der Opfer antisemitische Vorfälle unabhängig von einer polizeilichen Anzeige melden können, verzeichnete 2021 insgesamt 2.738 antisemitische Vorfälle in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, darunter sechs Fälle „extremer Gewalt“, 63 Angriffe, 204 Fälle von Sachbeschädigung und 2.182 Fälle „verletzenden Verhaltens“. Die meisten Vorfälle fanden im Internet oder auf offener Straße statt, andere Tatorte waren unter anderem öffentliche Verkehrsmittel, Bildungseinrichtungen, der Arbeitsplatz und die Gastronomie. Laut RIAS-Jahresbericht 2021, der im Juni veröffentlicht wurde, stand die Zunahme von Antisemitismus überwiegend in Zusammenhang mit Antisemitismus bei Demonstrationen gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 und Protesten in Zusammenhang mit der Gewalt im Nahen Osten.
Die Landesregierung Niedersachsen erfasste 2021 250 antisemitische Straftaten, dies ist ein Anstieg gegenüber 180 Straftaten im Jahr 2020. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern erfasste 2021 72 antisemitische Straftaten, ein Anstieg gegenüber 72 im Jahr 2020. Die Hamburger Behörden registrierten 2021 „mehr als 60“ antisemitische Straftaten. Die Landesregierung NRW erfasste im Jahr 2021 437 antisemitische Straftaten, ein Anstieg gegenüber 276 im Jahr 2020. Die Antisemitismusbeauftragte des Landes NRW, Leutheusser-Schnarrenberger, begründete das Erstarken „insbesondere durch die Vorfälle im Mai 2021 [als es nach Gewaltausbrüchen im Nahen Osten eine Reihe antisemitischer Demonstrationen und Gewaltausbrüche gegeben hatte] sowie durch die allgemeine Zunahme antisemitischer Hetze im Internet und im rechtsextremen Spektrum.“
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat verzeichnete 2021, im letzten Jahr, für das umfassende Statistiken vorliegen, 732 Straftaten, deren Ziel Muslime und muslimische Institutionen waren, ein Rückgang um 21,2 Prozent im Vergleich zu 2020, als 929 solcher Straftaten registriert wurden. Von den 732 Straftaten waren 45 Gewaltverbrechen und 54 richteten sich gegen Moscheen. 80 Prozent aller Vorfälle – und 75 Prozent der Gewalttaten – wurden als rechtsextremistisch eingestuft. Zudem wurden Fälle von Hetze gegen Musliminnen und Muslime im Internet und per E-Mail sowie aggressives Verhalten gegenüber muslimisch aussehenden Personen im öffentlichen Raum gemeldet. Im März meldete die Landesregierung NRW für das Jahr 2021 in dem Bundesland 110 islamfeindliche Straftaten, 40 Prozent weniger als 2020, als es 186 gewesen waren. Die Regierung äußerte sich nicht dazu, bei wie vielen der Straftaten Gewalt zur Anwendung kam.
Der Bericht des Bundesministeriums des Innern, der im Mai veröffentlicht wurde, erfasste für das Jahr 2021 109 christenfeindliche Straftaten, darunter sieben Fälle, in denen es zu Gewalt kam. Das ist ein Rückgang von 23 Prozent im Vergleich zu 2020, als 141 Fälle erfasst wurden, darunter sieben, in denen Gewalt angewendet wurde. Von den im Jahr 2021 verübten Straftaten richteten sich 106 gegen Kirchen; das Ministerium stufte 27 Prozent dieser Straftaten als rechtsideologisch und 28 Prozent als linksideologisch motiviert ein. Das Ministerium nannte keine möglichen Beweggründe für die drei übrigen Vorfälle.
Islam iQ und andere Medien berichteten, dass am 2. August ein Mann in einem Bus in Berlin eine im dritten Monat schwangere Frau angegriffen habe, die ein Kopftuch trug. Polizeiangaben zufolge hatte der Mann die Frau beleidigt und eine unanständige Geste gemacht. Als sie versuchte, sich von ihm zu entfernen, soll er ihr ins Gesicht gespuckt, sie geschlagen und ihr mit dem Knie in den Bauch getreten haben, bevor er versuchte, ihr das Kopftuch herunterzureißen. Andere Passagiere griffen ein und stoppten den Angreifer; der Busfahrer hinderte den Mann daran, den Bus zu verlassen, bevor die Polizei eintraf. Die Frau wurde zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Die Polizei ermittelte in dem Fall, gab aber bis Jahresende keine Festnahme bekannt.
Medien berichteten über zwei antisemitische Übergriffe am 13. Dezember in Berlin. In einem Fall hatte ein Mann „schrecklicher Scheißjude“ gerufen und Ariel Kirzon, den Rabbi der jüdischen Gemeinde Potsdam, in einem Berliner U-Bahnhof körperlich angegriffen, als Kirzon am Telefon Hebräisch sprach. Am gleichen Tag wurde ebenfalls in Berlin ein Fahrgast von einem Unbekannten in der S-Bahn antisemitisch beleidigt. Als der Fahrgast sich wehrte, kam ein dritter Mann hinzu. Gemeinsam schlugen sie auf Kopf und Oberkörper des Opfers ein. Der Angegriffene konnte schließlich durch Verlassen des Zuges an einer Haltestelle entkommen. Die Polizei ermittelte, gab bis Jahresende aber in keinem der beiden Vorfälle eine Festnahme bekannt.
