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Notarielle Dienste
Dienste die wir zur Verfügung stellen

Die US-Botschaft in Berlin und die US-Generalkonsulate in Frankfurt und München bieten eine Dienstleistung an, die den Diensteistungen eines Notars in den Vereinigten Staaten gleicht. Personen jeder Nationalität können diese Dienstleistung nutzen. Jedoch ist die Verfügbarkeit von Terminen zur Zeit sehr eingeschränkt und es ist deshalb wichtig, dass wir Sie auf andere Optionen aufmerksam machen, wo Sie Ihre Dokumente beglaubigen lassen können.

NOTARIELLE DIENSTE IN DER US-BOTSCHAFT UND DEN KONSULATEN

Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise, bevor Sie Ihren Termin vereinbaren. 

  • Persönlich erscheinen und einen gültigen, offiziellausgestellten Lichtbildausweis (USA oder Ausland) mit Ihrer Unterschrift mitbringen (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis). Der Name auf Ihrem Ausweis muss mit dem Namen auf dem Dokument übereinstimmen, das Sie beglaubigen lassen möchten;
  • Bringen Sie das/die Dokument(e), das/die Ihre Unterschrift benötigt/erfordern, UNUNTERSCHRIEBEN mit. Das/die Dokument(e) müssen vor einem Konsularbeamten unterzeichnet werden. Auch wenn es Seiten gibt, die keine Unterschriften oder Siegel benötigen, müssen Sie das gesamte Dokument bzw. die gesamten Dokumente vorlegen;
  • Achten Sie darauf, dass die Dokumente in der Reihenfolge der Seiten geordnet sind und mit einer Büroklammer voneinander getrennt werden. Die Mitarbeiter der Botschaft/des Konsulats können Ihre Dokumente nicht für Sie zusammenstellen und auch keine Rechtsberatung zu deren Erstellung leisten;
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie den Inhalt Ihrer Dokumente verstehen, wo Sie unterschreiben müssen und welche Ihrer Unterschriften notariell beglaubigt werden müssen, da unser Personal nicht in der Lage sein wird, Ihnen diese Punkte zu erklären;
  • Wenn Sie im Namen einer Gesellschaft unterschreiben, bringen Sie entsprechende Dokumente mit, die Ihre Unterschriftsberechtigung für die Gesellschaft belegen;
  • Erkundigen Sie sich im Voraus, ob Ihr Dokument Zeugen erfordert. Das Konsulatspersonal kann nicht als Zeuge fungieren. Wenn Ihr Dokument die Unterschrift(en) von Zeugen erfordert, müssen Sie Ihre eigenen Zeugen (zusammen mit deren Identitätsnachweis) am Tag Ihres Termins mitbringen. Bitte vergewissern Sie sich, dass sie rechtlich befähigt sind, als Zeugen aufzutreten (d.h. nicht minderjährig oder entmündigt sind). Wir können keine Teilleistungen anbieten. Alle Personen, deren Unterschrift(en), einschließlich der Zeugen, an einer Stelle beglaubigt werden sollen, müssen am selben Tag erscheinen;
  • Bezahlen Sie die Gebühr für die notarielle(n) Dienstleistung(en).  Die unten aufgeführten Dienstleistungen kosten $50,00 USD pro Konsulatssiegel. Die Gebühren werden am Tag des Termins bezahlt. Die Gebühren werden in Form von Bargeld (U.S. Dollar oder Euro) oder Kreditkarte akzeptiert. Wir können keine Zahlung per EC-Karte akzeptieren. Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen gelten pro Siegel und Unterschrift, nicht pro beglaubigtem Dokument.
  • Seien Sie sich bewusst, dass der Konsularbeamte jede notarielle Dienstleistung ablehnen kann, wenn:
    • Das Gastland die Durchführung der Dienstleistung nicht genehmigt.Das Dokument für Transaktionen verwendet wird, die nach US-Recht verboten sein könnten,
    • Der Beamte glaubt, dass das Dokument für einen ungesetzlichen, unangemessenen oder den Interessen der Vereinigten Staaten zuwiderlaufenden Zweck verwendet werden wird.
    • Der Beamte versteht das Dokument aufgrund der Sprache nicht, die Dokumente sind unvollständig, oder aus einem anderen Grund.
    • Die Person versteht die Art und Sprache des Dokuments nicht und ist nicht in der Lage, die Bedeutung der Handlung zu verstehen oder scheint unter Zwang zu handeln

Einen Termin für notarielle Dienste vereinbaren

Termine werden für alle Dienste und Standorte benötigt. Bitte suchen Sie Ihr(e) Botschaft/Konsulat aus, um einen Termin zu vereinbaren.

US-Botschaft Berlin
US-Konsulat Frankfurt
US-Konsulat München