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September 14, 2023

Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger*innen

Die Regierung Biden-Harris hat sich verpflichtet, Menschenrechte und demokratische Grundsätze in den Mittelpunkt ihrer Außenpolitik zu stellen. Die vorliegenden Leitlinien zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidiger/-innen durch die diplomatischen Vertretungen der Vereinigten Staaten umreißen und bekräftigen das Bekenntnis der Vereinigten Staaten zur Unterstützung dieser wichtigen Arbeit als Teil der Strategie des Präsidenten und der Außenpolitik der Vereinigten Staaten. Sie richten sich in erster Linie an die Menschenrechtsbeauftragten des US-Außenministeriums und an Mitglieder der Zivilgesellschaft in aller Welt, einschließlich derjenigen, die Menschenrechte verteidigen.

 

Übersicht

Schutz und Förderung von Menschenrechtsverteidiger/-innen sind Kernziele der US-Außenpolitik. Menschenrechtsverteidiger/-innen ziehen ihre Regierungen bezüglich des Schutzes der allgemein anerkannten Menschenrechte zur Verantwortung und werden aufgrund ihrer Arbeit häufig schikaniert, festgenommen, verhört, inhaftiert, gefoltert und sogar getötet. Das US-Außenministerium hat sich zum Ziel gesetzt, diejenigen, die Menschenrechte verteidigen, in die Lage zu versetzen, die Menschenrechte ungehindert, ohne unangemessene Einschränkungen und ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen gegen sie oder ihre Familien, zu fördern und zu verteidigen. Die Arbeit dieser mutigen Einzelpersonen und Gruppen ist integraler Bestandteil einer lebendigen Zivilgesellschaft, und indem wir in sie investieren und sie unterstützen, fördern wir auch Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Jeden Tag bitten uns zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure weltweit um Hilfe in Notsituationen und um Unterstützung bei der Verwirklichung längerfristiger Ziele, die ihre Länder gerechter und demokratischer machen sollen.

Unsere lange Geschichte der Achtung und des Schutzes der Menschenrechte, sowohl im Inland als auch im Ausland

Der primäre Beweggrund der Gründer der Vereinigten Staaten war der Wunsch, in Freiheit unter einer Regierung zu leben, die die Grundfreiheiten und die Menschenrechte achtet und schützt. Menschenrechte sind nicht nur schon seit ihren Anfängen Teil der Vereinigten Staaten, sie waren vielmehr Anlass für die Gründung unserer Nation. Die Verfassung, der Grundrechtekanon Bill of Rights und der dreizehnte, vierzehnte und fünfzehnte Zusatzartikel der Verfassung schützen viele Rechte, die im zwanzigsten Jahrhundert in internationalen Menschenrechtsinstrumenten anerkannt und geschützt wurden, und die Vereinigten Staaten haben bei der Förderung dieser Rechte im Rahmen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, den auf sie folgenden Pakten und darüber hinaus eine zentrale Rolle übernommen.

Es ist wichtig, dass wir denjenigen zur Seite stehen, die sich – manchmal unter großer Gefahr für sich selbst – dafür einsetzen, dass ihre Regierungen die Menschenrechte schützen und fördern und ihren Verpflichtungen und Zusagen im Bereich der Menschenrechte nachkommen. Aus dieser Überzeugung heraus unterstützt die US-Regierung die UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/-innen, die 1998 von der UN-Vollversammlung im Konsens angenommen wurde, und dies ist auch der Grund für unser kontinuierliches Engagement zum Schutz und zur Förderung der Grundfreiheiten und der Rolle derjenigen, die Menschenrechte verteidigen, sowohl auf bilateraler Ebene als auch in multilateralen Gremien.

 

Was sind Menschenrechtsverteidiger/-innen?

In Einklang mit dem in der UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/-innen niedergelegten Grundsatz, dass „jeder Mensch das Recht hat, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene zu fördern und darauf hinzuwirken“, definiert das US-Außenministerium Menschenrechtsverteidiger/-innen als Personen, die sich allein oder gemeinsam mit anderen gewaltlos für die Förderung und den Schutz der allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten einsetzen.