Die Berliner Zeitung berichtete, dass am 2. Juli eine Frau im Bezirk Weißensee eine muslimische Frau mit Kopftuch in einem Restaurant beleidigt und angegriffen habe. Die Frau schlug dem Opfer auf Kopf und Körper, riss ihr Kopftuch herunter und warf es auf die Erde. Die Polizei griff ein; die Ermittlungen dauerten am Jahresende noch an.
Die Deutsche Welle berichtete, dass ein Syrer mit Wohnsitz in Deutschland am 10. März einem britischen Touristen, der eine Kippa trug, ins Gesicht und die Kippa vom Kopf geschlagen habe und wiederholt darauf herumgetreten sei. Die Polizei nahm den Mann in Gewahrsam und ließ ihn mit der Anordnung auf freien Fuß, in der Ausländerbehörde vorstellig zu werden.
Medienberichten zufolge skandierten am 22. und 23. April Teilnehmende zweier unterschiedlicher, rund 700 Personen umfassender Demonstrationen in den Berliner Bezirken Neukölln und Kreuzberg antisemitische Parolen und griffen Polizeibeamte und Journalisten an, die sie als jüdisch bezeichneten, und beleidigten sie. Die Polizei ermittelte gegen mehrere Demonstrierende wegen körperlicher Angriffe und Verstoßes gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung. Bundesinnenministerin Faeser, der Berliner Beauftragte für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Samuel Salzborn, und mehrere Bundespolitikerinnen und -politiker verurteilten den bei den Protesten zur Schau gestellten Antisemitismus.
Medienberichten zufolge verurteilte am 9. August ein Jugendgericht den 17-jährigen Aram A. zu 16 Monaten auf Bewährung, weil dieser 2021 im Stadtzentrum Hamburgs einen jüdischen Mann attackiert und antisemitisch beleidigt hatte. Der Mann ist seit dem Angriff auf einem Auge teilweise blind. Das Gericht ordnete für Aram A. darüber hinaus die Teilnahme an einem Anti-Gewalttraining und die Erbringung gemeinnütziger Arbeit zur Erwirtschaftung einer Schadenswiedergutmachung an. Das Gericht verurteilte auch A.s 15-jährigen Bruder, der bei dem Übergriff dabei war und ebenfalls antisemitische Beleidigungen gerufen hatte, zu gemeinnütziger Arbeit.
Angehörige der Zeugen Jehovas berichteten, dass am 3. März ein den Zeugen Jehovas angehörendes Paar in Bad Laasphe einen anonymen Brief mit Todesdrohungen und Anspielungen auf die Verfolgung von Zeugen Jehovas während der NS-Zeit erhalten habe. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf, bis Jahresende wurde aber niemand gefasst.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, dass ein jüdischer Verordneter der Stadt Frankfurt im Februar Anzeige bei der Polizei erstattet habe, nachdem er im Vorjahr mehrere antisemitische Drohungen gegen sich und seine Familie erhalten hatte. Ein Unbekannter hatte in einem Brief geschrieben: „Jude, du kapierst es immer noch nicht. Pass gut auf dich und deine Familie auf. […] Du wirst schon sehen.“ Dem Opfer zufolge ermittelte die Polizei, konnte aber keine Tatverdächtigen feststellen.
Die Wochenzeitung Die Zeit berichtete am 28. August, dass am 26. August zwei Männer an einer Straßenbahnhaltestelle in Leipzig sechs Frauen mit Kopftüchern rassistisch beleidigt hatten. Die Frauen flüchteten sich in eine abfahrende Straßenbahn. Die Täter versuchten, ihnen zu folgen, aber zwei andere Männer, die den Frauen zu Hilfe gekommen waren, hinderten sie daran. Die Polizei nahm die Tatverdächtigen in Gewahrsam, darüber hinaus wurde nichts über den Fall bekannt.
Medienberichten zufolge schändeten Unbekannte im Februar die Sultan-Ahmet-Camii-Moschee in Dortmund, indem sie das Gebäude mit einem Hakenkreuz und islamfeindlichen Drohungen und Sprüchen beschmierten. Die Moschee hatte bereits davor mehrfach Drohungen erhalten. Die Polizei ermittelte, konnte aber keine Tatverdächtigen stellen. Vertreterinnen und Vertreter der Stadt und des Landes sowie der stellvertretende Bezirksbürgermeister Ralf Stoltze verurteilten die Tat. Im April erhielt die Moschee erneut schriftliche islamfeindliche Drohungen.
Die Tagesschau berichtete, dass am 16. Februar in Frankfurt der Prozess gegen Alexander M. begann, dem 85 Taten vorgeworfen werden, darunter Verleumdung, Volksverhetzung und Nötigung, weil er zwischen 2018 und 2021 116 Drohbriefe an prominente Abgeordnete, Frauen und Angehörige von Minderheitengruppen verschickt haben soll, die sich gegen Extremismus engagieren. Viele der bekannteren Empfängerinnen waren muslimische Frauen. Zu den Empfängern gehörten außerdem der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland und der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war Alexander M. unter anderem wegen „rechtsextremistisch motivierter Straftaten“ vorbestraft. In einigen Briefen hatte Alexander M. die Grußformel „Heil Hitler“ und die Anrede „SS-Obersturmbannführer“ verwendet. Unklar blieb, wie er an die in den Briefen enthaltenen vertraulichen persönlichen Daten aus Polizei- und Behördenunterlagen gelangte.
