Antragsverfahren für Neuregistrierung von Firmen – oder – Verlängerung des E-Status von Firmen mit weniger als 25 Festangestellten
Sie könnten sich für ein E-2 Visum qualifizieren, wenn Sie ein Antragsteller eines Vertragslandes sind (einschließlich Deutschlands), die Firma selbst die Nationalität des Vertragslandes besitzt, und Sie bzw. der Firmeninhaber bereits investiert haben/hat oder gerade dabei sind/ist zu investieren 9 FAM 402.9-6(B). Die Firma muss real existieren, laut 9 FAM 41.51 N9 startbereit und die Investition muss beträchtlich sein. Siehe 9 FAM 402.9-6(D).
Wenn Sie der Meinung sind, sich für ein E-2 Visum zu qualifizieren, müssen Sie zuerst Ihre Firma registrieren und die Visaantragsgebühr über unseren Visa Service Provider, CGI Stanley entrichten. Folgen Sie den Anweisungen auf der Seite und reichen Ihren Antrag per Post ein. Nachdem der Antrag erhalten und bearbeitet wurde, werden Sie bezüglich der Terminvereinbarung kontaktiert.
Vorgeschriebenes Format für E-2 Neuregistrierungen und Verlängerungen von Firmen:
Seit dem 1. August 2015 akzeptiert das U.S. Konsulat in Frankfurt keine E-Visaanträge mehr, die 90 Seiten überschreiten! Diese Seiten dürfen nicht doppelseitig ausgedruckt werden oder mehrere verkleinerte Dokumente enthalten.
Bitte folgen Sie dem hier aufgelisteten Format, wenn Sie Ihren Antrag einreichen. Anträge, die dem untenstehenden Format nicht entsprechen, könnten von der E-Visa Unit abgelehnt werden. Spezielle Beispiele von den unten aufgeführten Punkten, können sie auf 9 FAM 402.9-11 einsehen.
Tab 1a |
|
Tab 1b | Ein vollständig ausgefülltes Formular DS-156E für den Hauptantragsteller, einschließlich Formular G-28, (falls Sie von einem Anwalt vertreten werden), welches vom Antragsteller/der Firmenvertretung unterschrieben ist. |
Tab 1c | Firmenbrief, der die Firma, Position und den Antragsteller beschreibt. Dieser Brief muss alle Richtlinien zur Erfüllung des E-Visums laut Handbuch des Außenministeriums (Foreign Affairs Manual) und US-Gesetz enthalten. Er sollte im Einzelnen folgendes beinhalten:
Falls die Firma in der Vergangenheit bereits für den E-Status qualifiziert hat, geben Sie bitte das Datum und Ort der Erstregistrierung an. Bitte begründen Sie im Firmenbrief die eindeutige Absicht des Antragstellers, die USA nach Ablauf seines E-Visums zu verlassen. |
Tab 2a |
Der Geschäftsplan muss die Erwartung der Firma demonstrieren, dass ein Profit innerhalb der nächsten fünf Jahre realisiert werden kann. ***Dies gilt nur für neu gegründete Firmen oder Firmen, die weniger als 2 Jahre in Betrieb sind*** |
2b |
Nachweis der Eigentümerschaft und des Beteiligungsverhältnisses der U.S. Firma.
Achtung: eine Person mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für die USA (Alien Registration Card Inhaber/ LPR) qualifiziert nicht unter INA 101(a)(15)(E) Arbeitskräfte in den USA über ein E-Visum einzustellen. Darüber hinaus kann eine Mehrheit von Firmenaktien, die von einem Inhaber einer Alien Registration Card, erworben wurde, nicht als Nationalitätennachweis der Mehrheitsbeteiligung anerkannt werden, um laut INA 101(a)(15)(E), Personen über ein E-Visum einzustellen. |
2c | Nachweis, dass der Antragsteller bereits investiert hat oder gerade investiert (siehe 9 FAM 402.9-6(B). Der Antragsteller muss nachweisen, dass die Firma real existiert und startbereit ist. Passive Investitionen werden NICHT anerkannt! |
3a | Nachweis, dass die Investition beträchtlich ist 9 FAM 402.9-6(D). Als Nachweis der Mitarbeiter werden nur die Mitarbeiter berücksichtigt, die auf den Gehaltsabrechnungen stehen (Vollzeit, Festangestellte). |
3b | Nachweis, dass die Investition laut 9 FAM 402.9-6(E) die Marginalitätsgrenze überschreitet und einen wesentlichen Beitrag zur amerikanischen Wirtschaft leistet. Ein Antragsteller qualifiziert sich für den E-2 Status, wenn das durch die Investition erzielte Einkommen deutlich über dem Betrag liegt, der zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Investor und dessen Familie dient. Verdienste/ Einnahmen außerhalb der USA zählen hierbei NICHT. |
4 | Lebenslauf des Antragstellers, falls er ein Mitarbeiter mit besonderen Fähigkeiten ist. Bei essentiellen Mitarbeitern wird ein Nachweis benötigt, dass er/ sie spezielle Fähigkeiten besitzt, die von der Firma unbedingt benötigt werden. Ebenso muss die Dauer des Projekts angegeben werden, für welches seine Fähigkeiten benötigt wird und geben Sie an, warum die Firma keinen qualifizierten US Amerikaner oder Alien Registration Card Inhaber für diese Position finden konnte. |
VERFAHREN ZUR ANTRAGSEINREICHUNG
Firmen, die eine Erstregistrierung oder eine Verlängerung des Firmen-E-Status beantragen, müssen den Antrag sowohl per Post als auch per Email im PDF Format einreichen.
Bitte schicken Sie den Originalantrag, der 90 Seiten nicht überschreitet, per Post an: U.S. Consulate General Frankfurt |
Den eingescannten Antrag (nicht größer als 5MB) schicken Sie bitte per Email an: Der Betreff der Email muss den Firmennamen sowie den Namen des Antragstellers enthalten. |