Menschenrechtsverteidiger/-innen können jeder Ethnie, jedem Geschlecht, jeder sexuellen Orientierung, jeder Konfession und Altersgruppe angehören. Sie können von überall aus der Welt und aus jeder sozialen Schicht kommen, sie können jeden Hintergrund haben und auch Menschen mit Behinderungen sein. Wie einzelne Menschenrechtsverteidiger/-innen Menschenrechte fördern und schützen, ist je nach Land, Kontext und Beruf unterschiedlich und kann unter anderem Folgendes umfassen:

  • Untersuchungen von Menschenrechtsverletzungen oder die Verbreitung von Informationen,
  • Unterstützung von Opfern,
  • Sicherstellung von Verantwortlichkeiten und die Beendigung von Straffreiheit,
  • Unterstützung effektiverer öffentlicher Verwaltung und Regierung,
  • Leistung eines Beitrags zur Implementierung von Menschenrechtsverträgen, sowie
  • Schul- und Berufsbildung auf dem Gebiet der Menschenrechte.

 

Strategien für den Schutz und die Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger/-innen

Das US-Außenministerium schützt und unterstützt Menschenrechtsverteidiger/-innen auf vielfältige Weise, unter anderem durch:

  • Ernennung eines oder einer Menschenrechtsbeauftragten an jeder US-Auslandsvertretung, zu deren oder dessen Aufgabenbereich die Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger/-innen gehört.
  • Dokumentation und Berichterstattung über die Situation von Menschenrechtsverteidiger/-innen weltweit über das ganze Jahr hinweg sowie in den jährlichen Länderberichten des US-Außenministeriums über Menschenrechtspraktiken,
  • Aufrechterhaltung regelmäßiger Kontakte zu Menschenrechtsverteidiger/-innen, einschließlich des Engagements auf Ebene der Botschafterinnen und Botschafter sowie regelmäßigerer Kontakte der oder des Menschenrechtsbeauftragten und anderer Botschaftsangehöriger,
  • Förderung von Instrumenten in multilateralen Foren zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/-innen, wie beispielsweise die UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/-innen;
  • Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Regierungen, den Vereinten Nationen und regionalen und/oder internationalen Organisationen, um spezifische Bedrohungen für Menschenrechtsverteidiger/-innen anzugehen und Gesetze zu verhindern, die die Versammlungs-, Vereinigungs- oder Meinungsfreiheit einschränken oder den Handlungsspielraum von Menschenrechtsverteidiger/-innen anderweitig einschränken. Die Vereinten Nationen haben Sonderberichterstatter/-innen für jeden dieser Bereiche, unter anderem zur Lage von Menschenrechtsverteidiger/-innen;
  • Verstärkung der Stimmen von Menschenrechtsverteidiger/-innen durch Public Diplomacy sowie lokale Initiativen der US-Auslandsvertretungen, durch die die Arbeit von Menschenrechtsverteidiger/-innen hervorgehoben wird,
  • Erhöhung des Bekanntheitsgrads von Menschenrechtsverteidiger/-innen durch die jährliche Verleihung des Preises für Menschenrechtsverteidiger/-innen, des International Women of Courage Award sowie durch die Würdigung der Menschenrechtswoche während einer Woche im Dezember durch die Vereinigten Staaten,
  • Bestärkung der Regierungen der Gastländer in einem konstruktiven Umgang mit Menschenrechtsverteidiger/-innen und darin, deren Informationen und Anliegen ernst zu nehmen,
  • Schutz von Menschenrechtsverteidiger/-innen durch Soforthilfe. Die US-Regierung bietet Menschenrechtsverteidiger/-innen auf der ganzen Welt schnelle Hilfe in Form von technischer und finanzieller Soforthilfe. Die US-Regierung stellt im Rahmen des Hilfefonds Lifeline: Embattled Civil Society Organisations Assistance Fund, zu dem neunzehn Geberregierungen beitragen, Soforthilfe bereit, wenn zivilgesellschaftliche Organisationen (Civil Society Organisations – CSOs) wegen ihrer Arbeit zur Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Arbeitsfragen in Schwierigkeiten geraten,
  • Gefängnis- oder, bei Hausarrest, Hausbesuche bei Menschenrechtsverteidiger/-innen, (oder Besuche bei ihren Familien, wenn Gefängnisbesuche nicht möglich sind), sofern dies angemessen erscheint,
  • Anwesenheit bei Anhörungen von Menschenrechtsverteidiger/-innen und Prozessbeobachtung, sowie
  • Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger/-innen bei ihren Ersuchen um internationalen Schutz, über internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen oder Regierungen, einschließlich unserer eigenen, sofern dies angebracht ist.

 
Menschenrechtsverteidiger in Deutschland können die Botschaft unter GermanyHRDSupport@state.gov kontaktieren.

Originaltext: U.S. Support for Human Rights Defenders