Die Saarbrücker Zeitung berichtete, dass die Gruppe Pax Europa, die vom bayerischen Landesverfassungsschutz als islamfeindlich eingestuft wird und Muslime diffamiert, am 27. August in Saarbrücken eine islamfeindliche Demonstration abgehalten habe, an der rund 150 Menschen teilnahmen. Es gab eine Gegendemonstration, an der auch zahlreiche Muslime teilnahmen. Die Polizei hielt die beiden Demonstrationsblöcke getrennt und nahm einige Demonstrierende wegen tätlicher Angriffe und verfassungsfeindlicher Aktivitäten fest.
Die katholische Kirche und die evangelische Kirche in Deutschland lehnten Scientology weiterhin öffentlich ab. „Sektenbeauftragte“ oder „Stellen für Weltanschauungen und Sekten“ der katholischen Kirche und der EKD untersuchten Berichten zufolge weiter „Sekten und Kulte“ und informierten die Öffentlichkeit darüber, inwiefern die Gruppen ihres Erachtens eine Gefahr darstellten. Die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen warnte auf ihrer Website weiterhin vor den Gefahren, die ihrer Meinung nach von verschiedenen Glaubensgruppen wie Scientology, der Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung (Vereinigungskirche), Bhagwan-Osho, Transzendentale Meditation und Universelles Leben ausgingen, und veröffentlichten weiterhin kritische Publikationen über diese Gruppen.
Medienberichten zufolge warfen mehrere Dutzend jüdische Reisende der Fluggesellschaft Lufthansa Diskriminierung vor, weil das Personal 127 Personen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit daran gehindert habe, am 4. Mai an Bord eines Flugzeugs von Frankfurt nach Budapest zu gehen. Presseberichten und einem Video zufolge hatten Mitarbeitende der Lufthansa Passagieren mit „jüdischen“ Namen oder jüdisch-orthodoxer Bekleidung nicht erlaubt, in das Flugzeug zu steigen. Zunächst erklärte die Lufthansa, dass sich einige jüdische Passagiere während eines vorherigen, von New York kommenden Fluges nicht an die Maskenpflicht gehalten hatten. Eine Mitarbeiterin der Lufthansa wurde gefilmt, als sie sagte: „Jüdische Menschen waren das Problem, jüdische Menschen haben die Probleme verursacht.“ Am 10. Mai entschuldigte sich die Lufthansa mit einer Stellungnahme, die zahlreichen Kritikern zufolge, darunter auch der hessische Beauftragte für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus Uwe Becker, nicht ausreichte und die Übernahme der vollen Verantwortung für die Diskriminierung jüdischer Passagiere vermissen ließ. Die Nachrichtenagentur Jewish Telegraph Agency berichtete im September, die Lufthansa habe die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) anerkannt. Am 15. September kündigten das Unternehmen und das American Jewish Committee (AJC) die Aufnahme einer Partnerschaft an, in deren Rahmen Mitarbeitende des AJC Lufthansa-Beschäftigte in der Erkennung von und Reaktion auf Antisemitismus schulen werden.
Medien berichteten, dass Frauen mit Hidschab bei der Arbeitssuche Diskriminierung ausgesetzt waren und dass diese Diskriminierung durch die gängige Praxis, einer Bewerbung ein Foto beizufügen, weiter befördert wurde. Einem unabhängigen Bericht zufolge, der von der Berliner Landesregierung in Auftrag gegeben und im September veröffentlicht wurde, war Diskriminierung gegen Frauen mit Kopftuch in Behörden des Landes „virulent“ und das Neutralitätsgesetz des Landes machte es Kopftuch tragenden Frauen unmöglich, eine Laufbahn im öffentlichen Dienst einzuschlagen.
Im Oktober veröffentlichte der unabhängige Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) eine Studie zu antisemitischen und antimuslimischen Einstellungen in Deutschland. Im Rahmen der Studie stimmten die Befragten folgenden Aussagen voll und ganz oder eher zu (ja) bzw. gar nicht oder eher nicht zu (nein), prozentuale Angaben in Klammern: „Die Ausübung des islamischen Glaubens in Deutschland sollte eingeschränkt werden“ (29 Prozent ja, 71 Prozent nein); „Der Islam passt in die deutsche Gesellschaft.“ (52,4 Prozent ja, 47,6 Prozent nein); „Die in Deutschland lebenden Muslime integrieren sich gut in die deutsche Gesellschaft.“ (55,9 Prozent ja, 44,1 Prozent nein); „Ich habe den Eindruck, dass unter den in Deutschland lebenden Muslimen viele religiöse Fanatiker sind.“ (38,4 Prozent ja, 61,6 Prozent nein); „Für mich wäre es in Ordnung, einen muslimischen Vorgesetzten zu haben.“ (82 Prozent ja, 18 Prozent nein); „Für mich wäre es in Ordnung, wenn es in meiner Gemeinde einen muslimischen Bürgermeister gäbe.“ (71,8 Prozent ja, 28,2 Prozent nein) Die Akzeptanz gegenüber Musliminnen und Muslimen war unter jüngeren Studienteilnehmenden generell größer als unter älteren Befragten. Die Antwortmöglichkeiten „stimme weder zu noch nicht zu“ bzw. „ich weiß es nicht“ waren in der Studie nicht vorgesehen.
Einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des AJC zufolge, die am 10. Mai veröffentlicht wurde, waren von 1.025 Personen im Alter ab 18 Jahren 60 Prozent der Meinung, Antisemitismus sei in Deutschland weit verbreitet, 64 Prozent waren der Meinung, er habe in den letzten zehn Jahren zugenommen. Von 561 befragten Musliminnen und Muslimen sagten 53 Prozent, Antisemitismus sei verbreitet, und 49 Prozent gaben an, er habe zugenommen; 73 Prozent aller befragten Personen und 66 Prozent der befragten Muslime hielten Antisemitismus für ein Problem. Auf die Frage nach den Ursachen für antisemitische Haltungen nannten 43 Prozent der Befragten rechtsextreme Ansichten, 21 Prozent Ablehnung von und Hass auf Israel und 16 Prozent Verschwörungstheorien. Unter den muslimischen Befragten waren es jeweils 37, 31 und 8 Prozent. 52 Prozent aller Befragten waren der Meinung, über das Problem des Antisemitismus werde in Deutschland in angemessenem Maße gesprochen, 31 Prozent waren der Meinung, es werde zu wenig, 17 Prozent waren der Meinung, es werde zu viel darüber gesprochen. Unter den muslimischen Befragten waren es jeweils 55, 28 und 17 Prozent.
Die Jüdische Allgemeine berichtete, am 5. Juni hätten sich vier maskierte Neonazis vor der Ulmer Synagoge mit Transparenten mit extremistischen und antisemitischen Symbolen fotografieren lassen. Auf einem Banner habe White Genocide und Great Replacement gestanden. Ulmer Bürger hätten eingegriffen und die Personen konfrontiert, die nach wenigen Minuten den Platz wieder verließen. Die Polizei ermittelte, bis Jahresende gab es aber keine Festnahmen. Rabbi Shneur Tebnik sagte dazu: „Wer von solchen Sachen überrascht ist, ist etwas naiv.“ Genau ein Jahr zuvor war die Synagoge Ziel eines Brandanschlags eines türkischen Staatsbürgers geworden, der Polizeiangaben zufolge vermutlich in die Türkei geflüchtet ist, wo er keine Auslieferung zu befürchten hat. Der Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg Blume sagte, die Symbolik der Banner weise „auf eine verfestigte, antisemitische Mythologie hin. Ich werte den Vorfall vor der Synagoge zu Ulm am Jahrestag des Brandanschlags als eine gezielte Terror-Tat.“
Die Deutsche Welle berichtete, Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Gemeinschaft sowie der hessische Antisemitismusbeauftragte Becker hätten die Internationale Kunstausstellung documenta 15, die am 18. Juni in Kassel eröffnet wurde, wegen der Präsentation von Kunstwerken mit antisemitischer Bildsprache kritisiert. Die Vorwürfe konzentrierten sich zunächst auf jüdische Karikaturen und die anstößige Darstellung des Davidsterns in einem Kunstwerk des indonesischen Künstlerkollektivs Taring Padi. Das Kunstwerk wurde am 22. Juni entfernt. Taring Padi bestritt eine antisemitische Absicht und entschuldigte sich auf der Website der documenta 15. Die Kuratorinnen und Kuratoren der Ausstellung und das indonesische Künstlerkollektiv Ruangrupa, wiesen die Vorwürfe zurück, doch die für die Leitung der Ausstellung verantwortliche Generaldirektorin trat am 16. Juli von ihrem Amt zurück, nachdem Besucher auf eine antisemitische Bildsprache in weiteren Kunstwerken hingewiesen hatten. Das übrige Leitungsteam der documenta 15 erklärte daraufhin, dass es nach Überprüfung der anderen von Besuchern als antisemitisch bezeichneten Kunstwerke und nach Rücksprache mit Expertinnen und Experten ein Werk teilweise abgedeckt, die Beschreibungen anderer Werke mit zusätzlichen Informationen versehen und einige Werke unverändert weiter ausgestellt habe. Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, kritisierte die Organisatoren und Kuratoren, weil sie vor der Eröffnung der Ausstellung nicht gegen antisemitische Inhalte vorgegangen seien. Deutsche und internationale jüdische Organisationen erklärten, sie hätten die Regierungsverantwortlichen frühzeitig vor möglichen antisemitischen Kunstwerken in der Ausstellung gewarnt.
RIAS stellte fest, dass Protestierende bei den Demonstrationen gegen die Corona-Beschränkungen in Berlin, München und anderen Städten in der ersten Jahreshälfte weiterhin antisemitische Rhetorik verwendeten, einschließlich der Gleichsetzung von Impfstoffen oder des Ausgangsverbots mit der Verfolgung jüdischer Menschen in der NS-Zeit sowie der Behauptung, dass jüdische Menschen für die Freisetzung des Coronavirus verantwortlich seien. Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Gemeinde warnten weiterhin vor dem Zusammenhang zwischen COVID-19-Verschwörungsmythen, rechtsextremen Gruppen und Antisemitismus. So verglich der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, in einem Radiointerview am 14. April die Situation mit dem mittelalterlichen Europa, als jüdische Menschen für den „Schwarzen Tod“ verantwortlich gemacht worden waren. „Wenn etwas passiert – insbesondere, wenn es um die Gesundheit geht –, das man nicht wirklich erklären kann, dann wird erst einmal eine Minderheit dafür verantwortlich gemacht… Genau das wurde von rechtsradikalen Kreisen umfassend ausgenutzt, die dann diese Corona(virus)-Leugner-Szene entsprechend unterwanderten. Und da sehen wir einen deutlichen Anstieg beim Antisemitismus.“ Am 11. August schloss sich der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Blume in einem weiteren Interview der Einschätzung Schusters an: „Wir müssen mit mehr Antisemitismus“ durch solche Gruppen rechnen.
Die rechtsextreme Gruppe Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes (PEGIDA) hat im März, April und Oktober in Dresden demonstriert, obwohl die Medien und sächsische Verfassungsschutzberichte von deutlich weniger Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmern sprachen als in den Jahren vor COVID-19 vor 2020. Etwa 500 bis 700 Personen schlossen sich den Berichten des Verfassungsschutzes zufolge den PEGIDA-Kundgebungen an, bei denen sie weiterhin antimuslimischen Hass zum Ausdruck brachten.
Die Zeugen Jehovas meldeten, dass Unbekannte am 19. und 20. Februar und erneut am 9. April einen „Königreichssaal“ in Heidelberg verwüstet hätten. Am 28. Februar deponierte eine unbekannte Person etwas, das die Zeugen Jehovas als „Sprengsatz“ bezeichneten, im Briefkasten eines „Königreichssaals“ in Recklinghausen-Suderwich. Am 18. April malten Unbekannte satanische Symbole auf die Außenfassade eines „Königreichssaals“ in Osnabrück-Nord. Nach Angaben der Gruppe ermittelte die Polizei in diesen Fällen, konnte aber bis Jahresende noch keine Festnahmen vornehmen.
Die Berliner Zeitung berichtete, Unbekannte hätten am 20. Januar die Paul-Gerhardt-Kirche, eine Kirche der EKD in Berlin, in Brand gesetzt, wobei die Inneneinrichtung, darunter auch ein 100 Jahre alter Altar und die Orgel, schwer beschädigt wurden. Die Polizei untersuchte die Tat, konnte aber bis Jahresende noch keine Festnahmen vornehmen. Der Bezirksstadträtin und die stellvertretende Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Bettina Jarasch, verurteilten den Anschlag.
Wie die Polizei mitteilte, gab am 23. Januar eine Person Schüsse aus einem Luftgewehr auf das Islamische Kulturzentrum in Halle (Sachsen-Anhalt) ab. Nach Angaben der Behörden wurde niemand verletzt. Die Polizei ermittelte einen Mann als Verdächtigen, der auf der anderen Straßenseite des Zentrums wohnte, und verhörte ihn, nachdem sie in seiner Wohnung ein Luftgewehr gefunden hatte, nahm ihn aber nicht fest.
Wie die Berliner Zeitung berichtete, bewarfen Unbekannte am 15. März die russisch-orthodoxe Kirche „Schutz der Gottesmutter“ in Berlin mit Flaschen, wodurch drei Fensterscheiben zu Bruch gegangen seien. Nach Angaben der Kirche, in der zu diesem Zeitpunkt ukrainische Geflüchtete untergebracht waren, sei niemand verletzt worden. Die Polizei untersuchte den Vorfall, hatte aber bis Jahresende keine Festnahmen vorgenommen.
Der Europäische Jüdische Kongress berichtete im Mai, dass Unbekannte die Grabsteine von 16 jüdischen und vier christlichen Gräbern auf dem Köthener Stadtfriedhof in Sachsen-Anhalt umgestoßen hätten. Die Polizei leitete Ermittlungen ein, konnte aber bis Jahresende noch keine Festnahmen vornehmen.
Die Leipziger Volkszeitung berichtete, dass Unbekannte in der Nacht zum 24. Oktober in die evangelische Emmauskirche in Leipzig eingebrochen wären und die Inneneinrichtung, einschließlich des Kirchenschiffs und des Orgelraums, verwüstet hätten, bevor sie ein Feuer gelegt und das Altarkreuz gestohlen hätten. Die Ermittlungen dauerten Ende des Jahres noch an.
Im Juni gründeten die Goethe-Universität und die Universität Tel Aviv ein gemeinsames interreligiöses Forschungszentrum zur interdisziplinären Erforschung der Beziehungen zwischen Judentum, Islam und Christentum. Das Zentrum, das Workshops, Konferenzen und Sommerkurse sowie ein gemeinsames englischsprachiges Masterprogramm an den beiden Standorten Frankfurt und Tel Aviv anbieten soll, hat im Laufe des Jahres seine erste Veranstaltung organisiert. Die Goethe-Universität wird das Zentrum drei Jahre lang mit jährlich 50.000 Euro unterstützen, die Universität Tel Aviv wird jährlich 20.000 Euro beisteuern. Die Finanzierung begann im Laufe des Jahres.
Medienberichten zufolge hat das Landgericht Leipzig am 14. Oktober den Prozess gegen den Sänger Gil Ofarim wegen Verleumdung in Zusammenhang mit einem Vorfall im Oktober 2021 auf unbestimmte Zeit verschoben. Ofarim, der Jude ist, erzählte damals der Polizei und den Medien, dass das Personal eines Leipziger Hotels ihn beim Einchecken aufgefordert habe, seine Davidstern-Halskette abzunehmen. Das Hotelpersonal bestritt die Behauptung und erstattete Strafanzeige wegen Verleumdung gegen Ofarim. Laut Videobeweis trug Ofarim die Halskette während des Vorfalls nicht, und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen ihn. Das Gericht erklärte, der Aufschub solle Ofarim mehr Zeit geben, seine Verteidigung vorzubereiten und eine außergerichtliche Einigung zu erwägen.
Der Mitteldeutsche Rundfunk berichtete, dass ein Gericht im thüringischen Nordhausen im Juni den Prozess gegen einen afghanischen Mann, der beschuldigt wurde, im Jahr 2021 sakrale Gegenstände aus der Frauenbergkirche in Nordhausen entwendet zu haben, vertagt habe, um den Behörden die Möglichkeit zu geben, ein psychiatrisches Gutachten über den Verdächtigen zu erstellen und zusätzliche Beweise zu sammeln. Ein Verhandlungstermin stand zum Jahresende noch nicht fest. Im Jahr 2021 hatte der Mann das Kruzifix und ein mittelalterliches Holzaltarbild entfernt und beschädigt. Im Juli berichtete der Mitteldeutsche Rundfunk, dass die Kirchenbehörden das Kruzifix wieder angebracht hätten.
Die Aachener Zeitung berichtet, dass ein Gericht am 23. Juni zwei Männer zu Bewährungsstrafen, vier Jahren auf Bewährung und Geldstrafen verurteilt habe, weil sie im Jahr 2019 einen jüdischen Friedhof in Geilenkirchen verwüstet hätten. Die beiden hatten mehr als 40 Grabsteine umgestoßen und andere mit blauer Farbe und Nazi-Symbolen beschmiert. Der Richter stellte fest, dass die Männer antisemitisch motiviert waren, und verurteilte sie zur Zahlung von schätzungsweise 13.000 Euro für die Wiederherstellung des Friedhofs.
Etwa ein Dutzend Kirchen verwenden weiterhin Glocken, die während der Nazizeit gegossen wurden und Nazi-Symbole und -Inschriften tragen. Im April verbot die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) die Verwendung von Glocken, Orgelpfeifen und anderen liturgischen Gegenständen mit Nazi-Symbolen oder -Texten in ihren Mitgliedskirchen. Die Süddeutsche Zeitung berichtete im März, dass die Evangelische Kirche Mitteldeutschlands, deren Mitgliedskirchen insgesamt sechs solcher Glocken besaßen und deren Verwendung ebenfalls verboten war, zwei entfernte Glocken in einer Ausstellung in Eisenach ausstellte, um die Öffentlichkeit über die früheren Verbindungen der Kirche zum Nationalsozialismus und zum Antisemitismus aufzuklären.
Abschnitt IV. Politik und Maßnahmen der US-Regierung
Die US-Botschaft und die fünf Generalkonsulate arbeiteten weiterhin eng auf allen Regierungsebenen mit den Behörden zusammen, um auf Vorfälle von religiöser Intoleranz zu reagieren. Vertreter der Botschaft trafen sich mehrfach mit Botschafter Robert Klinke, Sonderbeauftragter des Auswärtigen Amts für die Beziehungen zu jüdischen Organisationen, Antisemitismusfragen, Holocaust-Erinnerung und Internationale Angelegenheiten der Sinti und Roma, um über Antisemitismus, die Zunahme antisemitischer Vorfälle und Gewalt, antisemitische Verschwörungserzählungen und die Leugnung des Holocaust zu sprechen. Vertreter des Generalkonsulats kamen auch mit den Antisemitismusbeauftragten der Länder zusammen. Vertreterinnen und Vertreter der Botschaft und der Generalkonsulate sprachen auch mit anderen Regierungsvertreterinnen und -vertretern auf Ebene der Kommunen, der Länder und des Bundes über Fragen der Religionsfreiheit, darunter auch Landesinnenministerinnen und -minister, Landtagsabgeordnete der SPD, der CDU und der Grünen sowie mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.
Der deutsch-amerikanische Dialog über Holocaustfragen, der 2021 ins Leben gerufen wurde, um die sorgfältige Aufklärung und sachgerechte Information über den Holocaust zu fördern und die Leugnung und Verfälschung des Holocaust sowie Antisemitismus zu bekämpfen, wurde im Laufe des Jahres fortgesetzt. Im Rahmen des Dialogs trafen sich Botschaftsvertreterinnen und -vertreter regelmäßig mit Repräsentanten des Auswärtigen Amts, des U.S. Holocaust Memorial Museum und der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, um Programme und Initiativen zu entwickeln.
Die Botschafterin sowie Vertreterinnen und Vertreter der Botschaft und der Konsulate sprachen auch mit Mitgliedern und führenden Vertreterinnen und Vertretern zahlreicher kommunaler und nationaler religiöser und zivilgesellschaftlicher Gruppen über Anliegen der Toleranz und Religionsfreiheit. Die Botschafterin traf sich mit dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland Schuster, dem Vorsitzenden und Generalsekretär des Zentralrats der Muslime in Deutschland Aiman Mazyek, dem Direktor des Lawrence and Lee Ramer Institute für deutsch-jüdische Beziehungen des AJC Berlin Remko Leemhuis, der Direktorin des Jüdischen Museums Berlin Hetty Berg, Vertretern des Leo Baeck Instituts New York und Berlin, dem Geschäftsführer der Ronald Lauder Foundation und einem hochrangigen Vertreter des Jüdischen Bildungszentrums Chabad in Berlin. Botschaftsvertreterinnen und -vertreter trafen sich auch mit Seyran Ates, Imamin der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin, mit Vertreterinnen und Vertretern der Union progressiver Juden in Deutschland, der katholischen, der evangelischen und anderer protestantischer Kirchen, der Zeugen Jehovas in Deutschland, des Verbandes der Islamischen Kulturzentren, des Weltkongresses der Uiguren, der alevitischen muslimischen Gemeinde und der Ahmadiyya Muslim Jamaat.
Mit jüdischen Gruppen sprachen sie unter anderem über die Besorgnis angesichts der zunehmenden Akzeptanz von Antisemitismus im ganzen Land, über die Sorge, dass rechtsextreme Verschwörungsgruppen den Antisemitismus verschärfen, die Herausforderungen bei der Unterstützung jüdischer Flüchtlinge aus der Ukraine und über den zunehmenden Antisemitismus unter linken Intellektuellen, auch im kulturellen Bereich.
Vertreterinnen und Vertreter der Botschaft und der Generalkonsulate diskutierten mit Vertreterinnen und Vertretern muslimischer Gruppen über Themen wie Stereotype und Diskriminierung von Muslimen, Versuche von Rechtsextremisten, antimuslimische Vorurteile zu schüren und auszunutzen, die Notwendigkeit eines interreligiösen Dialogs, sozioökonomische und kulturelle Herausforderungen, mit denen in Deutschland lebende Musliminnen und Muslime sowie Zuwanderer konfrontiert sind, Schwierigkeiten, mit denen religiöse Minderheiten zu kämpfen haben, wenn sie versuchen, den Flüchtlingsstatus zu erhalten, sowie die Ausbildung von Imamen.
Die Botschafterin lud in Berlin zu Veranstaltungen rund um die Dokumentation Die USA und der Holocaust ein, um den Dialog mit einem breiten Publikum über Themen wie die Bekämpfung von Antisemitismus und anderen Formen von Vorurteilen gegenüber Religionsgemeinschaften zu fördern. Am Abend vor der Europapremiere des Films lud die Botschafterin zu einem Abendessen mit den Filmschaffenden und politischen, kulturellen sowie interreligiösen Führungspersönlichkeiten ein, bei dem sie über die Erfahrungen sprach, die ihre eigene Familie mit religiöser Verfolgung machen musste, und über die Verantwortung der Gesellschaft, gegen Bedrohungen der Religionsfreiheit und Demokratie vorzugehen.
Die Botschafterin hat die Geschichte ihrer Familie, die vor religiöser Verfolgung durch die Nazis floh, regelmäßig in ihren Presseauftritten hervorgehoben, unter anderem in Artikeln in wichtigen Zeitungen, darunter die BILD, die auflagenstärkste Zeitung des Landes, und die New York Times, die von einem Großteil der englischsprachigen Bevölkerung des Landes gelesen wird.
Während eines Besuchs am 18. Oktober in der Gedenkstätte für die ermordeten Juden Europas erörterte die Botschafterin mit dem Direktor der Gedenkstätte die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit zur Förderung einer historisch korrekten Aufklärung über den Holocaust und Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus und allen anderen Formen von Hass und Fanatismus.
Im Januar traf der Frankfurter Generalkonsul virtuell mit führenden Vertreterinnen und Vertretern der jüdischen Gemeinde in Baden-Württemberg und dem Leiter des Referats für Antisemitismusbekämpfung im baden-württembergischen Staatsministerium zusammen, um die Bedeutung des Internationalen Holocaust-Gedenktags zu unterstreichen und Themen zu diskutieren, die die Gemeinde betreffen. Im Juli und August besuchten der Frankfurter Generalkonsul und eine hochrangige Botschaftsvertreterin die jüdische Gemeinde in Saarbrücken, um die Situation der einzigen jüdischen Gemeinde im Saarland zu erörtern. Im August traf der Frankfurter Generalkonsul mit der jüdischen Gemeinde in Frankfurt am Main zusammen, um mit führenden Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Themen wie die Sicherheit der Gemeinde und Entwicklungen im Bereich Antisemitismus zu erörtern. Ebenfalls im August trafen der Frankfurter Generalkonsul und ein hochrangiger Botschaftsvertreter mit führenden Vertreterinnen und Vertretern der jüdischen Gemeinde im Südwesten Deutschlands zusammen, um ihre Ansichten zur laufenden Debatte der potenziell antisemitischen Bildsprache auf der internationalen Kunstausstellung documenta 15 zu erörtern.
Die Botschaft und die Konsulate arbeiteten, insbesondere im Osten des Landes, eng mit jüdischen Gemeinden zusammen und vergaben kleinere Zuschüsse zu Programmen für die Förderung religiöser Toleranz an führende Nichtregierungsorganisationen, die sich gegen gewalttätigen Extremismus im Zusammenhang mit Religion und Antisemitismus stellen. So förderte die Botschaft beispielsweise Workshops eines preisgekrönten amerikanischen Autors in ostdeutschen Schulen, bei denen Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler lernten, wie man Antisemitismus und religiösem Fanatismus durch Geschichtenerzählen begegnen kann. Das Generalkonsulat in Leipzig unterstützte die Vorführung eines Dokumentarfilms in Chemnitz über das Leben einer jüdischen Einwohnerin der Stadt, der 1939 aus Deutschland geflohen war, indem es die Reisekosten übernahm und es der Produzentin des Films so ermöglichte, an der Vorführung teilzunehmen und dort zu eine Rede zu halten.
Die Botschaft half bei der Finanzierung der Wanderausstellung #StolenMemory des Arolsen-Archivs, die aus Containern mit persönlichen Gegenständen besteht, die die Nazis von Juden beschlagnahmten, und die im Verlaufe des Jahres in mehreren Städten und Gemeinden im Osten des Landes gezeigt wurde. Die Ausstellung klärte die Öffentlichkeit des Landes über den Holocaust und die Verfolgung durch die Nazis auf und ermutigte sie gleichzeitig, Familienangehörige von Holocaust-Opfern ausfindig zu machen und zu versuchen, ihnen die Artefakte zurückzugeben. Bei der Eröffnung der Ausstellung im April an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) hielten Angehörige der Botschaft Eröffnungsansprachen.
Von März bis Juni führte die Botschaft mit der Tochter eines Holocaust-Überlebenden eine virtuelle Workshop-Reihe für Berliner und Brandenburger Schulen durch. Die Reihe beleuchtete die Erfahrungen der Überlebenden und die Bedeutung des Jüdischen Kulturvereins, der ein Beispiel für jüdische Kreativität als Antwort auf kulturelle Ausgrenzung ist. Die Reihe befasste sich auch mit Themen wie Mut, Zensur und Stereotypen. Im Juni beteiligte sich die Botschaft an der Finanzierung der Teilnahme amerikanischer Filmschaffender an den Jüdischen Filmtagen Berlin und Brandenburg, dem größten Festival des jüdischen Films in Deutschland.
Im Dezember lud die Botschafterin zu einer Chanukka-Veranstaltung. Unter den Gästen waren Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen, christlichen, sunnitischen, alawitischen und alevitischen Gemeinden und der Ahmadiyya-Muslim-Gemeinden, von Nichtregierungsorganisationen sowie den Landesregierungen von Berlin und der östlichen Bundesländer sowie der Bundesregierung, die sich mit Fragen der Religionsfreiheit beschäftigen. Die Botschafterin sprach über Religionsfreiheit, Toleranz und die Notwendigkeit, antireligiösen Hass zu bekämpfen – Themen, die auch im Mittelpunkt der anschließenden Diskussionen des Abends standen.
Im Dezember besuchte der US-Sonderbeauftragte für Holocaustfragen Berlin und traf sich mit dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus Felix Klein, der Staatssekretärin im Finanzministerium Luise Hölscher, der Vorstandsvorsitzenden der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) Andrea Despot, der Generalsekretärin der International Holocaust Remembrance Alliance Kathrin Meyer, der Direktorin des Arolsen-Archivs Floriane Azoulay, Botschafter Klinke sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (DZK) und der Staatsministerin für Kultur und Medien, die sich mit der Erforschung und Rückgabe von Raubkunst beschäftigen.
Die Botschaft nutzte virtuelle Veranstaltungen, bei denen über Möglichkeiten informiert wurde, wie im Kampf gegen Antisemitismus weiter wahrheitsgetreu über den Holocaust berichtet werden und wie diese Berichterstattung gefördert werden kann. Die Botschaft und die Generalkonsulate sprachen sich über ihre Social-Media-Kanäle wie Twitter, Facebook und Instagram aktiv für Religionsfreiheit und Toleranz aus und hoben das Engagement hochrangiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Botschaft bei dem Thema hervor. Die Botschaft und die Generalkonsulate erstellten eigene Inhalte, darunter Grußbotschaften der Botschafterin zu jüdischen und muslimischen Feiertagen, Beiträge in den sozialen Medien über das Recht auf Religionsfreiheit, öffentliche Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der US-Regierung und der Bundesrepublik Deutschland sowie Mitgliedern religiöser Gemeinschaften und öffentliche Auftritte von Botschafts- und Konsulatsbediensteten. Religionsfreiheit und Toleranz waren Themen, die auf den digitalen Plattformen der Botschaft und der Generalkonsulate häufig im Mittelpunkt standen.
Originaltext: 2022 Report on International Religious Freedom: Germany